Menschenrechte statt Konzernmacht!

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In vielen Fällen von Menschenrechtsverletzungen nehmen Konzerne eine unrühmliche Rolle ein. Sie setzen zum Beispiel private Sicherheitskräfte ein, um Proteste gewaltsam zu unterdrücken, oder verschmutzen Böden und Flüsse, die der lokalen Bevölkerung als Lebensgrundlage dienen. Diese Unternehmen haben ihren Sitz oftmals außerhalb des Landes, in dem sie tätig sind, oder sind als transnationale Konzerne organisiert. Transnationale Unternehmen können bislang menschenrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es ist überfällig, endlich sicherzustellen, dass auch mächtige Wirtschaftsunternehmen die Menschenrechte respektieren sowie rechtliche Konsequenzen zu erwarten haben, wenn sie dies nicht tun. Freiwillige Initiativen haben begrenzte Wirkung und ersetzen verbindliche Standards für Unternehmen nicht.

Als 2011 der UN-Menschenrechtsrat unverbindliche Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedete, sah es so aus als sei der Kampf für ein verbindliches Abkommen längerfristig gescheitert. Durch eine starke Mobilisierung der Zivilgesellschaft ist es im Juni 2014 jedoch gelungen, dass der UN-Menschenrechtsrat mehrheitlich eine Resolution verabschiedete, die ein verbindliches Abkommen zum Ziel hat. Das jetzt zu entwickelnde Instrument kann eine große rechtliche Lücke schließen. FIAN Österreich begrüßt diesen großen Erfolg für die Menschenrechte und für ein Ende der Straflosigkeit von transnationalen Konzernen. Bei dem nun auszuarbeitenden Instrument würde es sich um das erste international bindende Rechtsinstrument zur menschenrechtlichen Regulierung von Unternehmen handeln. Weitere Informationen finden Sie hier.

FIAN ist Teil der Treaty Alliance , in der sich über 600 zivilgesellschaftliche Organisationen und soziale Bewegungen aus über 95 Ländern zusammengeschlossen haben, um den Prozess hin zu einem verbindlichen Abkommen zu unterstützen. Viele von ihnen sind selbst Betroffene der Menschenrechtsverstößen durch transnationalen Unternehmen - sei es im Bergbau-, Öl- oder Agrarsektor.

Faktencheck EU-Lieferkettengesetz

Vom "Bürokratiemonster", bis hin zum "Listen-Ansatz" und "Zertifizierungssystemen" – um das EU-Lieferkettengesetz vor der Abstimmung doch noch zu verhindern, wird versucht, die Öffentlichkeit mit irreführenden Argumenten zu beeinflussen. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis der Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” setzt diesen Mythen einen umfassenden Faktencheck entgegen.

Konzerne müssen für Menschenrechts- und Umweltverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden

Transnationale Konzerne und Unternehmen, die Lieferketten kontrollieren, bleiben in der Regel straffrei, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht, die oft mit Landraub und Umweltverschmutzung zusammenhängen. Am Montag, 24. Oktober, treffen sich Staaten eine Woche lang im UN-Menschenrechtsrat in Genf, um die langjährigen Verhandlungen über ein Abkommen fortzusetzen, das sie zur Verantwortung ziehen soll.

Petition "Menschenrechte brauchen Gesetze!"

Für den Schutz der Menschenrechte bei internationalen Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur unverbindliche Leitprinzipien. Diese freiwilligen Vorgaben sind nicht ausreichend, denn trotzdem werden die Menschenrechte von vielen Millionen Kleinbäuer*innen und anderen im Ernährungssystem Beschäftigten, die in globalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind, permanent verletzt. Es braucht verbindliche Regulierungen, um Verstöße gegen das Recht auf Nahrung zu verhindern oder Gerechtigkeit für Betroffene herzustellen. Ein Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung und für die Umsetzung der UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten. 

Praxisbeispiel Mosambik: Abkommen zu Menschenrechte und Wirtschaft – was bringt’s tatsächlich?

Im Juli 2018 wurde der Erstentwurf für ein international rechtsverbindliches UN-Abkommen zur Regulierung der Aktivitäten transnationaler Unternehmen im Bereich der Menschenrechte veröffentlicht. Um darzustellen wo genau das Abkommen ansetzt, um Menschrechtsverletzungen zu verhindern bzw. Betroffenen zu ihrem Recht zu verhelfen, hat FIAN International den Erstentwurf anhand eines Praxisbeispiels analysiert.

Menschenrechte vor Profite: Sechs Parteien unterstützen verbindliche Regeln für Konzerne

Wien, 10.10.2017 Ab 23. Oktober wird im Menschenrechtsrat ein UN-Abkommen zu Konzernen und Menschenrechten weiter verhandelt. Ein von einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen durchgeführter Parteiencheck unter den Parteien, die zur Nationalratswahl antreten, ergab ein relativ positives Bild: SPÖ, Grüne und KPÖ+ wollen sich vorbehaltlos für das UN-Abkommen zur verbindlichen Konzernregulierung einsetzen. Unterstützung mit Einschränkungen sicherten ÖVP, FPÖ und NEOs zu (1). Das UN-Abkommen bietet die historische Chance, Opfern von Menschenrechtsverletzungen endlich zu ihrem Recht zu verhelfen.

FIAN unterstützt Aufruf gegen CETA

Die zivilgesellschaftliche Kritik am Handelsabkommen CETA wurde von der Politik übergangen. Am 30. Oktober unterzeichneten die EU und Kanada den Vertrag. Als Mitglied der TTIP-Stoppen-Plattform lehnt FIAN die Ratifizierung von CETA entschieden ab.

Gefährliche Allianzen – Wer profitiert von Mangelernährung?

Partnerschaften zwischen Regierungen, UN-Organisationen und Großkonzernen geben vor, Mangelernährung global bekämpfen zu wollen. Als Lösung propagieren sie die Anreicherung von Nahrungsmitteln mit Nährstoffen - oftmals mit Hilfe von Gentechnik. In der Praxis dienen diese Allianzen den Konzernen, um neue Anbauflächen und Märkte zu erschließen. Mangelernährung wird dadurch nicht bekämpft, sondern verstärkt. Im Folgenden listet FIAN die prominentesten dieser umstrittenen Allianzen auf.

Profit-Interessen dominieren Klimagipfel in Paris

NGO-Bündnis: Klimakrise ist die Folge unseres Wirtschaftssystems Wien, 24.11.2015 - Mit einer Aktion vor dem Parlament verdeutlicht heute ein breites NGO-Bündnis (1), wie sehr Profit-Interessen multinationaler Konzerne und des Finanzsektors die Klimaverhandlungen in Paris dominieren. Das Bündnis fordert einen Systemwandel, der an den Ursachen des Klimawandels ansetzt.

Unternehmen an die Leine!

Erstmals tagt im UN-Menschenrechtsrat die Arbeitsgruppe zu Abkommen über Menschenrechte und transnationale Unternehmen. Am 6. Juli trifft sich erstmals die neue zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, um an einem neuen internationalen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Verbindung mit Unternehmensaktivitäten zu arbeiten. FIAN Österreich setzte sich als Mitglied der so genannten Treaty Alliance für die Einrichtung solch einer Arbeitsgruppe ein und begrüßt daher deren Umsetzung durch den Menschenrechtsrat.

‚Fortschritt‘ in der Neuen Allianz? Nicht für Afrikas Kleinbäuer_innen!

Stellungnahme der Zivilgesellschaft zur G8 New Alliance for Food Security and Nutrition in Africa Ein Bündnis aus 91 zivilgesellschaftlichen Organisationen (darunter FIAN) kritisiert die G8-Initiative „Neue Allianz für Ernährungssicherheit“ scharf. Unter dem Deckmantel der Armutsbekämpfung werden Konzerninteressen befördert und Konzernmacht verfestigt. Die „Neue Allianz“ diskriminiert kleinbäuerliche, vielfältige und nachhaltige Ernährungssysteme, die das eigentliche Potenzial für Ernährungssicherung in Afrika darstellen.

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