Scheinargumente gegen EU-Lieferkettengesetz – Faktencheck klärt auf

Das EU-Lieferkettengesetz befindet sich auf der Zielgerade. Länder wie Österreich und Deutschland versuchen nun aber auf den letzten Metern die nötige Mehrheit zu kippen. Dies argumentieren sie mit vermeintlich negativen Konsequenzen für die europäische Wirtschaft. Argumente, die nicht halten, wie die Treaty Allianz Österreich im Faktencheck zeigt.

Aktivist:innen der Treaty Allianz fordern am Platz der Menschenrechte ein starkes Lieferkettengesetz, Wien 2023 / Foto: Christopher Glanzl

 

Ende 2023 hat sich die EU im Rahmen der Trilog Verhandlungen auf einen Kompromiss beim EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Trotz bleibender Schlupflöcher beim Klimaschutz und für den Finanzsektor stellt diese Einigung einen Meilenstein für verpflichtende menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im Welthandel dar.

Wirtschaftsminister Kocher stellt Profite über Menschenrechte

Trotz der Einigung im Trilog liegt noch keine fertige Richtlinie vor. Hierfür sind entsprechende Beschlüsse in Rat und Parlament nötig. Üblicherweise handelt es sich hier um einen formalen Akt. Die zuständigen Minister:innen einiger Länder – darunter Österreich – zeigen allerdings mit ihrer zuletzt angekündigten Enthaltung, dass sie dem Lobbying der Industrie nachgeben und Profite über Menschenrechte stellen.
Österreichs Wirtschaftsminister Kocher etwa möchte nun auf europäischer Ebene nochmals nachverhandeln und ignoriert dabei den Umstand, dass es sich bei dem vorliegenden Text um einen Kompromiss handelt, der nach jahrelangen Verhandlungen zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und den Mitgliedsländern zustande kam. Die österreichische Bundesregierung war dabei stets in den Gesetzgebungsprozess eingebunden.

Argumente für Enthaltung im Faktencheck

Eine Enthaltung nach einem bereits erzielten Kompromiss stellt eine demokratiepolitische Farce dar. Ein Faktencheck der Treaty Allianz Österreich zeigt darüber hinaus, dass es sich bei den Argumenten des Wirtschaftsministers – das EU-Lieferkettengesetz würde der österreichischen Wirtschaft schaden – um Scheinargumente handelt, die einem genaueren Blick nicht standhalten. Dass sich das EU-Lieferkettengesetz sogar positiv auf österreichische und EU-Unternehmen auswirken würde, zeigt die jüngst durchgeführte Studie der AK in Kooperation mit der FH des BFI Wien, FIAN Österreich und der Fundación Sol. Darauf verweist der Mitautor der Studie und Fachbereichsleiter für Volkswirtschaft an der FH des BFI Wien, Johannes Jäger, Prof (FH): “Ein verengter Fokus allein auf mögliche Kosten verstellt den Blick auf Chancen und die insgesamt positiven ökonomischen Effekte sowohl für europäische Unternehmen als auch die Menschen im Globalen Süden. Nur größere Unternehmen sind von der Richtlinie direkt erfasst. Diejenigen Unternehmen, die sich bereits jetzt um nachhaltige Lieferketten bemühen, werden damit vor unlauteren Wettbewerb durch jene geschützt, die sich nicht um Menschenrechte und Umwelt kümmern. Kleinere und Mittlere Unternehmen können davon sogar profitieren. Überdies sind für diese im Rahmen des Artikels 7(2)(d)der Richtlinie (CSDDD) falls nötig finanzielle Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen."

FIAN kämpft weiter für ein starkes Gesetz im Sinne der Menschenrechte

Dass die österreichischen Wirtschaftsverbände mit dem Ergebnis unzufrieden sind, ist kein valides Argument, um die Gesetzgebungsprozesse der EU in Frage zu stellen. FIAN und die Treaty Allianz Österreich setzen sich weiter vehement für ein starkes Gesetz im Sinne der Menschenrechte ein und fordern Wirtschaftsminister Kocher dazu auf, für den vorliegenden Kompromiss zu stimmen.

Hier finden Sie den Faktencheck

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