Menschenrechte vor Profite - UN-Verhandlungen zu Wirtschaft und Menschenrechte starten heute

Heute starten die Verhandlungen zum Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechte im UN- Menschenrechtsrat in Genf, dem Österreich seit Freitag als gewähltes Mitglied angehört. „Wir gratulieren Österreich zur Aufnahme in den UN-Menschenrechtsrat für die Periode 2019-2021", so Melanie Oßberger von FIAN, der Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung, "und gehen davon aus, dass die österreichische Regierung die damit einhergehende Verantwortung, den weltweiten Schutz der Menschenrechte, ernst nehmen wird". Ein konstruktives Einbringen im Sinne der Menschenrechte in die heute startenden Verhandlungen wäre ein wichtiger Schritt. Vor allem weil Österreich als EU-Vorsitzland eine doppelte Verantwortung und die einmalige Chance hat, diesbezüglich auf die weiteren EU-Länder einzuwirken.

Zivilgesellschaft fordert Wiedergutmachung für Betroffene von Menschenrechtsverstößen
Zahlreiche VertreterInnen der österreichischen und globalen Zivilgesellschaft sind heute in Genf vor Ort. Sie demonstrieren ihre Solidarität mit den Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen aus der ganzen Welt und fordern eine konstruktive Zusammenarbeit der Staaten, um die bestehende de-facto-Straffreiheit für Konzerne zu beenden. Das Abkommen zu Menschenrechte und Wirtschaft sieht vor, internationale Konzerne in Zukunft für Menschenrechtsverstöße und Umweltschäden zur Verantwortung zu ziehen. Viele europäische Staaten nahmen in der Vergangenheit aber eine abwartende bzw. blockierende Haltung gegenüber verbindlichen Regeln für Konzerne ein. „Damit ignorieren sie die Tatsache, dass transnationale Konzerne aus Europa immer wieder in Fälle von Menschenrechtsverstößen in Entwicklungsländern involviert sind. Die Betroffenen dieser Fälle sehen sich mit gravierenden Folgen, Hunger und Armut, konfrontiert und haben trotzdem kaum Aussicht auf Wiedergutmachung“, erklärt Oßberger.

Konzerne müssen für ungesetzliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden
Denn die rechtliche Lage erschwert es, transnationale Konzerne für Menschenrechtsverstöße im Ausland zu belangen. Das zu verhandelnde Abkommen soll Klarheit schaffen, Sorgfaltspflicht in der Wertschöpfungskette für Konzerne festschreiben und Betroffenen Zugang zu Wiedergutmachung ermöglichen. Der Prozess zur Erarbeitung wurde 2014 im Menschenrechtsrat gestartet. Neben der Zivilgesellschaft – u.a. zahlreiche Verbände Betroffener – fordern sowohl das europäische Parlament als auch die Kirche, ArbeitnehmerInnen-Verbände und eine Reihe namhafter Expertinnen die EU- Staaten zur konstruktiven Beteiligung im Sinne der Menschenrechte auf. "Die breite Unterstützung sollte von den EU-Staaten als das gedeutet werden, was es ist: ein globaler Konsens darüber, dass Menschenrechte über Profiten stehen müssen. Die Zeit ist reif, Konzerne für ungesetzliches Verhalten endlich in die Schranken zu weisen", so Oßberger.

 

Kontakt:
Mag. Melanie Oßberger
Projektkoordinatorin FIAN Österreich
melanie.ossberger@fian.at

 

Weiterführende Informationen:
Infoblatt der österreichischen Mitglieder der Treaty Allianz
Offizielle Dokumente der UN-Arbeitsgruppe
Einschätzungen zum seit Juli vorliegendem Zero Draft (erster Entwurf des UN-Abkommens)
Bericht zur von Konzernen gekaperten Gesetzgebung in der EU
EU-Parlamentsresolution
Aufruf der europäischen Bischofskonferenz
Offener Brief von WissenschafterInnen
EGB Positionspapier

 

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