Die Ernährungsunsicherheit und Armut nehmen weltweit zu. Auch in Europa. Nach Schätzungen von Eurostat waren 21,7% der EU-Bevölkerung im Jahr 2021 armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Viele stellen sich u.a. die Frage: Heizen oder Essen? Die existierenden Maßnahmen und Programme kommen für viele zu kurz. Es ist essenziell, dass die Staaten den Zugang zu einer selbstbestimmten, angemessenen und ausreichenden Ernährung sichern.
Am 1.12.2022 stimmte die Mehrheit der EU-Minister:innen im Rat für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET) für das EU-Lieferkettengesetz. Somit wurde die Position des Rates für die Verhandlungen im Trilog festgelegt.
Morgen wird im Rat über das EU-Lieferkettengesetz entschieden. Zivilgesellschaft warnt vor Abschwächungen.
Transnationale Konzerne und Unternehmen, die Lieferketten kontrollieren, bleiben in der Regel straffrei, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht, die oft mit Landraub und Umweltverschmutzung zusammenhängen. Am Montag, 24. Oktober, treffen sich Staaten eine Woche lang im UN-Menschenrechtsrat in Genf, um die langjährigen Verhandlungen über ein Abkommen fortzusetzen, das sie zur Verantwortung ziehen soll.
Wenn sie von Konzernen kontrolliert werden, schaffen digitale Landwirtschaftsinitiativen neue Armutsfallen für kleine Lebensmittelproduzent*innen und fördern gleichzeitig umweltschädliche, intensive landwirtschaftliche Praktiken.
Transnationale Agrarkonzerne tragen zu einer wachsenden globalen Hungerkrise bei, verursachen weitreichende Umweltschäden und bedrohen die Gesundheit der Menschen. Durch die Vereinnahmung des UN-Gipfels für Ernährungssysteme haben sie die Tagesordnung des ersten Ernährungsgipfels der Vereinten Nationen auf Lösungen reduziert, die den Profiten der Unternehmen dienen.
Am 23. September findet die Abschlussveranstaltung des UN-Gipfels für Ernährungssysteme statt. Die im Vorfeld sichtbar gewordene zunehmende politische Rolle von Agrar- und Lebensmittelkonzernen auf den Gipfel ruft heftige Kritik zivilgesellschaftlicher Organisationen auf den Plan: Der Ernährungsgipfel scheint zu einer Spielwiese für die politische Einflussnahme multinationaler Unternehmen zu verkommen. Mit welchen Mechanismen gelingt es multinationalen Konzernen, sich zunehmend Gewicht in der Rechtsetzung zur weltweiten Ernährung zu verschaffen?
Profit- und Wachstumsstreben stehen bekanntermaßen oftmals in direktem Widerspruch zu menschenrechtlichen Standards. Das Resultat sind prekäre Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen rund um den Globus und die Zerstörung der Umwelt.
Ein aktueller Bericht der FIAN-Sektionen in Lateinamerika zeigt Verletzungen des Rechts auf Nahrung auf, indem er Daten und Zeugenaussagen aus acht Ländern in Lateinamerika und der Karibik zusammenstellt.
Für den Schutz der Menschenrechte bei internationalen Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur unverbindliche Leitprinzipien. Diese freiwilligen Vorgaben sind nicht ausreichend, denn trotzdem werden die Menschenrechte von vielen Millionen Kleinbäuer*innen und anderen im Ernährungssystem Beschäftigten, die in globalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind, permanent verletzt. Es braucht verbindliche Regulierungen, um Verstöße gegen das Recht auf Nahrung zu verhindern oder Gerechtigkeit für Betroffene herzustellen. Ein Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung und für die Umsetzung der UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten.