Mit Menschenrechten gegen Armut

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In Österreich gab es in den letzten zehn Jahren trotz Wirtschaftswachstum einen gravierenden Abbau sozialstaatlicher Errungenschaften. Die Gruppe der von Armut Betroffenen wächst. Mehr als eine halbe Million Menschen in Österreich leben in manifester Armut – das heißt sie haben zum Beispiel nicht genug Geld frisches Obst oder Gemüse zu kaufen oder ihre Wohnung ausreichend zu heizen. Der Frauenanteil unter den Armutsbetroffenen ist überproportional hoch. Immer mehr Menschen sind mit einer Verletzung ihres Rechts auf Nahrung konfrontiert und – auch in Österreich - auf Lebensmittelspenden und Sozialmärkte angewiesen. Menschenrechte können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden. Damit das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard erfüllt ist, müssen neben dem Recht auf Nahrung, zum Beispiel auch das Recht auf Wohnen, Gesundheit oder Arbeit verwirklicht sein.

Seit 2014 ist FIAN Österreich Mitglied der Armutskonferenz , einem österreichweiten Netzwerk aus 43 Hilfswerken und sozialen NGOs. Dort kämpfen wir gemeinsam mit Menschenrechten gegen Armut. Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass Armutsbetroffene sichtbar werden und ihre Stimme Gehör findet. Dabei machen wir auf die vielfältigen Verletzungen der Menschenrechte aufmerksam und ziehen politische EntscheidungsträgerInnen zur Verantwortung. Auf Initiative von FIAN wurde 2015 die Arbeitsgruppe „Soziale Rechte“ gegründet.

 

Das Recht auf Nahrung in Europa

Die Ernährungsunsicherheit und Armut nehmen weltweit zu. Auch in Europa. Nach Schätzungen von Eurostat waren 21,7% der EU-Bevölkerung im Jahr 2021 armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Viele stellen sich u.a. die Frage: Heizen oder Essen? Die existierenden Maßnahmen und Programme kommen für viele zu kurz. Es ist essenziell, dass die Staaten den Zugang zu einer selbstbestimmten, angemessenen und ausreichenden Ernährung sichern.

Rechte statt Almosen - Soziale Rechte in Österreich verankern und durchsetzen

Österreich rühmt sich damit, ein Sozialstaat zu sein. Doch was ist ein Sozialstaat? Ein Sozialstaat gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard für alle und federt soziale Risiken durch soziale Rechte ab. Er unterstützt benachteiligte Gruppen nicht aus Barmherzigkeit, sondern aufgrund seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten. Leistungen werden nicht nach Gutdünken gewährt, sondern stehen zu, wenn konkret definierte Voraussetzungen vorliegen. Die Betroffenen sind Träger*innen von Rechten und haben dementsprechend durchsetzbare Ansprüche auf Leistungen.

WAHLAKTION 2013

Positionierung der Parteien bei der Nationalratswahl zur Umsetzung von WSK-Rechten Aus Anlass der kommenden Nationalratswahl ist das WSK-Rechte Forum und seine darin vertretenen Organisationen an der Position der wahlwerbenden Parteien zur Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte interessiert, wie sie im gleichnamigen Internationalen Pakt festgeschrieben und in Österreich mit seiner Ratifikation 1978 in Kraft getreten sind.

Ein Tag im Zeichen von Menschenrechten & sozialen Standards

VHS Menschenrechtsreihe Ein Dach über dem Kopf, genügend Geld zum Leben und Zugang zu medizinischer Versorgung sind Grundrechte, die jedem Menschen zustehen. Staaten haben sich dazu verpflichtet, diese Rechte zu schützen, zu respektieren und zu gewährleisten. Doch wie ist es in der Praxis um die Menschenrechte bestellt?Kommt der Staat seinen Verpflichtungen – sowohl innerhalb seines staatlichen Territoriums als auch über die Grenzen hinaus – nach? Welche Rolle spielen Wirtschaftsinteressen für den Menschenrechtsschutz?

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