FIAN Workshop auf der Attac Sommerakademie

Menschenrechte statt Profit - Konzerne in die Schranken weisen!

Von 12. bis 16. Juli 2017 findet in Ober-Grafendorf (NÖ) die Attac Sommerakademie statt.

Angriffe auf demokratische Grundwerte, auf mühsam erkämpfte Menschenrechte und auf die Schwächsten der Gesellschaft nehmen zu. Dort, wo rechte Kräfte nicht an der Macht sind, setzen andere Parteien deren Politik um. Auch in Österreich gibt es besorgniserregende Entwicklungen: Während man bei den sozial Schwächsten kürzt, wird der Überwachungsstaat ausgebaut und das Versammlungsrecht eingeschränkt.

Angesichts der aktuellen Entwicklungen stellt Attac Demokratie dieses Jahr ins Zentrum der Sommerakademie mit dem Motto: "Für Demokratie kämpfen! Wie wir die autoritäre Wende verhindern, Konzernmacht brechen und unsere Zukunft gestalten". 

FIAN ist am Donnerstag mit dem Workshop "Menschenrechte statt Profit - Konzerne in die Schranken weisen!" zum TNC-Treaty mit Melanie Oßberger, Projektleiterin "Menschenrechte ins Ernährungssystem" dabei.

Was ist das TNC-Treaty? Durch eine starke Mobilisierung der Zivilgesellschaft ist es im Juni 2014 gelungen, dass der UN-Menschenrechtsrat mehrheitlich eine Resolution verabschiedete, die ein verbindliches Abkommen zu Menschenrechten und Konzernen zum Ziel hat, auch TNC-Treaty genannt. Das Instrument kann eine große rechtliche Lücke schließen. Bei dem nun auszuarbeitenden Instrument würde es sich um das erste international bindende Rechtsinstrument zur menschenrechtlichen Regulierung von Unternehmen handeln. FIAN ist Teil der Treaty Alliance, in der sich über 600 zivilgesellschaftliche Organisationen und soziale Bewegungen aus über 95 Ländern zusammengeschlossen haben, um den Prozess hin zu einem verbindlichen Abkommen zu unterstützen. Viele von ihnen sind selbst Betroffene der Menschenrechtsverstößen durch transnationalen Unternehmen - sei es im Bergbau-, Öl- oder Agrarsektor.

Zur Attac-Sommerakademie

Mehr Infos zum TNC-Treaty

Faktencheck EU-Lieferkettengesetz

Vom "Bürokratiemonster", bis hin zum "Listen-Ansatz" und "Zertifizierungssystemen" – um das EU-Lieferkettengesetz vor der Abstimmung doch noch zu verhindern, wird versucht, die Öffentlichkeit mit irreführenden Argumenten zu beeinflussen. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis der Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” setzt diesen Mythen einen umfassenden Faktencheck entgegen.

Konzerne müssen für Menschenrechts- und Umweltverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden

Transnationale Konzerne und Unternehmen, die Lieferketten kontrollieren, bleiben in der Regel straffrei, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht, die oft mit Landraub und Umweltverschmutzung zusammenhängen. Am Montag, 24. Oktober, treffen sich Staaten eine Woche lang im UN-Menschenrechtsrat in Genf, um die langjährigen Verhandlungen über ein Abkommen fortzusetzen, das sie zur Verantwortung ziehen soll.

Petition "Menschenrechte brauchen Gesetze!"

Für den Schutz der Menschenrechte bei internationalen Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur unverbindliche Leitprinzipien. Diese freiwilligen Vorgaben sind nicht ausreichend, denn trotzdem werden die Menschenrechte von vielen Millionen Kleinbäuer*innen und anderen im Ernährungssystem Beschäftigten, die in globalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind, permanent verletzt. Es braucht verbindliche Regulierungen, um Verstöße gegen das Recht auf Nahrung zu verhindern oder Gerechtigkeit für Betroffene herzustellen. Ein Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung und für die Umsetzung der UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten. 

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