Eilaktion: Kleinfischer*innen in Uganda

Der Zweck dieser Briefaktion ist es, die Aufmerksamkeit der ugandischen Regierung auf eine Reihe von Bestimmungen des Fischerei- und Aquakulturgesetzes von 2020 zu lenken. Diese besitzen das Potenzial, die Menschenrechte von Kleinfischer*innen zu untergraben. Wir fordern, dass die Verabschiedung und Umsetzung des Gesetzes gestoppt wird, bis die Bedenken geprüft und angegangen worden sind.

Fischergemeinden gibt es in 17 der 135 Distrikte Ugandas. Die Männer fischen zumeist den Fisch. Frauen übernehmen die Trocknung, die Verarbeitung, den Verkauf sowie die Versorgung des Haushalts. Meist handelt es sich um Subsistenzwirtschaft zur eigenen Versorgung. Nur überschüssiger Fisch wird auf lokalen Märkten verkauft. Viele der Gemeinden sind von Armut betroffen: Oftmals reicht der Fang nicht aus, um den Lebensunterhalt zuverlässig zu sichern. Viele leben in prekären Verhältnissen mit unzureichendem Zugang zu Wohnraum, Gesundheitsversorgung und anderer Infrastruktur.

Bisherige Fischereipolitiken und -gesetze beinhalteten keine Maßnahmen, um die Armut kleiner Fischergemeinden zu beheben. Die 2017 initiierten Fischereigesetze zielten darauf ab, diesen Mangel zu beheben, indem sie „die Ernährungs- und Nahrungssicherheit, Einkommensbildung und Armutsbekämpfung“ förderten. Doch anstatt sich darum zu bemühen, das Leben der Gemeinden zu verbessern, konzentrierte sich die Regierung allein auf die Bekämpfung illegaler Fischerei. Dieses Ziel ist legitim, führte in der Praxis jedoch oftmals zu Gewalt und Menschenrechtsverletzungen. Der ugandische Präsident hatte im November 2017 eine Richtlinie erlassen, mit der die Armee ermächtigt wird, gegen illegalen Fischfang mit Verhaftungen und der Beschlagnahmung von Ausrüstung und Fischfang vorzugehen. Seitdem patrouilliert die Armee täglich in den Fischergemeinden. Berichte über Gewalt häufen sich, darunter Prügel, das Verbrennen von Angelausrüstung und Häusern und in einigen Fällen sogar Todesfällen. So berichtete die ugandische Tageszeitung Daily Monitor im vergangenen Jahr über die Tötung von zehn jungen Fischern aus dem Landkreis Mpuunge im Bezirk Mukono durch die Armee. Trotz einer Vielzahl von Protesten gegen die exzessive Gewalt der Armee blieben Maßnahmen zur Verbesserung der Situation aus.

Am 9. März 2020 hat die Regierung dem Parlament ein neues Fischerei- und Aquakulturgesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf wurde ohne Beteiligung der lokalen Fischereigemeinden erarbeitet. Das Gesetz soll illegale Fischereiaktivitäten bekämpfen. Es sieht vor, die „Fisheries Monitoring, Control and Surveillance Unit“ durch die ugandische Armee paramilitärisch ausbilden zu lassen. Neben der engen Zusammenarbeit zwischen Landwirtschafts- und Verteidigungsministerium enthält der Gesetzentwurf Bestimmungen, die die Armee ermächtigen, bei der Kontrolle von Fischereitätigkeiten Gewalt anzuwenden, ohne genau festzulegen, unter welchen Umständen dies gerechtfertigt ist. Das Gesetz bedroht mehrere Menschenrechte von Kleinfischer*innen und ihren Familien, unter anderem die Rechte auf Leben und Nahrung.

Wir würden uns sehr über Ihre Beteiligung an der Eilaktion freuen: Schreiben Sie einen Brief an die ugandische Regierung. Sie können die Briefvorlage hier herunterladen

Nepal: FIAN erstreitet Landrechte, Wasserzugang und Lohngerechtigkeit

Im Jahr 2015 wurde das Recht auf Nahrung in die neue Verfassung von Nepal aufgenommen. Dieser Erfolg war auf das Engagement der Zivilgesellschaft unter der Leitung von FIAN Nepal zurückzuführen. Auch auf lokaler und regionaler Ebene ist FIAN in dem südasiatischen Land sehr aktiv. In vielen Fällen konnten ländliche Gemeinden unterstützt, Landtitel erstritten und das Recht auf Wasser gesichert werden. Hier eine Auswahl der Erfolge, die durch die Arbeit von FIAN erzielt werden konnten.

UN-Sozialausschuss: Frauen im ländlichen Raum fordern Klimagerechtigkeit und ein Ende der Umweltzerstörung in Honduras

In dieser Woche wird der Staat Honduras in Genf Fragen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zu seiner Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beantworten. Außerdem wird ein informeller Dialog mit der Zivilgesellschaft stattfinden, um die Ausschussmitglieder über die Menschenrechtslage im Land zu informieren.

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