Rechte von Kleinbäuer*innen

Gerade diejenigen, die einen Großteil der weltweiten Lebensmittel produzieren, leiden am meisten Hunger: Kleinbäuer*innen. Grund dafür sind Diskriminierungen vielfacher Art und Weise. Gemeinsam mit La Vía Campesina, dem internationalen Verband der Kleinbäuer*innen, setzt sich FIAN seit 2002 für eine internationale Deklaration für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, ein.

Wir haben nun unser Factsheet von 2015 aktualisiert. Seit dem ist viel passiert: Der UN-Menschenrechtsrat hat das Mandat der internationalen Arbeitsgruppe am 29. September 2017 verlängert. Dabei ist die Unterstützung auch innerhalb des Menschenrechtsrates gewachsen. Der Beschluss wurde mit 34 Ja-Stimmen gefasst. 2012 wurde das Einsetzen der Arbeitsgruppe nur von 23 Staaten befürwortet. Damals wurde die Entscheidung vor allem von Ländern des Globalen Südens unterstützt, während die Industriestaaten bis auf Norwegen und die Schweiz gegen den Antrag stimmten. FIAN Österreich, die ÖBV – Vía Campesina Austria sowie FIAN Deutschland und die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) machen sich gemeinsam mit anderen Organisationen bei der österreichischen und deutschen Regierung für die Erklärung der Rechte von Kleinbäuer*innen stark.

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