Viele Verletzungen, insbesondere von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten, haben ihren Ursprung weit entfernt von dem Ort, an dem sie stattfinden. In Zeiten der Globalisierung beeinflussen Staaten, internationale Organisationen und nicht-staatliche Akteur*innen, wie transnationale Unternehmen, den Zugang von Menschen zu Nahrung, Land und anderen Ressourcen weltweit. Die Verletzungen des Rechts auf Nahrung sind beispielsweise Folgen von internationalen Investitionen und Handel, deren ungleiche Bedingungen in Verträgen festgeschrieben sind, und von Agrarexporten und Klimapolitiken anderer Länder oder aber von transnationalen Konzernen (TNCs) verursacht werden.
Es sollte selbstverständlich sein, dass Menschenrechte nicht an Staatsgrenzen Halt machen, da sie einen universellen Charakter haben. Doch erst seit einigen Jahren werden in der Außenwirtschaftspolitik, der Handels- und Investitionspolitik oder in der Entwicklungspolitik neue Instrumente und Ansätze erprobt die sicherstellen sollen, dass diese Politiken nicht zu Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern beitragen. Die extraterritorialen Staatenpflichten (Extraterritorial State Obligations - ETOs) gewinnen immer mehr an Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Handel und Investments sowie der Regulierung der TNCs. ETOs sind Verpflichtungen von Staaten gegenüber Personen außerhalb ihres Territoriums.
Doch was bedeuten ETOs ganz konkret?
Um die Inhalte der staatlichen Pflichten jenseits nationaler Grenzen zu definieren, hat eine Gruppe von Rechtsexpert*innen die ETOs auf der Grundlage von bestehendem, internationalem Recht definiert. Das Ergebnis sind die
„Maastrichter Prinzipien zu den Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte“
, die im Jahr 2011 von vierzig Völker- und Menschenrechtsexpert*innen unterzeichnet wurden. Unter ihnen finden sich Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Universitäten, gegenwärtige und frühere Mitglieder von UN-Vertragsorganen sowie UN-Sonderberichterstatter*innen.
Die Extraterritorialen Staatenpflichten (ETOs) sind ein zentrales Instrument der Bemühungen von FIAN sich grenzenlos für die Menschenrechte einzusetzen. Das
ETO-Consortium
, ein Netzwerk von rund 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wissenschaftler*innen, darunter auch FIAN, setzt sich für die zunehmende Akzeptanz und Umsetzung von ETOs ein.
FIAN fordert menschenrechtliche Folgeabschätzungen für EU-Handelsinitiativen, verbindliches Abkommen für Unternehmensverantwortung und Menschenrechtsverpflichtungen entlang der Lieferkette
Von 15.-19.10. findet in Genf die vierte Verhandlungsrunde zum verbindlichen UN Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte statt. Ein solches Abkommen könnte endlich die bestehende de-facto-Straffreiheit für Großkonzerne bei Menschenrechtsverstößen beenden.
Laut einer Beschwerde der indigenen Gruppe der Anuak, die beim Inspection Panel der Weltbank eingereicht wurde, wurde die Anuak Gemeinschaft in der Gambella Region durch das PBS Programm massiv geschädigt.
FIAN veröffentlicht Handbuch und Toolkit, die zeigen, wie Staaten zur Verantwortung gezogen werden können, um ihre Menschenrechtspflichten außerhalb der eigenen nationalen Grenzen nachzukommen. Jetzt lesen, anwenden und teilen!
Ein Nachmittag unter dem Motto: Menschen vor Profite! Round Table zum UN-Abkommen zu Menschenrechten und transnationalen Konzernen mit Marco Gandarillas, Zentrum für Dokumentation und Information Bolivien (CEDIB)
Verbindliche Regeln für Konzerne weltweit! Jetzt Petition für ein verbindliches UN-Abkommen zur Regulierung von transnationalen Konzernen unterzeichnen.
NGOs fordern verbindliche Regeln für Konzerne weltweit. Wien/Genf 28.09.2017 In genau einem Monat wird über ein verbindliches UN-Abkommen zur Verantwortung von Konzernen in Genf verhandelt. Österreichische NGOs starten heute eine Petition: Sie fordern Bundeskanzler Kern und Außenminister Kurz zur aktiven Unterstützung des Vertrags auf.
Der UN-Sozialausschuss hat einen Kommentar zur Geschäftstätigkeit multinationaler Firmen veröffentlicht (“General comment No. 24 on State obligations under the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights in the context of business activities”).
Erstmals tagt im UN-Menschenrechtsrat die Arbeitsgruppe zu Abkommen über Menschenrechte und transnationale Unternehmen.
Am 6. Juli trifft sich erstmals die neue zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, um an einem neuen internationalen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Verbindung mit Unternehmensaktivitäten zu arbeiten. FIAN Österreich setzte sich als Mitglied der so genannten Treaty Alliance für die Einrichtung solch einer Arbeitsgruppe ein und begrüßt daher deren Umsetzung durch den Menschenrechtsrat.
Menschenrechte jenseits von Grenzen
Viele Verletzungen von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten haben ihren Ursprung weit entfernt von dem Ort, an dem sie stattfinden.
Menschenrechte haben Vorrang
In der letzten Juniwoche stand Wien im Zeichen der Menschenrechte. Im Rahmen der Aktionswoche Vienna+20 fanden eine Reihe von Veranstaltungen und Aktionen statt.
Wien im Zeichen der globalen Menschenrechtsbewegung 24.-28. Juni 2013
Ende Juni steht Wien im Zeichen der globalen Menschenrechtsbewegung. Auf der zivilgesellschaftlichen Konferenz „Menschenrechte in der Krise“ am 25. und 26. Juni treffen sich Menschenrechtsaktivist_innen aus über 50 Ländern.
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