Patentrechtsnovelle: Schritt zur Stärkung der kleinbäuerlichen Rechte

Zugang zu Saatgut muss nun auch für Kleinbäuer:innen im Globalen Süden gesichert werden

Foto: Nepal, © Mohan Dhamotharan

Die Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung begrüßt die Patentrechts-Novelle, welche die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Demnach dürfen natürliche Pflanzen bei konventioneller Züchtung nicht patentiert werden – ein wichtiger Schritt, um der zunehmenden Monopolisierung von Saatgut in Händen der Agrarchemiekonzerne entgegenzutreten und nachhaltige, kleinbäuerliche Saatgutsysteme zu stärken.

Nur vier Agrochemieunternehmen – Bayer-Monsanto, DowDuPont/Corteva, ChemChina-Syngenta und BASF – kontrollieren mehr als die Hälfte desweltweiten Saatgutmarktes und zugleich drei Viertel des weltweiten Pestizidmarktes. Bestimmungen zum geistigen Eigentum haben massiv dazu beigetragen, ihre Dominanz über Saatgut und Nahrungsmittelsysteme im Allgemeinen zu festigen.

Grund dafür ist das lukrative Geschäftsmodell der Unternehmen, Pestizid- und Saatgutverkäufe zu kombinieren. Die negativen Auswirkungen davon lasten besonders auf den Schultern der Kleinbäuer:innen und Landarbeiter:innen im Globalen Süden sowie indigener Völker. Regionale Saatgutsysteme wurden sukzessive abgelöst von Saatgut, welches nur in Kombination mit chemischen Düngemitteln und Pestiziden ertragreich ist und nicht vermehrt werden kann. Dies führt in eine negative Abhängigkeitsspirale für die Lebensmittelproduzent:innen und verletzt das Recht auf Nahrung.

"Der Zugang zu Saatgut ist die Grundlage der Ernährung. Dass Bäuerinnen und Bauern die Kontrolle über ihr Saatgut haben, ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung. Traditionelle kleinbäuerliche Saatgutsysteme bilden das Fundament für nachhaltige, agrarökologische Anbaumethoden, die Biodiversität erhalten, für eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung sorgen und besser an die Auswirkungen der Klimakrise angepasst sind", betont Tina Wirnsberger, FIAN-Referentin für kleinbäuerliche Rechte und Klimagerechtigkeit.

FIAN sieht in der österreichischen Novelle eine Stärkung kleinbäuerlicher Rechte, die in weiterer Folge durch entsprechende handels- und entwicklungspolitische Maßnahmen auch über die Staatsgrenzen hinausgetragen werden muss. „Der Wandel zu einem krisensicheren globalen Ernährungssystem kann nur gelingen, wenn Kleinbäuer:innen und ihre Rechte im Mittelpunkt stehen“, so Wirnsberger abschließend.

Rückfragen: Tina Wirnsberger

Indien: Kleinbäuer:innen in Odisha weiterhin von Vertreibung und Umweltzerstörung bedroht

Seit 2005 protestiert die Landbevölkerung im Bezirk Jagatsinghpur (Bundestaat Odisha) gegen Umweltzerstörung und die unrechtmäßige Aneignung ihres Landes. Dort sollen Industrieanlagen und Infrastruktur – darunter Stahl- und Zementwerke, ein Kraftwerk und ein Hafen – errichtet werden. FIAN Österreich rief in Zusammenarbeit mit FIAN International im März 2022 zu einer Briefaktion auf, um mehr als 40.000 Kleinbäuer*innen, Landarbeiter*innen und Fischer*innen vor dem Verlust ihrer Lebensgrundlagen zu schützen. Zu Jahresbeginn berichtet der Sprecher der Bewegung von Polizeirepression, gewaltsamen Übergriffen und zunehmenden Festnahmen und erneuert dringend die Forderungen.

Das Recht auf Nahrung in Europa

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Mikrofinanzkrise: OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Mikrokredite entpuppen sich in Kambodscha seit Jahren als Schuldenfalle. Während sie europäischen Investoren Profite bringen, führen sie vor Ort zu Landverlust, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem hat der sogenannte „ethische“ Investor Oikocredit seine Investitionen in Kambodscha sogar noch erhöht. Drei NGOs legen daher nun Beschwerde gegen Oikocredit bei der OECD ein.

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