Menschenrecht auf Nahrung

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Jeder Mensch hat das Recht frei von Hunger zu sein. Dieser Grundsatz geht auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 zurück. Nicht von Hunger betroffen zu sein, ist also kein Privileg, sondern ein Menschenrecht, das von Staaten verpflichtend umgesetzt werden muss. Passiert dies nicht, gilt es das Menschenrecht auf Nahrung einzufordern – das ist der Kern der Arbeit von FIAN.

FIAN setzt sich dafür ein, dass 

  • das Recht auf Nahrung von den Regierungen als internationales Menschenrecht mit universeller Gültigkeit anerkannt und umgesetzt wird.
  • Regierungen das Recht auf Nahrung der Menschen innerhalb und außerhalb ihrer Staatsgrenzen respektieren, schützen und gewährleisten.
  • mehr Menschen ihr Recht kennen und dieses politisch einfordern können.
  • Opfer von Verletzungen des Rechts auf Nahrung national und international ihr Recht einklagen können.

 

Das Recht auf Nahrung ist als verbindliches Menschenrecht, völkerrechtlich in Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (WSK-Pakt) verankert. Auch Österreich hat den WSK-Pakt 1978 ratifiziert. In diesem Pakt ist sowohl das Recht, frei zu sein von Hunger, als auch das weitergehende Recht auf Nahrung als Teil eines angemessenen Lebensstandards verankert. Darüber hinaus weist das Recht auf Nahrung eine enge Verbindung zu anderen Rechten auf, wie dem Recht auf Wasser, auf Gesundheit, Wohnen oder einem existenzsichernden Einkommen.

Der UN Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialausschuss) begleitet die Verwirklichung der im WSK-Pakt niedergelegten Menschenrechte fachlich und kontrolliert die Vertragsstaaten bei deren Umsetzung. Die Allgemeine Bemerkung 12 des Sozialausschusses von 1999 präzisiert das Recht auf Nahrung:

„Das Recht auf angemessene Ernährung ist dann verwirklicht, wenn jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, einzeln oder gemeinsam mit anderen, jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Ernährung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung hat.“

Darüber hinaus wird festgehalten, dass Vertragsstaaten die Pflicht haben, das Recht auf Nahrung zu schützen, zu respektieren und zu gewährleisten.

2014 beging die internationale Staatengemeinschaft das 10-jährige Jubiläum der Verabschiedung der FAO Leitlinien zum Recht auf Nahrung. Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) ist die UN-Organisation, die Regierungen dabei unterstützt, das Recht auf Nahrung umzusetzen.

Seit dem Jahr 2000 gibt es die Funktion des UN Sonderberichterstatters zum Recht auf Nahrung (Jean Ziegler 2000 - 2008, Olivier de Schutter 2008 - 2014). 2014 hat der UN Menschenrechtsrat Hilal Elver als Sonderberichterstatterin ernannt.

Österreichs menschenrechtliche Verpflichtungen

FIAN Österreich fordert von der österreichischen Politik strukturelle Veränderungen ein, die das Menschenrecht auf Nahrung weltweit realisieren. Wir stellen dabei die Frage nach den politischen Ursachen des mangelnden Zugangs zu Nahrung und ziehen aus diesen Schlussfolgerungen für die menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten und der menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen.

Im Zentrum steht dabei der rechtlich verpflichtende Charakter des Menschenrechts auf Nahrung. Wir arbeiten daraufhin, dass das Menschenrecht auf Nahrung auch für die österreichische Entwicklungs-, Handels- und Außenwirtschaftspolitik verbindlich wird. Angesichts der zunehmenden Ernährungsunsicherheit in Österreich fordern wir zudem einen menschenrechtlichen Ansatz in der Armutsbekämpfung sowie die Stärkung von Rechtswegen, wie zum Beispiel die Ratifizierung des  Beschwerdeverfahrens zum UN-Sozialpakt  durch Österreich, ein.

 

Nepal: FIAN erstreitet Landrechte, Wasserzugang und Lohngerechtigkeit

Im Jahr 2015 wurde das Recht auf Nahrung in die neue Verfassung von Nepal aufgenommen. Dieser Erfolg war auf das Engagement der Zivilgesellschaft unter der Leitung von FIAN Nepal zurückzuführen. Auch auf lokaler und regionaler Ebene ist FIAN in dem südasiatischen Land sehr aktiv. In vielen Fällen konnten ländliche Gemeinden unterstützt, Landtitel erstritten und das Recht auf Wasser gesichert werden. Hier eine Auswahl der Erfolge, die durch die Arbeit von FIAN erzielt werden konnten.

Indien: Kleinbäuer:innen in Odisha weiterhin von Vertreibung und Umweltzerstörung bedroht

Seit 2005 protestiert die Landbevölkerung im Bezirk Jagatsinghpur (Bundestaat Odisha) gegen Umweltzerstörung und die unrechtmäßige Aneignung ihres Landes. Dort sollen Industrieanlagen und Infrastruktur – darunter Stahl- und Zementwerke, ein Kraftwerk und ein Hafen – errichtet werden. FIAN Österreich rief in Zusammenarbeit mit FIAN International im März 2022 zu einer Briefaktion auf, um mehr als 40.000 Kleinbäuer*innen, Landarbeiter*innen und Fischer*innen vor dem Verlust ihrer Lebensgrundlagen zu schützen. Zu Jahresbeginn berichtet der Sprecher der Bewegung von Polizeirepression, gewaltsamen Übergriffen und zunehmenden Festnahmen und erneuert dringend die Forderungen.

Das Recht auf Nahrung in Europa

Die Ernährungsunsicherheit und Armut nehmen weltweit zu. Auch in Europa. Nach Schätzungen von Eurostat waren 21,7% der EU-Bevölkerung im Jahr 2021 armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Viele stellen sich u.a. die Frage: Heizen oder Essen? Die existierenden Maßnahmen und Programme kommen für viele zu kurz. Es ist essenziell, dass die Staaten den Zugang zu einer selbstbestimmten, angemessenen und ausreichenden Ernährung sichern.

Eine Existenzsicherung, die vor Armut schützt, ist dringend notwendig!

2021 waren 17% der Bevölkerung in Österreich armutsbetroffen, wovon fast ein Viertel Kinder sind. Das sind 1.519.000 Menschen, davon 368.000 Kinder. Angesichts der Teuerung von Nahrungsmitteln und Energie steigt die Nachfrage bei Sozialmärkten und anderen Ausgabestellen, wo Lebensmittel zu stark reduzierten Preisen oder umsonst verteilt werden. Ein Mittel, um Armut nachhaltig zu bekämpfen sind sie jedoch nicht. Es braucht Maßnahmen der öffentlichen Hand, die die Existenzsicherung und somit auch das Recht auf Nahrung gewährleisten.

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