Patentrechtsnovelle: Schritt zur Stärkung der kleinbäuerlichen Rechte

Zugang zu Saatgut muss nun auch für Kleinbäuer:innen im Globalen Süden gesichert werden

Foto: Nepal, © Mohan Dhamotharan

Die Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung begrüßt die Patentrechts-Novelle, welche die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat. Demnach dürfen natürliche Pflanzen bei konventioneller Züchtung nicht patentiert werden – ein wichtiger Schritt, um der zunehmenden Monopolisierung von Saatgut in Händen der Agrarchemiekonzerne entgegenzutreten und nachhaltige, kleinbäuerliche Saatgutsysteme zu stärken.

Nur vier Agrochemieunternehmen – Bayer-Monsanto, DowDuPont/Corteva, ChemChina-Syngenta und BASF – kontrollieren mehr als die Hälfte desweltweiten Saatgutmarktes und zugleich drei Viertel des weltweiten Pestizidmarktes. Bestimmungen zum geistigen Eigentum haben massiv dazu beigetragen, ihre Dominanz über Saatgut und Nahrungsmittelsysteme im Allgemeinen zu festigen.

Grund dafür ist das lukrative Geschäftsmodell der Unternehmen, Pestizid- und Saatgutverkäufe zu kombinieren. Die negativen Auswirkungen davon lasten besonders auf den Schultern der Kleinbäuer:innen und Landarbeiter:innen im Globalen Süden sowie indigener Völker. Regionale Saatgutsysteme wurden sukzessive abgelöst von Saatgut, welches nur in Kombination mit chemischen Düngemitteln und Pestiziden ertragreich ist und nicht vermehrt werden kann. Dies führt in eine negative Abhängigkeitsspirale für die Lebensmittelproduzent:innen und verletzt das Recht auf Nahrung.

"Der Zugang zu Saatgut ist die Grundlage der Ernährung. Dass Bäuerinnen und Bauern die Kontrolle über ihr Saatgut haben, ist eine zentrale Voraussetzung für die Verwirklichung des Menschenrechts auf Nahrung. Traditionelle kleinbäuerliche Saatgutsysteme bilden das Fundament für nachhaltige, agrarökologische Anbaumethoden, die Biodiversität erhalten, für eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung sorgen und besser an die Auswirkungen der Klimakrise angepasst sind", betont Tina Wirnsberger, FIAN-Referentin für kleinbäuerliche Rechte und Klimagerechtigkeit.

FIAN sieht in der österreichischen Novelle eine Stärkung kleinbäuerlicher Rechte, die in weiterer Folge durch entsprechende handels- und entwicklungspolitische Maßnahmen auch über die Staatsgrenzen hinausgetragen werden muss. „Der Wandel zu einem krisensicheren globalen Ernährungssystem kann nur gelingen, wenn Kleinbäuer:innen und ihre Rechte im Mittelpunkt stehen“, so Wirnsberger abschließend.

Rückfragen: Tina Wirnsberger

Nepal: FIAN erstreitet Landrechte, Wasserzugang und Lohngerechtigkeit

Im Jahr 2015 wurde das Recht auf Nahrung in die neue Verfassung von Nepal aufgenommen. Dieser Erfolg war auf das Engagement der Zivilgesellschaft unter der Leitung von FIAN Nepal zurückzuführen. Auch auf lokaler und regionaler Ebene ist FIAN in dem südasiatischen Land sehr aktiv. In vielen Fällen konnten ländliche Gemeinden unterstützt, Landtitel erstritten und das Recht auf Wasser gesichert werden. Hier eine Auswahl der Erfolge, die durch die Arbeit von FIAN erzielt werden konnten.

UN-Sozialausschuss: Frauen im ländlichen Raum fordern Klimagerechtigkeit und ein Ende der Umweltzerstörung in Honduras

In dieser Woche wird der Staat Honduras in Genf Fragen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zu seiner Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beantworten. Außerdem wird ein informeller Dialog mit der Zivilgesellschaft stattfinden, um die Ausschussmitglieder über die Menschenrechtslage im Land zu informieren.

nach oben