Investitionen in- und ausländischer Konzerne in ländliche Entwicklung bedeuten für die ortsansässigen Bewohner oft nichts gutes. Obwohl von Unternehmen, Finanzinstituten und Regierungen gegenteilig dargestellt, gibt es zahlreiche negative Folgen auf solche Investitionen, und zwar in wirtschaftlicher, kultureller, sozialer und ökologischer Hinsicht. Im Fact Sheet werden konkrete Forderungen und Vorschläge formuliert, wie die EU ihre Beteiligung am Land Grabbing beenden kann. (Fact Sheet)
Die Case Dossier basiert auf der Studie von Philip Seufert "The Human Rights Impacts of Tree Plantations in Niassa Province, Mozambique", veröffentlicht von von FIAN International für die Hands off the Land Alliance.
Erst die saat, dann die Ernte Freier Zugang zu Saatgut wird immer enger
Der Zugang zu Saatgut ist die Grundlage für Ernährung. Die Landwirtschaft in allen Teilen der Welt beruht darauf, dass Bäuerinnen und Bauern eine Auslese ihrer Ernte einbehalten, im nächsten Jahr wieder aussäen und mit anderen tauschen. Auf diese Weise pflegen und entwickeln sie ihr Saatgut beständig weiter. Die Kontrolle über das Saatgut ist eine zentrale Voraussetzung für die Sicherung des Menschenrechts auf Nahrung. Durch die weltweite Ausweitung geistiger Eigentumsrechte wie Patente wird die freie Verfügung über Saatgut schon seit längerer Zeit massiv bedroht. Die Verpflichtung der Staaten, das Recht auf Nahrung zu achten, zu schützen und zu gewährleisten, steht jedoch über dem Schutz geistigen Eigentums. Damit die Saat auch weiterhin aufgeht muss der freie Zugang zu Saatgut sichergestellt werden!
This Fact Sheet highlights the involvement of the EU in the global land grab, both directly through the involvement of European capital and corporations in the acquisition of land and indirectly, through the suite of EU policies which are transforming land into a global commodity. It concludes with a number of concrete demands and proposals for the EU to end its collusion in the global land grab and align with international human rights law, especially the Right to Food.
Diese Studie untersucht die Beeinträchtigung bzw. Verschlechterung der Rechte von bäuerlichen Gemeinschaften, die mit der Einrichtung von Baumplantagen in der Provinz Niassa, Mosambik, einhergehen. Genauer gesagt, betrachtet die Studie die Auswirkungen der Handlungen der 'Chikweti Forests of Niassa' auf die lokale Bevölkerung in den Bezirken Lago, Lichinga und Sanga.
Herausgegeben von FIAN International für die Hands off the Land Alliance.
What is the potential and what are the challenges to implement the new “Voluntary Guidelines on the responsible governance of tenure of land, fisheries and forests in the context of national food security"?
Schöne – grüne – neue Welt Green Economy und Bioökonomie fressen Land
In dieser ersten Ausgabe steht ein zentrales Thema der Menschenrechtsarbeit von FIAN im Mittelpunkt: Der Zugang zu Land, also die Möglichkeit der Menschen, Land zu nutzen und davon zu leben. Natürliche Ressourcen wie Land, Wasser und Wälder sind in einem Maße kommerzialisiert worden, wie es sich bei der UN-Konferenz über Umwelt und Entwicklung 1992 wohl kaum jemand vorstellen konnte. 20 Jahre später, im Vorfeld der Rio+20-Konferenz,stehen diese Ressourcen im Sinne einer „Green Economy“ wieder zur Diskussion.
2011 hat FIAN Österreich zahlreiche Projekte, Kampagnen und Kooperationen durchgeführt, in deren Zentrum das Recht auf Nahrung stand: In Krems fand das erste Nyéléni Europe statt, Peter Kayiira von unseren Projektpartner_innen in Uganda war zu Gast in Wien und wir haben eine Konferenz zu extraterritorialen Staatenpflichten organisiert.
Die FIAN-Studie „Das Recht auf Nahrung indigener Gemeinschaften in Lateinamerika“ veranschaulicht die spezifischen Probleme indigener Völker am Beispiel der Sawhoyamaxa in Paraguay und der Guarani-Kaiowá in Brasilien.
Der Folder gibt Basisinformationen über Land Grabbing: Was ist neu an Land Grabbing? Wo findet Land Grabbing statt? Was sind die Ursachen und die Konsequenzen? Land Grabbing und Menschenrechtsverletzungen. Aktiv werden gegen Land Grabbing.
Armutssystem Deutschland Über Ernährungssicherheit im eigenen Lande
Während sich die Bundesregierung rühmt, mit der Neuregelung des Arbeitslosengeldes II (sog. „Hartz IV“) alle Vorgaben des Grundgesetzes zum Anspruch auf das „Existenzminimum“ erfüllt zu haben, kommen im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung erstattete, aktuelle Gutachten zu ganz anderen Ergebnissen. So weist Prof. Johannes Münder, Sozialrechtler an der TU Berlin, nach, dass die Neuregelung an gleich zehn Punkten gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts und damit des Grundgesetzes verstößt. Die praktische Konsequenz dieser Verstöße zeigt sich u.a. in dem, was im Oktober dieses Jahres der Präsident der deutschen Kinderärzte, Dr. Wolfram Hartmann, sagte: „Man kann davon ausgehen, dass etwa 500.000 Kinder in Deutschland regelmäßig nicht ausreichend ernährt werden.“ Der Mediziner sprach von einem schlimmen Zustand und fügte an: „In Deutschland darf kein Kind Hunger leiden.“
Diese Aussage zu unterstreichen und zugleich darüber nachzudenken, an welcher Stelle der Debatte sich FIAN mit seiner Kompetenz einbringen kann, ist unsere Aufgabe. Diese Ausgabe der FoodFirst widmet sich deshalb u.a. der Arbeit des FIAN-Arbeitskreises Recht auf Nahrung in Deutschland, der öffentlichen Debatte nach den Anmerkungen des UN-Sozialausschusses zu dem Staatenbericht der Bundesregierung und den immer noch – bewusst – menschenunwürdigen Leistungen für AsylbewerberInnen.
Obwohl Millionen Menschen chronisch hungern, wird fruchtbares Land in Äthiopien und Kenia an ausländische InvestorInnen vergeben. Die beiden Dossiers „Landnahme in Kenia“ und „Landnahme in Äthiopien“ stellen Land Grabbing in diesen nahrungsunsicheren Ländern auf den Prüfstand des Menschenrechts auf Nahrung. Das Länderdossier über Land Grabbing in Kenia befasst sich insbesonders mit einer Jatropha Plantage in Malindi, Dakatcha Forest sowie Zucker– und Agrartreibstoffproduktion im Tana Fluss Delta und der Reisproduktion im Yala Swamp Feuchtgebiet.
Obwohl Millionen Menschen chronisch hungern, wird fruchtbares Land in Äthiopien und Kenia an ausländische InvestorInnen vergeben. Die beiden Dossiers „Landnahme in Kenia“ und „Landnahme in Äthiopien“ stellen Land Grabbing in diesen nahrungsunsicheren Ländern auf den Prüfstand des Menschenrechts auf Nahrung. Das Länderdossier über Land Grabbing in Äthiopien setzt sich auseinander mit: Entwicklungsstrategien der äthiopischen Regierung, Strategie und Aktivitäten der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) in Äthiopien, Fällen von großflächiger Landnahme in Äthiopien
Die Hungerhändler - Von dicken Gewinnen und leeren Mägen
2001 jährt sich die WTO-Konferenz in Doha zum zehnten Mal. Die als Doha-Entwicklungsagenda bezeichneten Verhandlungen sollten ursprünglich für die Entwicklungsländer entscheidende Verbesserungen bringen, nicht zuletzt im Agrarsektor. Die Verhandlungen sollten ursprünglich bis 2005 abgeschlossen werden, zogen sich aber in die Länge und stehen jetzt vor dem endgültigen Aus. Ein entscheidender Knackpunkt blieben die unvereinbaren Positionen von Entwicklungs- und Industrieländern im Agrarbereich. Selbst beim Thema Abschaffung der Exportsubventionen konnten die reichen Länder sich nicht zu einem endgültigen Entschluss durchringen. Stattdessen pochen sie als Gegenleistung für längst überfällige Zugeständnisse an Entwicklungsländer auf leichteren Marktzugang für gewerbliche Güter und Dienstleistungen.
Zehn Jahre nach Doha weht ein anderer, noch härterer Wind in der Handelspolitik. Diese Ausgabe des FoodFirst befasst sich mit den Auswirkungen der bilateralen Handelsabkommen, die seit dem Scheitern der Doha-Runde von Seiten der EU stark vorangetrieben werden. Des Weiteren beleuchtet Markus Henn für uns das schwer zu durchschauende Feld der Finanzspekulation im Agrarbereich. Roman Herre und Philipp Seufert wiederum zeigen in ihrem Beitrag, dass der freie Weltmarkt zumindest im Bereich der Nahrungsmittel eine Illusion ist.
2010 startete zum ersten Mal die Restaurantaktion „Mir isst es Recht“. Während des Aktionszeitraums konnten die Gäste der teilnehmenden Lokale 1,00 bis 1,50 Euro pro verkauftem Gericht an FIAN Österreich spenden. Eine weitere Neuheit war der Tee zur Stärkung der Menschenrechte.
Land unter - Wie der Klimawandel die Menschenrechte bedroht
Der Klimawandel ist in aller Munde. Doch die mediale Aufmerksamkeit, die dem Thema gewidmet wird, spiegelt sich kaum in konkreten politischen Maßnahmen wider, um die Erderwärmung einzudämmen. Kopenhagen ist grandios gescheitert und ob es in Cancún die große Wende gibt, muss wohl bezweifelt werden. Dabei sind die ökologischen und sozialen Folgen des Klimawandels in vielen Ländern bereits jetzt sehr deutlich spürbar. In dieser Ausgabe möchten wir das Thema aus verschiedenen Perspektiven betrachten und aufzeigen, dass der Anstieg der Temperatur auf dem Planeten schon jetzt immer mehr Menschen die Lebensgrundlage entzieht und so auch das Recht auf Nahrung massiv bedroht.
Außerdem finden Sie in diesem Heft zwei Kommentare zum neuen Ernährungssicherheitsgesetz in Indien sowie Interviews zur Problematik des Sojaanbaus in Paraguay und zur Lage der Frauen im südafrikanischen Agrarsektor.
Seit Oktober 2010 gibt es den Tee zur Stärkung der Menschenrechte. Mit dem Kauf dieser Mischung aus drei regionalen Mühlviertler Kräutern und zwei fairgehandelten Gewürzen aus aller Welt können Sie die unabhängige Arbeit von FIAN im Einsatz für das Recht auf Nahrung unterstützen. Seit Sommer 2011 gibt es auch eine Sommermischung des Tees zur Stärkung der Menschenrechte. Diese leichte, erfrischende Variation ist sowohl warm als auch kalt getrunken ein wahrer Genuss.
Zutaten "Tee zur Stärkung der Menschenrechte": Erdbeerblätter BIO, Grünhafer BIO, Drachenkopfmelisse BIO, Süßholzwurzel BIO, Zimt BIO.
Zutaten "Sommermischung zur Stärkung der Menschenrechte": Zitronengras BIO, Apfelminze BIO, Himbeerblätter BIO, Süßholzwurzel BIO, Kardamom BIO, Ringelblume BIO, Rosenblüten BIO.
Bei beiden Mischungen handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der Österreichischen Bergkräutergenossenschaft und FIAN. Für diese exquisiten Teekreationen bedanken wir uns bei der Österreichischen Bergkräutergenossenschaft, die mit großem Engagement diese Idee aufgenommen, unterstützt und verwirklicht hat.
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