UN-Vollversammlung: Neue Bauernrechteerklärung in Kraft

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern konsequente Umsetzung durch die Bundesregierung

Wien, 18.12.2018. Nach jahrelangen Verhandlungen hat die UN-Vollversammlung gestern die Erklärung der „Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“ in Kraft gesetzt. Damit werden Kleinbauern und -bäuerinnen und andere Gruppen wie Landarbeiter*innen besser vor Menschenrechtsverletzungen geschützt. Ein Bündnis aus 16 österreichischen bäuerlichen Organisationen und Menschenrechts- und Entwicklungsorganisationen fordert: Die österreichische Bundesregierung muss sich zur UN-Erklärung bekennen und sie schnellstmöglich umsetzen. Bei der finalen Abstimmung im Plenum der UN-Vollversammlung in New York stimmte eine große Mehrheit für die UN-Erklärung. 121 Staaten votierten dafür, 8 dagegen und 54 enthielten sich, so auch die österreichische Bundesregierung.

Die Annahme der UN-Bauernrechteerklärung ist ein historischer Tag für die Menschenrechte. Sie fasst zum ersten Mal die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Gebieten arbeiten, in einem Menschenrechtsinstrument zusammen und stellt sie so unter besonderen Schutz. „Der Kampf um Land und Wasser hat sich verschärft, die Saatgutvielfalt ist durch die zunehmende Kommerzialisierung von wenigen Hochertragssorten und deren Eigentumsschutz bedroht. Menschen, die sich für die Rechte von Kleinbäuerinnen und –bauern einsetzen, sind politischer Gewalt und Verfolgung ausgesetzt”, so Nina Hechenberger von Brot für die Welt Österreich.

„Wir freuen uns, dass endlich jene Menschen, mit denen wir seit 40 Jahren Fairen Handel betreiben, die notwendige Aufmerksamkeit auf internationaler Ebene bekommen. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, Plantagenarbeiter*innen, Genossenschafter*innen und alle anderen Menschen, die in kleinstrukturierten ländlichen Bereichen arbeiten, sind nämlich der entscheidende Garant für hochqualitative und gesunde Nahrungsmittel, eine behutsam betriebene Landwirtschaft und den sorgsamen Umgang mit Ökosystemen. Die schweren Bedingungen und fehlende Rechte in allen Belangen ihres Lebens, werden durch die Erklärung benannt und anerkannt. Die Erklärung ist endlich auch ein öffentliches Bekenntnis gegen ungerechte Handelsstrukturen, welche die Produzent*innen systematisch benachteiligen, auch wenn das Abstimmungsverhalten die Machtverhältnisse der Ungerechtigkeit widerspiegelt”, so Gudrun Danter von der ARGE Weltläden.

Die UN haben mit der Erklärung die Rechte und Pflichten für Staaten zum menschenrechtlichen Schutz von kleinbäuerlichen Erzeuger*innen und anderen auf dem Land arbeitenden Menschen klar definiert. Die UN-Erklärung bietet Staaten einen Leitfaden, mit dem sie nationale Gesetze und Politiken nun entlang der Rechte von kleinbäuerlichen Erzeuger*innen ausrichten können. Die österreichische Bundesregierung hat sich bei den bisherigen Abstimmungen stets enthalten. „Nach der gestrigen Annahme muss sich Österreich klar zur Erklärung bekennen und zügig einen Prozess einleiten, um die in der Erklärung definierten Rechte in der österreichischen Außen- und Landwirtschaftspolitik umzusetzen“, so Brigitte Reisenberger von FIAN Österreich. „Die UN haben die Jahre 2019 bis 2028 zur Dekade der bäuerlichen Familienbetriebe erklärt. Es gibt keinen besseren Weg diese Dekade zu starten, als der UN-Bauernrechteerklärung die breitest mögliche Unterstützung zu gewähren.”

„Die schwierigen Verhandlungen haben gezeigt, dass sich ohne den Druck bäuerlicher Bewegungen und weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen weltweit wenig bewegt. Wir werden uns mit langem Atem für deren Umsetzung stark machen, damit Kleinbauern und -bäuerinnen weltweit ein gutes Leben führen können“, so David Jelinek von der Österreichischen Berg- und Kleinbäuer_innen Vereinigung, ÖBV- Via Campesina.

Die internationale Bauernorganisation La Via Campesina hat Anfang der 2000er Jahre einen politischen Prozess zur Erarbeitung einer UN-Erklärung der Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, initiiert. In Österreich steht ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen hinter der UN-Erklärung: ÖBV- Via Campesina Austria, FIAN Österreich, Brot für die Welt Österreich, Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz, FAIRTRADE Österreich, Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, Attac Österreich, Arche Noah, Katholische Frauenbewegung Österreichs, Welthaus Diözese Graz-Seckau, Welthaus Linz, Sezonieri - Kampagne für die Rechte von Erntehelfer_innen in Österreich, Südwind, Arbeitsgemeinschaft Weltläden, Kindernothilfe, EZA Fairer Handel und Finance and Trade Watch.

Kontakt: Brigitte Reisenberger, brigitte.reisenberger@fian.at, 0699 18 33 00 33

Finale Version UN-Erklärung: "UN Declaration for the Rights of Peasants and Other People Working in Rural Areas" (Offizielle Version vom 17.12. folgt)

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