Tag der Menschenrechte: Berichte zur Lage der WSK-Rechte
Am heutigen Tag der Menschenrechte veröffentlicht FIAN Österreich im Verbund mit einer Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Organisationen einen Bericht über die Lage der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte (WSK-Rechte) in Österreich sowie einen Bericht über die extraterritorialen Staatenpflichten (ETOs) Österreichs.
Die Republik Österreich hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) 1978 ratifiziert und sich damit verpflichtet, den Menschen Zugang zu ihren Rechten zu gewährleisten. Die Umsetzung wird vom UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Intervall von fünf Jahren überprüft.
Die letzte Prüfung Österreichs fand im Jahr 2013 statt. Erst 2024 - und damit sechs Jahre zu spät - hat die Republik Österreich wieder einen Bericht an die Vereinten Nationen übermittelt. Die Prüfung findet nun Anfang 2026 bei den Vereinten Nationen in Genf statt.
Der unrühmliche Umgang der Republik Österreich mit ihren Berichtspflichten, hat uns bereits 2020 nicht davon abgehalten einen zivilgesellschaftlichen Bericht über die Lage der WSK-Rechte und die extraterritorialen Staatenpflichten zu veröffentlichen. Die heute erschienen Berichte stellen eine Überarbeitung und Aktualisierung dieser Berichte dar und werden ebenfalls in Genf präsentiert.
Bericht zur Lage der WSK-Rechte in Österreich
|
Der Bericht macht deutlich, dass soziale Rechte in Österreich strukturell unzureichend geschützt sind. Sie sind weder verfassungsrechtlich abgesichert noch einklagbar. Internationale Menschenrechtsverträge wie der UN-Sozialpakt oder die Europäische Sozialcharta spielen in der Rechtsprechung praktisch keine Rolle. Dadurch bleibt das Recht auf soziale Sicherheit weitgehend ungeschützt – auch gegen politische Eingriffe. Gleichzeitig werden soziale Sicherungssysteme zunehmend durch Kürzungen, Reformverschärfungen und mangelnde Anpassungen an reale Lebenshaltungskosten ausgehöhlt. Die Sozialhilfe versagt insbesondere dort, wo sie am dringendsten gebraucht wird: Entscheidungsfristen sind zu lang, Härtefallhilfen fehlen, Wohnkostenrichtsätze sind viel zu niedrig. Besonders hart treffen die Defizite Gruppen, die bereits ein hohes Armuts- und Ausgrenzungsrisiko tragen – darunter Alleinerziehende, Familien mit mehreren Kindern, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen und Geflüchtete. Der zivilgesellschaftliche Parallelbericht zeigt: Österreich benötigt dringend einen menschenrechtlichen Kurswechsel. Soziale Menschenrechte müssen rechtsverbindlich geschützt, staatliche Leistungen existenzsichernd ausgestaltet und politische Entscheidungen menschenrechtskonform getroffen werden. Bericht zur Lage der extraterritorialen Staatenpflichten ÖsterreichMit der Ratifizierung des UN-Sozialpakts im Jahr 1978 hat sich Österreich dazu verpflichtet, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte auch in anderen Ländern zu achten, zu schützen und Maßnahmen zu setzen, damit diese Rechte weltweit verwirklicht werden. Hierbei handelt es sich um die extraterritorialen Staatenpflichten. In den Beiträgen des Berichts über Österreichs extraterritoriale Staatenpflichten geben die mitwirkenden Organisationen Auskunft über die Auswirkungen ausgewählter österreichischer Politiken wie der Entwicklungs-, Steuer-, Rohstoff-, Agrar- und Ernährungs- und der Klimapolitik auf die WSK-Rechte in Ländern des Globalen Südens und geben Empfehlungen ab, wie die Regierung bestmöglich zur weltweiten Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte beitragen kann. Das Recht auf Nahrung wird weltweit am häufigsten verletzt. Bis zu 720 Million Menschen hungern – auch weil Kleinbäuer:innen von Großkonzernen vertrieben werden und keine fairen Preise mehr erzielen. Die österreichische Bundesregierung muss strukturelle Ursachen von Hunger in den Blick nehmen und sich auf UN- und EU-Ebene für eine Stärkung der Rechte der Betroffenen einsetzen. Breites Bündnis zivilgeselschaftlicher OrganisationenOhne unsere zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen wäre die Umsetzung nicht möglich gewesen. Dafür möchten wir uns herzlichen bedanken! Folgende Organisationen waren an der Erstellung der Berichte beteiligt: FIAN Österreich, AG Globale Verantwortung, Dreikönigsaktion, Licht für die Welt, VIDC, Die Armutskonferenz, BAWO Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, SOS Mitmensch, Österreichischer Behindertenrat, Bundesjugendvertretung, Österreichischer Berufsverband der Sozialen Arbeit, Bundesjugendvertretung, Interessensgemeinschaft pflegender Angehöriger, pro mente Austria, arbeit plus – Soziale Unternehmen Österreich, caringeconomy.jetzt, HeVio-Health and Violence. |