Wirtschaftsminister Kocher darf EU-Lieferkettengesetz nicht blockieren

Morgen wird im Rat über das EU-Lieferkettengesetz entschieden. Zivilgesellschaft warnt vor Abschwächungen.

Wien, 30.11.2022: Die EU-Minister:innen werden morgen im Rat für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET) über das EU-Lieferkettengesetz entscheiden. Dabei geht es darum, ob es eine Mehrheit für das EU-Lieferkettengesetz gibt und in welcher Form dieses vom Rat beschlossen wird. Österreich wird durch Wirtschaftsminister Martin Kocher vertreten. „Wirtschaftsverbände versuchen mit unseriösen Vorwänden, das EU-Lieferkettengesetz zu verwässern. Wirtschaftsminister Kocher darf dem Druck der Industrielobbyist:innen nicht nachgeben, sondern muss mit dem EU-Lieferkettengesetz beweisen, dass er für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik der Zukunft steht“, appelliert Bettina Rosenberger, Koordinatorin der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“. Die Anliegen der Zivilgesellschaft wurden diese Woche auch im Rahmen eines offenen Briefs an Wirtschaftsminister Kocher geschickt.

Deutsches Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz als mahnendes Beispiel

Der Blick nach Deutschland zeigt die verheerenden Folgen, wenn die Industrielobby ihre Interessen durchsetzt: Dort tritt am 1. Jänner 2023 ein Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz in Kraft, welches zahlreiche Schwächen aufweist. Die Notwendigkeit, dass die EU ein deutlich stärkeres Gesetz auf den Weg bringt als Deutschland, zeigt FIAN anhand der gewaltsamen Vertreibung von rund 4.000 Menschen in Uganda für die Kaffeeplantage einer Tochterfirma der Neumann Kaffeegruppe auf: Die Betroffenen wurden seit 21 Jahren nicht entschädigt, Gerichtsverfahren verschleppt und der deutsche Konzern ist nicht bereit, seine Verantwortung zu übernehmen. Eine Studie kam im August dieses Jahres zu dem Schluss: Mit einem starken Lieferkettengesetz wären die Vertreibung und damit verbundenen anhaltenden Menschenrechtsverletzungen nicht passiert.

„Zur Vorbeugung solcher Menschenrechtsverletzungen und für den Schutz der Opfer braucht es ein wirksames Gesetz mit effektiven Klagemöglichkeiten.“ fordert Lukas Schmidt, Geschäftsleiter der Menschenrechtsorganisation FIAN. Es muss daher sichergestellt werden, dass das EU-Lieferkettengesetz eine zivilrechtliche Haftung enthält, denn nur so können Betroffene Entschädigungen einklagen.

Richtlinie muss gesamte Wertshöpfungskette abdecken

Während der Entwurf der EU-Kommission die gesamte Wertschöpfungskette abdeckte, kam in den letzten Wochen das neu eingebrachte Konzept der „chain of avitvities“ auf. Dieses würde die Reichweite der vorgesehenen Sorgfaltspflichten drastisch einschränken, da nachgelagerte Aktivitäten nicht mehr berücksichtigt werden. Unternehmen, die Waffen, Arzneimittel, Pestizide, Überwachungssoftware oder Chemikalien produzieren, müssen Verantwortung übernehmen!

Jährlich kommt es weltweit zu 385 Millionen akuten Pestizidvergiftungen. Betroffen ist vor allem die ländliche Bevölkerung, und zwar fast ausschließlich im globalen Süden. Dort vermarkten europäische Agrochemie-Hersteller nach wie vor Pestizide, welche von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als hoch giftig eingestuft wurden und deren Anwendung in der EU längst verboten ist. „Bislang gibt es auf europäischer Ebene keine verbindlichen Regeln für den Export solcher Giftstoffe, die nicht nur der Gesundheit schaden, sondern auch erheblich zur Klimakrise und dem Artensterben beitragen. Das EU-Lieferkettengesetz kann und muss die gesetzlichen Lücken schließen, um Menschen und Klima effektiv zu schützen“, so Tina Wirnsberger, FIAN-Referentin für Klima und kleinbäuerliche Rechte.

Finanzsektor muss ebenfalls erfasst sein

Ebenso muss sichergestellt werden, dass der Finanzsektor in der Richtlinie inkludiert ist. „Aktivitäten von Finanzakteuren führen zudem häufig zu Landkonflikten im Globalen Süden oder treiben Kleinbäuer:innen in Schuldenspiralen, an deren Ende der Verlust ihres Landes, Armut und Hunger stehen“, ergänzt Schmidt. So haben sich etwa in Kambodscha 2,9 Millionen Menschen mit Mikrokrediten verschuldet, 170.000 von ihnen verloren ihr Land, weil sie es als Sicherheit für die Kredite hinterlegen mussten. „Das EU-Lieferkettengesetz muss auch den Finanzsektor in die Pflicht nehmen und sicherstellen, dass Land weder Spekulationsobjekt noch Kreditsicherheit sein darf“, fordert der FIAN-Geschäftsleiter abschließend.

FIAN Österreich, die Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung, ist Teil eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses, das die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ trägt und von NeSoVe koordiniert wird. Gemeinsam mit über 100 NGOs und Gewerkschaften aus ganz Europa mobilisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften im Zuge der neuen Kampagne „Gerechtigkeit geht alle an!“  (Justice is Everybody's Business) für ein EU-Lieferkettengesetz, das Menschen- und Arbeitsrechte, die Umwelt und das Klima effektiv schützt.

Rückfragen an FIAN Österreich: lukas.schmidt@fian.at

Rückfragen an NeSoVe: bettina.rosenberger@nesove.at   
 

Faktencheck EU-Lieferkettengesetz

Vom "Bürokratiemonster", bis hin zum "Listen-Ansatz" und "Zertifizierungssystemen" – um das EU-Lieferkettengesetz vor der Abstimmung doch noch zu verhindern, wird versucht, die Öffentlichkeit mit irreführenden Argumenten zu beeinflussen. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis der Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” setzt diesen Mythen einen umfassenden Faktencheck entgegen.

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