Menschen sehen sich mit unterschiedlichen Hindernissen für eine Beteiligung konfrontiert, ebenso wie mit unterschiedlichen Entscheidungskontexten auf lokaler Ebene. Dieses Modul geht diesen Fragen nach und bietet eine Anleitung, wie man ein tieferes Verständnis dafür erlangen kann, wo und wie lebensmittelbezogene Entscheidungen getroffen werden, wie Bedingungen für die Beteiligung der Menschen an der Entscheidungsfindung geschaffen werden können und wie man Entscheidungsspielräume sowie Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Multi-Stakeholderismus im Bereich der territorialen/lokalen lebensmittelpolitischen Entscheidungsfindung und insbesondere in Ernährungsräten bewerten kann. Der Heidelberger Ernährungsrat wird als Beispiel angeführt.
Die Entwicklung gesunder Ernährung und nachhaltiger Lebensmittelsysteme muss Hand in Hand gehen, da die Hauptursache für schädliche Auswirkungen auf die Lebensmittelsysteme die Industrialisierung und lange Produktions- und Lieferketten ist. Dieses Modul untersucht die internationalen Verpflichtungen der Staaten in Bezug auf das Recht auf Nahrung und deren Umsetzung in nationale und regionale öffentliche Ernährungspolitiken. Sie stützt sich auf Beiträge und Aussagen von Zeugenaussagen und Expert:innen zu den Themen Armut, Gesundheit, Nachhaltigkeit und Klima sowie auf Konsultationen mit in Belgien ansässigen Organisationen und sozialen Bewegungen.
Dieses Modul bietet eine Untersuchung über die Beziehung zwischen sozial konstruierten Unterschieden, die zu Diskriminierung führen und Verletzungen des Rechts auf Nahrung. Diese Analyse ist von entscheidender Bedeutung, da es im Allgemeinen an gezielter Literatur oder Anleitung fehlt, wie das Recht auf Nahrung aus einer sozial integrativen Perspektive überprüft werden kann. Daher werden in diesem Modul Wege zur Schaffung einer inklusiven Überwachungspraxis für das Recht auf Nahrung im Vereinigten Königreich vorgeschlagen, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Asylsuchende liegt.
In diesem Modul wird der rechtliche und institutionelle Rahmen des Rechts auf Nahrung in Europa präsentiert. Dabei werden auch konkrete Beispiele von Ansätzen und Hindernisse zur Verwirklichung dieses Rechtes in verschiedenen Ländern erwähnt, wobei ein Fokus auf Portugal liegt. Dieses Modul erörtert auch zivilgesellschaftliche Initiativen zur Überwachung des Rechts auf Nahrung und bietet eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für einen menschenrechtsbasierten Ansatz zur kollektiven Mobilisierung, Überwachung und öffentlichen Debatte.
Am Beispiel Österreichs umfasst diese Publikation eine Analyse von staatlichen und privaten Maßnahmen, die zur Implementierung des Rechts auf Nahrung beitragen. Diese Publikation beinhaltet auch Zitate von Menschen, die von Armut betroffen sind, und von Personen, die in der Ernährungssicherheit arbeiten. Diese zeigen auf einige der wichtigsten Mängel bei bestehenden Maßnahmen. Zusätzliche Leitfragen finden sich als Annex und dienen dazu, die Verbindung zwischen dem Recht auf Nahrung und anderen sozialen Rechten aufzuzeigen und zusätzliche Akteur:innen zu identifizieren, die in Entscheidungsprozesse einbezogen werden sollten.
Die Menschenrechtsorganisationen LICADHO, Equitable Cambodia und FIAN Deutschland haben am 12.12.2022 bei der Nationalen Kontaktstelle für OECD-Leitsätze der niederländischen Regierung Beschwerde gegen Oikocredit International eingereicht. Dem ethischen Investor mit Hauptsitz in den Niederlanden wird vorgeworfen, weiter in großem Stil in kambodschanische Mikrofinanzinstitute (MFI) investiert zu haben, obwohl die weitverbreitete Überschuldung und deren absehbare negative Folgen vom UN-Generalsekretär, von lokalen und internationalen Menschenrechtsgruppen, Journalist:innen und sogar von einer durch Oikocredit selbst unterstützten Studie bereits 2017 bestätigt wurden. Trotzdem erhöhte Oikocredit das Kambodscha-Portfolio von EUR 50 Millionen im Jahr 2017 auf mehr als EUR 67 Millionen im September 2022. Kambodscha ist damit nach Indien nun das zweitgrößte Investitionsland für Oikocredit.
Seit nunmehr drei Jahren wartet man bei den Vereinten Nationen in Genf auf den Staatenbericht Österreichs über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Österreich entzieht sich damit seit 2018 der Prüfung durch den zuständigen Ausschuss. Nichtsdestotrotz hat eine zivilgesellschaftliche Allianz nun einen Parallelbericht erarbeitet, der einen genauen Blick auf die extraterritorialen Staatenpflichten Österreichs wirft und eine Reihe von Empfehlungen für Verbesserungen abgibt. Dieser Bericht ergänzt den bereits 2020 erschienenen Parallelbericht über soziale Rechte in Österreich. Beide Parallelberichte wurden von FIAN Österreich organisiert. In dieser Ausgabe möchten wir Sie über die wesentlichen Inhalte des neuen Parallelberichts informieren. Gleichzeitig erklärt Martin Kainz in seinem Beitrag, welche Rolle Parallelberichte im System der Vereinten Nationen spielen.
Sie wollen ein Probeexemplar anfordern? Melden Sie sich gerne unter office@fian.at
Gemeinsam mit einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen hat FIAN Österreich einen zivilgesellschaftlichen Parallelbericht über Österreichs extraterritoriale Staatenpflichten veröffentlicht. In den Beiträgen berichten die mitwirkenden Organisationen von den Auswirkungen ausgewählter österreichischer Politiken wie der Entwicklungs-, Steuer-, Rohstoff-, Agrar- und Ernährungs- und der Klimapolitik auf die WSK-Rechte in Ländern des Globalen Südens und geben Empfehlungen ab, wie die Regierung bestmöglich zur weltweiten Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte beitragen kann. Folgende Organisationen haben den Parallelbericht gemeinsam verfasst: AG Globale Verantwortung, Dreikönigsaktion der katholischen Jungschar (DKA), FIAN Österreich, Licht für die Welt, Netzwerk Soziale Verantwortung, SOS Kinderdorf, VIDC, Welthaus Graz, WIDE.
Unter der Federführung von FIAN Österreich, der Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung, konstituierte sich das Soziale Rechte Forum, um vor dem Sozialausschuss der Vereinten Nationen Bericht zu erstatten. Der vorläufige Bericht der Zivilgesellschaft über die Umsetzung der im UN-Sozialpakt verbrieften Rechte in unserem Land liegt nun vor. In ihren Beiträgen liefern die mitwirkenden Organisationen neben einer Bestandsaufnahme der fehlenden Umsetzung des Rechts auf Arbeit, auf Wohnung oder auf Nahrung auch zahlreiche konstruktive Vorschläge, z.B.: wie mehr Menschen in Arbeit gebracht werden können, wie die zunehmende Wohnungslosigkeit bekämpft oder wie das Recht auf Nahrung nachhaltig auch für zukünftige Generationen verwirklicht werden kann. Folgende Organisationen sind Teil des Soziale Rechte Forums: arbeit plus - Soziale Unternehmen Österreich, Arbeiterkammer Wien, Armutskonferenz, Asylkoordination, Attac, Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO), Bundesjugendvertretung, Dreikönigsaktion der katholischen Jungschar (DKA), FIAN Österreich, Frauenberatung Kassandra, Knack:punkt – Selbstbestimmt Leben Salzburg, Österreichischer Berufsverband der sozialen Arbeit (OBDS), Österreichischer Behindertenrat und Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC).
Kein Geld für Miete, Kleidung oder eine vollwertige Mahlzeit? Armut ist auch in Europa und Österreich auf dem Vormarsch. Wie kann der Staat verpflichtet werden, alle Menschen, die in Österreich leben, abzusichern, damit sie nicht von Hunger und Obdachlosigkeit bedroht sind? FIAN und viele andere Organisationen setzen sich daher für die Stärkung von sozialen Menschenrechten ein. Diese Broschüre bietet eine Bestandsaufnahme zur Lage der sozialen Rechte und geht folgenden Fragen nach: Wenn Österreich ein Sozialstaat ist, in welcher Form sind dann soziale Rechte gesetzlich abgesichert? Welche Pflichten erwachsen Österreich aus internationalen Menschenrechtsverträgen? Kann der Staat für Pflichtverletzungen verantwortlich gemacht werden? Wenn ja, wie? Welche (menschenrechtlichen) Strategien und Instrumente stehen uns zur Verfügung, um soziale Rechte zu stärken und den Staat in die Pflicht zu nehmen?
Während der großen Nahrungsmittelpreiskrise 2007/2008 waren die Zahl der Hungernden auf einem Höhepunkt. Heuer bestehen, trotz einiger Fortschritte, viele der Probleme, die zur Krise führten, weiterhin. In ihren Empfehlungen zur Überwindung der Krise weist die Publikation auf die Notwendigkeit systemischer Transformationen hin, auf einen Übergang zu nachhaltigen Produktions-, Vertriebs- und Verbrauchsmodellen, die auf Solidarität, sozialer, ökologischer und geschlechtsspezifischer Gerechtigkeit und der Garantie aller Menschenrechte basieren.
In zunehmendem Maße begehen Unternehmen Menschenrechtsverbrechen im Ausland, während die Heimatstaaten wegschauen. Die Erweiterung der Sojamonokulturen in der Region Matopiba in Brasilien und das Abladen von giftigen Müll durch Texaco-Chevron in Ecuador führten zu enormer Umweltzerstörung, Gesundheitsschäden und Menschenrechtsverletzungen. Sie sind nur einige Beispiele für eine lange Liste. Wir müssen handeln! FIAN hat ein Handbuch und ein Toolkit veröffentlicht, worin steht, wie man die Zuständigkeit der Staaten über ihre Menschenrechtsverpflichtungen außerhalb ihres eigenen Territoriums überwacht, um die Kämpfe gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne zu stärken.
In zunehmendem Maße begehen Unternehmen Menschenrechtsverbrechen im Ausland, während die Heimatstaaten wegschauen. Die Erweiterung der Sojamonokulturen in der Region Matopiba in Brasilien und das Abladen von giftigen Müll durch Texaco-Chevron in Ecuador führten zu enormer Umweltzerstörung, Gesundheitsschäden und Menschenrechtsverletzungen. Sie sind nur einige Beispiele für eine lange Liste. Wir müssen handeln! FIAN hat ein Handbuch und ein Toolkit veröffentlicht, worin steht, wie man die Zuständigkeit der Staaten über ihre Menschenrechtsverpflichtungen außerhalb ihres eigenen Territoriums überwacht, um die Kämpfe gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne zu stärken.
Internationale Klima- und Finanzierungsmechanismen als Auslöser von Menschenrechtsverletzungen? Industrieländer finanzieren Klimaschutzinvestitionen in Entwicklungsländern, bei denen die lokale Bevölkerung und deren Rechte oft zur Nebensache werden. Der FIAN-Arbeitskreis Klima hat hierzu eine Studie veröffentlicht und verschiedene Klimaschutzinstrumente auf ihre menschenrechtliche Komponente hin untersucht.
Die Broschüre "Besser anders, anders besser: Mit Agrarökologie die Ernährungswende gestalten" zeigt, dass Landwirtschaft und Ernährung anders, besser geht und informiert über praxiserprobte Alternativen, in denen großes Potenzial steckt. Im Fokus stehen Beispiele agrarökologischer Anbaumethoden, innovativer Vermarktungswege und Initiativen zur politischen Mitgestaltung des Ernährungssystems.
Der Konsens über die Bedeutung von Agrarökologie ist groß. Die verschiedenen Beiträge verdeutlichen, wie Bauern und Bäuerinnen mit agrarökologischen Anbauverfahren die Bodenfruchtbarkeit und natürliche Ressourcen schützen, die Vielfalt auf den Äckern und Tellern fördern, und wie durch innovative Vermarktungswege viele Menschen mit frischen und gesunden Lebensmitteln versorgt werden. Zivilgesellschaftliche Initiativen erlangen mehr Mitspracherechte in der Gestaltung lokaler Ernährungssysteme und entwickeln Ernährungspolitik mit.
Agrarökologie schafft Alternativen zur kapitalintensiven, von Konzerninteressen geleiteten industriellen und exportorientierten Landwirtschaft. Bauern und Bäuerinnen finden Anerkennung als zentrale Akteure im Ernährungssystem, man arbeitet mit der Natur statt gegen sie, lokale Märkte werden gestärkt und die Unabhängigkeit von Erdöl, Chemie und Gentechnik gefördert.
Die Broschüre arbeitet heraus, welche Alternativen bereits erfolgreich umgesetzt werden. Sie analysiert, welche politischen Instrumente nötig sind, um Agrarökologie zu unterstützen und weiter zu verbreiten, und lädt dazu ein, sich für eine sozial gerechte und ökologisch nachhaltige Neuorientierung in der Landwirtschaft einzusetzen.
Die Broschüre "Besser anders, anders besser: Mit Agrarökologie die Ernährungswende gestalten" ist eine gemeinsame Publikation von Brot für Welt, FIAN, Forum Umwelt und Entwicklung, Heinrich-Böll-Stiftung, INKOTA-netzwerk, MISEREOR, Oxfam und Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Der diesjährige ‚Right to Food and Nutrition Watch‘ zum Thema ‚Keeping Seeds in Peoples’ Hands‘. Er analysiert, wie sich die zunehmende Kontrolle von Konzernen über Saatgut und andere natürliche Ressourcen auf unsere Ernährung auswirkt.
Menschenrechtsaktivist_innen und deren entscheidenden gesellschaftlicher Beitrag sind die Protagonist_innen der dritte Ausgabe der Serie "The Struggle for the Right to Food and Nutrition" anlässlich des 30.Geburtstags von FIAN International .
Die Menschenrechte sind universell, unveräußerlich und unteilbar. Dieser Grundsatz bildet auch die Basis für Menschenrechtverteidiger_innen, die sich für das Recht auf Nahrung einsetzen. Sie leisten einen wertvollen Beitrag für die Demokratie einer Gesellschaft. Leider sind sie vielerorts massiven Einschränkungen ihrer Rechte uns Sicherheit ausgesetzt.
Politischer Wille Notwendig 10 Jahre Leitlinien zum Recht auf Nahrung
Das Menschenrecht auf Nahrung ist ein politisch machtvolles Instrument, um die Welternährung sicherzustellen. Dennoch gibt es bei der Umsetzung des Rechts noch immer Lücken, sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene, was meist mit dem Unwillen von Regierungen einhergeht, Maßnahmen zur vollständigen Implementierung des Menschenrechts durchzuführen.
Vor 10 Jahren wurde deswegen – auf Anregung der Zivilgesellschaft hin – ein Instrument geschaffen, das die Umsetzung des Rechts auf Nahrung auf nationaler Ebene sicherstellen sollte: die Freiwilligen Richtlinien zum Recht auf Nahrung. Diese wurden durch den Rat der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) nach Regierungsverhandlungen beschlossen und gelten als eine praktische Anleitung für Regierungen, das Recht auf Nahrung im Kontext nationaler Ernährungssicherung umzusetzen. Angesichts des 10-jährigen Jubiläums dieses Instruments setzen wir die Freiwilligen Leitlinien in den Fokus dieser Ausgabe.
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