Parallelbericht 2013
ZUR LAGE WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND KULTURELLER MENSCHENRECHTE IN ÖSTERREICH
Das von FIAN Österreich 2012 ins Leben gerufene WSK-Rechte-Forum leistete 2013 erfolgreiche Arbeit: Der zweite zivilgesellschaftliche Parallelbericht zu WSK-Rechten konnte im September 2013 in Wien der Öffentlichkeit präsentiert werden. Im November 2013 vertraten fünf Delegierte die wichtigsten Anliegen der zivilgesellschaftlichen Gegendarstellung zum Regierungsbericht bei der österreichischen Staatenprüfung vor dem zuständigen UN-Komitee in Genf.
Der Sozialausschuss belohnte unsere Arbeit mit starken Empfehlungen, die eine gute Grundlage für die weitere politische Arbeit, für Reformen und Gesetzesänderungen darstellen.
- Der Ausschuss fordert die Bundesregierung auf, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung den tatsächlichen Lebenshaltungskosten entspricht und allen Bedürftigen einheitlich und wirksam auf dem gesamten Staatsgebiet zugänglich ist.
- Die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass die Aussetzung von Arbeitslosenunterstützungen nicht das Recht eines/einer Jede/n verletzt, seinen/ihren Lebensunterhalt durch eine frei gewählte oder angenommene Arbeit – gemäß Art. 6 des Paktes – zu verdienen. Ein regelmäßiger offener Dialog zwischen AMS und den Arbeitslosen ist zu fördern.
- Die Bereitstellung ausreichender Ressourcen muss sichergestellt werden, damit die Verfügbarkeit von sozialen Wohneinheiten erhöht wird.
- Asylwerber_innen müssen Zugang zum Arbeitsmarkt und - wenn sie keine Arbeit finden - zur Mindestsicherung haben.
- Für Entwicklungszusammenarbeit, Landwirtschafts- und Handelspolitik ist der Menschenrechtsansatz durchzusetzen: Das bedeutet, systematische und unabhängige Menschenrechtsverträglichkeitsprüfungen durchzuführen und Monitoringmechanismen einzurichten, um die Auswirkungen österreichischer Politiken und Projekte in Drittländern zu prüfen.
- Zur Aufarbeitung der strukturellen Menschenrechtsdefizite soll ein umfassender nationaler Aktionsplan für Menschenrechte erlassen werden.
Concluding Observations/Abschließende Empfehlungen des UN WSK Komitees
Parallelbericht WSK-Rechte 2013 Österreich (deutsch) (englisch)
Parallelbericht WSK-Rechte 2013 Österreich- Extraterritoriale Verpflichtungen (englisch)
5.12.2013: Die vierte Prüfung Österreichs durch das UN WSK Komitee ist abgeschlossen. Mit 25 Empfehlungen reagierte das ExpertInnengremium der UNO auf den zivilgesellschaftlichen Parallelbericht des WSK Rechte Forums. Zur Pressemeldung
20.11.2013 VertreterInnen des WSK-Rechte Forums nützen die Gelegenheit der Staatenprüfung Österreichs am 20. November vor dem UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, um sich Unterstützung für ihre Anliegen von höchster Stelle zu holen. Zur Pressemeldung
17. 9. 2013 Der Parallel- oder Schattenbericht wird in Wien der Öffentlichkeit vorgestellt.
Zur Pressemeldung
Video der Präsentation
Fotodokumentation der Präsentation
Das WSK-Rechte Forum ist ein Zusammenschluss von nicht-staatlichen Organisationen zum Zwecke der Ausarbeitung eines Schattenberichts zum 5. Regierungsbericht an das UN-WSK-Komitee. Die darin vertretenen Organisationen sind: Aktive Arbeitslose, AUGE Alternative und Grüne GewerkschafterInnen, Asylkoordination, Bundesarbeitsgemeinschaft der Wohnungslosenhilfe (BAWO), FIAN Österreich, Frauen:Rechte jetzt! NGO Forum CEDAW in Österreich, Netzwerk Kinderrechte Österreich, Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR), Österreichische Armutskonferenz, Österreichischer Berufsverband der SozialarbeiterInnen (OBDS), Österreichische HochschülerInnenschaft, Orientexpress Frauenberatungsstelle, Sichtbar bleiben – Selbstorganisation von Armutsbetroffenen
HINTERGRUND: STAATENBERICHTE UND ZIVILGESELLSCHAFTLICHE PARALLELBERICHTE
Zu den Verpflichtungen der WSK-Paktstaaten gehört auch die fünfjährige Berichtspflicht der Regierungen über den Fortschritt der Umsetzung der Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Menschenrechte. Dazu müssen Regierungen alle fünf Jahre dem UN-Komitee für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Menschenrechte Berichte vorlegen, daneben sind auch NGOs und zivilgesellschaftliche Organisationen eingeladen, zusätzliche Informationen vorzulegen. Seit vielen Jahren geschieht dies – nicht nur im Rahmen des WSK-Paktes – in Form von Parallel- und Schattenberichten, die von einzelnen Organisationen oder Netzwerken und Foren gemeinsam erstellt werden.
Der Prüfungsprozess eines einzelnen Staates zieht sich in der Regel über etwa ein Jahr und endet mit den Abschließenden Empfehlungen (Concluding Observations) des UN-Komitees. Diese Empfehlungen beruhen in der Regel auf Beobachtungen, Informationen und Kommentaren des Prüfungskomitees. Die ausgesprochenen Empfehlungen sind insofern bindend für die geprüften Staaten, als sie bei den folgenden Prüfungen über deren Umsetzung bzw. Bearbeitung Rechenschaft abzulegen haben.
Staatenbericht Österreich 2010 (Deutsch - Englisch) (Anhänge: 2 3 4 5 6 7 8 9 10)
Staatenbericht Österreich 2005
Parallelbericht Österreichischer NGOs 2005
(Nationaler Teil: Deutsch - Englisch; Internationaler Teil: Deutsch - Englisch)
Abschließende Empfehlungen des WSK-Komitees zum Bericht Österreichs 2006
Im Jahr 2008 hat das UN-Komitee für WSK-Rechte neue Leitlinien für die Berichterstattung veröffentlicht, diese finden Sie hier.