Neue Publikation: Kollektive Menschenrechte schützen Biodiversität

Publikation "Kollektive Menschenrechte für Biodiversität" zeigt Bedeutung indigener und kleinbäuerlicher Praktiken für den Erhalt der Artenvielfalt auf.

Indigene und kleinbäuerliche Gemeinschaften tragen maßgeblich zur globalen Biodiversität und Ernährungssouveränität bei. Ihre traditionellen Praktiken werden jedoch zunehmend durch Landraub und auch Klima-Großprojekte bedroht. Der Verlust traditionellen Wissens hat weitreichende Konsequenzen, denn damit verliert die lokale Bevölkerung auch ihre Fähikgiente, sich flexibel an veränderte Umweltbedingungen anzupassen. Dies macht Gemeinschaften anfälliger für Auswirkungen der Klimakrise wie Dürren, Überschwemmungen und Stürme und erhöht ihre Abhängigkeit von externer Hilfe und Technologien, die oft teuer und nicht nachhaltig sind.
 
Bewahrer:innen globaler Biodiversität
 
Indigene Gemeinschaften spielen eine Schlüsselrolle bei der Bewahrung der globalen Biodiversität. Trotz ihres verglichen geringen Anteils an der Weltbevölkerung (etwa 5 %) verwalten sie rund 80 % der weltweiten Artenvielfalt. „Diese beeindruckende Bilanz ist das Ergebnis der traditionellen, ganzheitlichen Wissenssysteme indigener Gemeinschaften, die über Generationen hinweg entwickelt wurden. Zu ihren Praktiken zählen nachhaltige Agroforstwirtschaft, gemeinschaftsbasierte Wassermanagementsysteme und biodiversitätsfreundliche Anbaumethoden“, erläutert Tina Wirnsberger, Referentin für Klima, Kleinbäuer:innenrechte und Frauen bei FIAN Österreich. „Sie schützen nicht nur die Umwelt, sondern tragen auch wesentlich zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und Ernährungssouveränität bei.“
 
Landraub und Klima-Großprojekte
 
Die Verbreitung industrialisierter Landwirtschaft führt dazu, dass traditionelles Wissen zunehmend verdrängt und kollektive Rechte bedroht werden. Monokulturen, der Einsatz von synthetischen Düngern und Pestiziden sowie die Mechanisierung der Landwirtschaft ersetzen traditionelle Praktiken, die auf lokaler Biodiversität und nachhaltigen Methoden beruhen. „Angetrieben werden diese negativen Entwicklungen auch von internationalen Handelsabkommen und Agrarsubventionen für großflächige Landwirtschaft, die die Interessen multinationaler Konzerne über die Bedürfnisse lokaler Gemeinschaften stellen“, ergänzt Wirnsberger. Aber auch groß angelegte Projekte, die vermeintlich dem Klimaschutz dienen, können zu Menschenrechtsverletzungen führen. Dazu zählen Aufforstungsprogramme, die indigene Gemeinschaften von ihrem Land verdrängen, um Kohlenstoffspeicher-Monokulturen zu schaffen. „Solche Projekte bedürfen dringend einer wirksamen menschenrechtlichen Folgeabschätzung“, fordert FIAN.
 
Ratifizierung der ILO-Konvention 169
 
Das Übereinkommen Nr. 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ist neben der UN-Erklärung für die Rechte indigener Völker (UNDRIP) eines der wichtigsten verbindlichen Instrumente zum Schutz kollektiver Rechte. Besonders zentral ist darin das Recht auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC) bei Vorhaben, die indigene Gebiete oder Lebensweisen betreffen. Österreich hat die ILO169 noch nicht ratifiziert mit dem Argument, dass indigene Bevölkerung in Österreich fehlt. „Aus der Beteiligung an der internationalen menschenrechtlichen und umwelt- sowie klimapolitischen Standardsetzung ergibt sich jedoch auch für Österreich eine Verantwortung für den Schutz indigener Völker“, so Tina Wirnsberger. Staaten wie die Niederlande, Spanien und zuletzt Deutschland haben daher die Ratifizierung bereits vorgenommen.
 
„Kollektive Menschenrechte schützen Biodiversität“ ist eine Publikation der Reihe „Recht auf Nahrung & Klimagerechtigkeit“ im Rahmen des durch die Austrian Development Agency geförderten Projekts „Menschenrechte für Klimagerechtigkeit“.
 
 
Rückfragen: Tina Wirnsberger

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