Maßnahmen gegen COVID-19 bevorzugen industrielles Lebensmittelsystem auf Kosten von Kleinbäuer*innen

FIAN legt den zweiten Monitoring-Bericht über die Auswirkungen von COVID-19 auf das Menschenrecht auf Nahrung vor. Er baut auf weltweite Recherchen und beleuchtet die Auswirkungen der Pandemie sowie positive zivilgesellschaftliche Solidaritätsaktionen in rund 30 Ländern.  

Der aktuelle Bericht unterstreicht, dass die Konzentration der COVID-19 Maßnahmen auf das industrielle Ernährungssystem eine Reihe von Bevölkerungsgruppen und Berufssparten noch weiter in Hunger und Mangelernährung drängt. Zudem resultiert die Spekulation mit Lebensmittelpreisen in zahlreichen Ländern in bis zu vierfachen Preiserhöhungen, was Nahrungsmittel für Millionen Menschen unzugänglich macht.

Kleinbäuer*innenrechte: Regierung in der Pflicht

„Die Rechte von Kleinbäuer*innen werden durch die einseitige Bevorzugung des industriellen Ernährungssystems während der Pandemie, die das lang bestehende strukturelle Ungleichgewicht verschärft hat, gravierend verletzt. Umso wichtiger ist es, nationale Gesetze und Politiken entlang der Rechte von kleinbäuerlichen Erzeuger*innen und Landarbeiter*innen auszurichten. Auch die österreichische Bundesregierung ist hier in Bezug auf ihre Agrar-, Entwicklungs- und Handelspolitik in der Pflicht“, betont Tina Wirnsberger von FIAN Österreich und verweist auf die UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten.

Die Begünstigung von Supermärkten, teilweise gewaltsam durchgesetzte Ausgangssperren und die Schließung lokaler Märkte, wie sie in Ecuador, Kolumbien, Simbabwe, Senegal, Mosambik und den USA dokumentiert wurden, führten zum gänzlichen Einkommensverlust für Kleinbäuer*innen, Fischer*innen und andere Menschen, die am Land arbeiten. Tonnen von Ernte und Vieh mussten vernichtet bzw. eingeschläfert werden, Millionen von Menschen blieben ohne Zugang zu frischen, abwechslungsreichen und gesunden Nahrungsmitteln zurück.

Ausbeuterische Arbeitsbedingungen beenden

COVID-19 bringt auch die ausbeuterischen Arbeitsbedingungen von – häufig migrantischen – Arbeiter*innen in der industriellen Landwirtschaft und Fleischproduktion ans Licht der Öffentlichkeit. Die bekannt gewordenen Fälle von Erntearbeiter*innen in Österreich oder in großen Schlachtbetrieben in Deutschland sind keine Einzelfälle, sondern zeigen die jahrelange Praxis struktureller Diskriminierung im agrarindustriellen Ernährungssystem.

Die Pandemie und ihre Auswirkungen zeigen deutlich, dass ein industrielles, auf Ausbeutung von Mensch und Umwelt basierendes Ernährungssystem nicht widerstandsfähig ist. FIAN setzt sich umso mehr dafür ein, dass kleinbäuerliche, in Zeiten des Klimawandels krisenfeste Landwirtschaft und das Recht auf ausreichende und angemessene Ernährung gestärkt werden. Erfreulich ist, dass in den Lockdowns auch zahlreiche zivilgesellschaftliche Solidaritätsaktionen entstanden sind und sowohl in ländlichen Gebieten, als auch in Städten lokale Gemeinschaften und soziale Bewegungen das Recht auf Nahrung sichergestellt haben.

Der englischsprachige Bericht zum Download: https://fian.at/de/publikationen/bestellen-download/st-2020-covid19final/

Rückfragen an: tina.wirnsberger@fian.at

„The Farmer Case“: Belgisches Gericht ebnet den Weg für Klimaklage gegen TotalEnergies

Der Fall des belgischen Landwirts Hugues Falys zeigt, dass die Klimakrise zunehmend als Frage von Menschenrechten vor Gericht verhandelt wird. Das Gericht hat die Klage des Landwirts gegen den Energiekonzern TotalEnergies für zulässig erklärt, das Urteil in der Sache wird für den 9. September 2026 erwartet. Das Gericht begründete dies damit, zunächst eine Entscheidung in einem parallelen Verfahren gegen TotalEnegies in Frankreich abwarten zu wollen.

Menschenrechte hörbar machen: Der neue Podcast FoodFirst

Drei Folgen, ein zentrales Thema: Mit „FoodFirst“ startet FIAN Österreich eine neue Podcastreihe, die alle sechs Monate erscheint und Wege zu gerechteren Ernährungssystemen aufzeigt. Den Auftakt macht die Staffel „Im Schatten der Lieferketten“, die sich mit Menschenrechten in der globalen Lebensmittelproduktion auseinandersetzt.

Good Food 4All - Nahrung ist ein Menschenrecht für alle!

Mindestens ein Fünftel der europäischen Bevölkerung hat keinen Zugang zu angemessener Nahrung. Industrielle Lebensmittelsysteme verschärfen Ernährungsunsicherheit, Klimawandel, Umweltverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt, Ausbeutung von Arbeitskräften und Tierleid. Die EU muss das Recht auf Nahrung systemisch garantieren und gesunde, gerechte, humane und nachhaltige Lebensmittelsysteme für heutige und zukünftige Generationen fördern.

Was is(s)t gerecht? Lehrgang für Multiplikator*innen

Für eine Veränderung in unserem Ernährungssystem braucht es junge Menschen, die etwas bewegen wollen. Genau für diejenigen gibt es diesen Lehrgang: An 8 Terminen zwischen März und September bekommst du das Wissen und die Skills, um Veränderungen anzustoßen und weiterzutragen – direkt aus Theorie und Praxis. Die Anmeldung läuft bis zum 01. Februar 2026!

Mit Agrarökologie den Boden für künftige Generationen bereiten und erhalten

Die Integration der Rechte künftiger Generationen in gegenwärtige Entscheidungsfindung stellt sicher, dass Entwicklungsbemühungen nachhaltig gerecht sind. Die Maastrichter Grundsätze liefern den rechtlichen und ethischen Rahmen, der die Verantwortung von Staaten und Unternehmen betont, die Rechte zukünftiger Generationen zu schützen. Die industrielle Landwirtschaft, die auf die kurzzeitige Maximierung der globalen Lebensmittelproduktion mithilfe externer Inputs abzielt und damit unsere Umwelt und Ökosysteme zerstört, steht dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für kommende Generationen entgegen.

Entschädigung für vertriebene Familien aus Kambodscha

In der ersten transnationalen Menschenrechtsklage Südostasiens gingen über 700 Familien aus Kambodscha rechtlich gegen den größten Zuckerproduzenten Asiens vor und erreichten nun eine finanzielle Entschädigung. Durch ein gerichtliches Vermittlungsverfahren erzielten die Kläger:innen im Februar 2025 einen Vergleich mit dem Unternehmen, welches im Mai eine Zahlung an die Gemeinden leistete.

nach oben