Infofolder: Extraterritoriale Staatenpflichten

Menschenrechte jenseits von Grenzen Viele Verletzungen von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten haben ihren Ursprung weit entfernt von dem Ort, an dem sie stattfinden.

Universalität ist ein Grundprinzip der Menschenrechte. Dennoch interpretieren viele Staaten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen ausschließlich auf ihr eigenes Territorium beschränkt. In unserem neuen Infofolder werden die sogenannten Extraterritorialen Staatenpflichten (ETOs) und damit die menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten gegenüber Menschen in anderen Ländern beschrieben.

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Unternehmen an die Leine!

Erstmals tagt im UN-Menschenrechtsrat die Arbeitsgruppe zu Abkommen über Menschenrechte und transnationale Unternehmen. Am 6. Juli trifft sich erstmals die neue zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, um an einem neuen internationalen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Verbindung mit Unternehmensaktivitäten zu arbeiten. FIAN Österreich setzte sich als Mitglied der so genannten Treaty Alliance für die Einrichtung solch einer Arbeitsgruppe ein und begrüßt daher deren Umsetzung durch den Menschenrechtsrat.

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