EU-Lieferkettengesetz: Rat beschließt Position, schwächt Entwurf der Kommission aber weiter ab
Am 1.12.2022 stimmte die Mehrheit der EU-Minister:innen im Rat für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET) für das EU-Lieferkettengesetz. Somit wurde die Position des Rates für die Verhandlungen im Trilog festgelegt.
Foto: Südwind/Vincent Sufiyan
FIAN und die Treaty Allianz Österreich begrüßen, dass im Rat eine Position zum EU-Lieferkettengesetz beschlossen wurde. Es handelt sich dabei um einen wichtigen Schritt zur verbindlichen Regulierung von Unternehmen. In der derzeitigen Form ist die Regelung allerdings viel zu schwach.
Position des Rates schwächt den Entwurf weiter
Bereits nach der Präsentation der EU-Kommission im Februar gab es im vorgestellten Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz eine Vielzahl an Schwächen. Die Position des Rates hat jedoch weitere Schlupflöcher für Unternehmen ermöglicht: Die Richtlinie soll nun erst nach drei Jahren implementiert werden und zunächst nur für noch größere Unternehmen gelten. Das würde bedeuten, dass das Gesetz nach drei Jahren lediglich Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeiter:innen und einem Jahresumsatz von 300 Millionen Euro betreffen würde und erst in den Folgejahren würde es weitere Unternehmen betreffen.
Das neu eingebrachte Konzept der „chain of activities“ stellt darüber hinaus eine massive Aufweichung dar, würde es doch die Reichweite der vorgesehenen Sorgfaltspflichten drastisch einschränken. Nachgelagerte Aktivitäten würden nicht mehr berücksichtigt werden. Dies ist jedoch dringend notwendig. Unternehmen, die Waffen, Arzneimittel, Pestizide, Überwachungssoftware oder Chemikalien produzieren, müssen Verantwortung übernehmen.
Finanzsektor derzeit aus EU-Richtlinie ausgenommen
Besonders problematisch ist, dass der Finanzsektor in der Position des Rates vom EU-Lieferkettengesetz ausgenommen werden soll. Mitgliedsstaaten können ihn nur auf freiwilliger Ebene berücksichtigen. Die FIAN-Fallarbeit zeigt, wie elementar eine Berücksichtigung und strenge Regulierung des Finanzsektors ist: Kambodscha befindet sich in einer Überschuldungskrise des Mikrofinanzsektors, in den europäische Finanzunternehmen erhebliche Summen investieren und mit diesen Investments beachtliche Gewinne verbuchen. In den vergangenen fünf Jahren verloren bis zu 160.000 Kambodschaner:innen ihr Land und leiden unter Ernährungsunsicherheit, weil sie ihre Kredite nicht mehr zurückzahlen können. Müssten europäische Finanzmarktakteure verbindliche und strenge Sorgfaltspflichten erfüllen, würden derartig katastrophale Folgen von Investitionen nicht folgenlos bleiben.
Problematische Positionierung von Minister Kocher
Wirtschaftsminister Martin Kocher hat sich für Österreich bei der Entscheidung des Rates enthalten. Die Enthaltung von Martin Kocher zeigt, dass er dem Druck der Industrie- und Finanzlobbyist:innen nachgegeben hat. Gerade in Zeiten der Krise muss Minister Kocher bei Menschenrechten Haltung zeigen und beweisen, dass er für eine nachhaltige Wirtschaftspolitik der Zukunft steht.
Im Vorfeld des Tags der Menschenrechte machten Aktivist:innen der Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” vor dem Wirtschaftsministerium auf diesen Missstand aufmerksam. Mit einem Transparent auf dem steht “Minister Kocher, Menschenrechte sind auch Ihr Business!”, weisen die Vertreter:innen der Kampagne auf die Verantwortung des Wirtschaftsministers hin.
FIAN-Forderungen an weitere Trilog-Verhandlungen
Der Kampf um ein effektives EU-Lieferkettengesetz ist noch lange nicht vorbei. Gerade in den nächsten Monaten wird es darum gehen, dass sich engagierte EU-Parlamentarier:innen für Nachschärfungen einsetzen und die Schlupflöcher im EU-Lieferkettengesetz stopfen. Die EU-Parlamentarier:innen müssen sich im nächsten Schritt dafür einsetzen, dass der Anwendungsbereich der EU-Richtlinie erheblich strenger reguliert wird. Alle Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass umfassende Präventionsmaßnahmen entlang ihrer Wertschöpfungskette getroffen werden, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Dies betrifft auch den Finanzsektor, der umfassend in der Richtlinie enthalten sein muss. Darüber hinaus darf die zivilrechtliche Haftung keine juristischen Hürden für Betroffene beinhalten. Das EU-Lieferkettengesetz muss zudem auch eine Sorgfaltspflicht für Klimaauswirkungen und konkrete Klima-Übergangspläne umfassen.
Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ wird von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen und vom NeSoVe koordiniert. Gemeinsam mit über 100 NGOs und Gewerkschaften aus ganz Europa mobilisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften im Zuge der neuen Kampagne „Gerechtigkeit geht alle an!“(Justice is Everybody's Business) für ein EU-Lieferkettengesetz, das Menschen- und Arbeitsrechte, die Umwelt und das Klima effektiv schützt.