FIAN setzt sich für eine menschenrechtsbasierte Agrarpolitik ein. Das betrifft nicht zuletzt auch den Umgang mit Saatgut. Kleinbäuerliche Saatgutsysteme, die wesentlich zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung beitragen können, werden weltweit zunehmend durch Politiken unter Druck gesetzt, die den Profitinteressen von Konzernen dienlich sind. Die Autor:innen unseres Schwerpunktthemas plädieren hingegen für politische Entscheidungen, die das Recht auf Saatgut in den Mittelpunkt stellen und so vielfältige und resiliente lokale kleinbäuerliche Landwirtschaft stärken. Darüber hinaus berichten wir in dieser Ausgabe von den Ergebnissen eines EU-Projekts zu partizipativen Prozessen im Ernährungssystem. Die Arbeit lieferte spannende Ergebnisse für die Vision einer Transformation unseres Ernährungssystems. Im März 2024 besuchte FIAN Deutschland die indonesische Insel Flores, wo in den vergangenen Jahren zunehmend Geothermie-Kraftwerke errichtet wurden, um den Energiehunger des wachsenden Tourismussektors zu stillen. Proteste gegen die negativen Auswirkungen für die lokale Bevölkerung wurden mit Polizeigewalt beantwortet. Bei diesen Projekten in Indonesien ist auch europäisches Kapital beteiligt. Das zeigt, wie wichtig eine menschenrechtsbasierte gesetzliche Regulierung des Welthandels ist. Bettina Rosenberger macht in ihrem Beitrag eine erste Bestandsaufnahme des neuen EU-Lieferkettengesetzes und zeigt Licht und Schatten der neuen Verordnung auf. Zu guter Letzt möchte ich Sie nun noch herzlich zu unseren diesjährigen Filmtagen für das Recht auf Nahrung Hunger.Macht.Profite.13 einladen! Wie jedes Jahr haben wir eine spannende Auswahl an Filmen und Impulsgeber:innen ausgewählt. Sie finden das Programm der Filmtage auf Seite 14.
FIAN arbeitet mit einem breiten Netzwerk von sozialen Bewegungen und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen auf der ganzen Welt zusammen. Wir gehen nicht alleine. Grundpfeiler unserer Arbeit ist dabei, dass wir nicht für oder gar nur über andere sprechen, sondern ihre Stimmen sichtbar machen und ihnen Gehör verschaffen. In dieser Ausgabe des Food First kommen in mehreren Interviews unsere Partner:innen aus dem Globalen Süden zu Wort. Darüber hinaus beschäftigen wir uns im Kontext von Neuer Gentechnik und Landrechten mit intersektionaler Gerechtigkeit im Ernährungssystem und geben Einblick in die Fallarbeit in Uganda und Tansania. Mit den Berichten zu unseren Filmtagen Hunger.Macht.Profite.12 und der Veranstaltung zur Vorstellung der „Maastricht-Prinzipien zu den Menschenrechten zukünftiger Generationen“ im Palais Epstein blicken wir zudem auf einen spannenden Veranstaltungsherbst zurück. In Belgien hat der Landwirt Hugues Falys vor Kurzem mit der Unterstützung von FIAN Belgien u.a. eine Klimaklage gegen TotalEnergies eingebracht. Im abschließenden Beitrag dieses Hefts berichten wir von diesem wegweisenden Fall.
Das Factsheet gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklung des Landgrabbing-Falls in Sierra-Leone (Makeni-Projekt). Es beleuchtet die Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung und zeigt insbesondere die Situation der betroffenen Frauen auf. Anlass für das Factsheet ist der Besuch von Jospeh Saffa (SILNORF) im März 2024 in Wien, bei dem unter anderem Gespräche mit der österreichischen Entwicklungsbank (OeEB) geführt wurden.
In dieser Ausgabe legen wir besonderes Augenmerk auf das Recht auf Nahrung in Südostasien. Es handelt sich dabei um eine Schwerpunktregion unserer Fallarbeit. In den letzten Ausgaben haben wir vermehrt über die Mikrofinanzkrise in Kambodscha berichtet. Nun möchten wir auf den Landraub im Kontext des Zuckerrohranbaus hinweisen. In einem Interview mit Marina Wetzlmaier erklärt Joseph Purugganan zudem die Ursachen für die globale Ernährungskrise und erläutert deren Auswirkungen in den Philippinen. Darüber hinaus berichten wir von einem spannenden agrarökologischen Projekt in Indonesien, das zwei Kollegen von FIAN Deutschland kürzlich besucht haben. Anlässlich des 75. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10.12.2023 weist die UN-Sonderberichterstatterin zur Lage der Menschenrechtsverteidiger:innen eindringlich darauf hin, dass viele Menschen im Kampf für Menschenrechte tagtäglich um ihr Leben fürchten. Sie fordert, dass Staaten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen wahrnehmen und solche Angriffe nicht ungestraft bleiben. Auch FIAN Österreich fordert weiterhin vehement, dass Menschenrechte vor Profite gestellt werden. 75 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte braucht es hierfür noch immer unseren vollen Einsatz.
Das EU-Lieferkettengesetz rückt in greifbare Nähe. Nachdem die EU-Kommission im Februar 2022 einen Vorschlag vorgelegt hat, laufen in den EU-Institutionen die Verhandlungen. Damit gibt es das historische Potenzial, eine Kehrtwende im Welthandel einzulegen und mit „sauberen Wertschöpfungsketten“ eine rechtlich verankerte Verbesserung für die betroffenen Menschen zu erreichen. In dieser Ausgabe widmen wir uns daher unterschiedlichen Facetten der verbindlichen Konzernregulierung. Wir beleuchten das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das seit Beginn des Jahres in Kraft ist. Wir zeigen, wie zentral Klimasorgfaltspflichten für ein EU-Lieferkettengesetz sind und verweisen auf die Notwendigkeit, den Finanzsektor streng zu erfassen. Letzteres wird auch anhand der OECD-Beschwerde gegen Oikocredit International deutlich. Ein starkes Lieferkettengesetz, das den Finanzsektor integriert kann den Menschen in Kambodscha helfen. Wir geben außerdem Updates zu unseren aktuellen Fällen in Indien, Uganda und den Philippinen und setzen uns kritisch mit dem Ernährungssystem in Indonesien auseinander. Zum Abschluss erwartet Sie ein Interview mit Michaela Jancsy, die einen spannenden Einblick in ihren Gemüsebetrieb gibt.
Durch den russischen Angriffskrieg offenbart das globalisierte Ernährungssystem erhebliche Schwächen: Der notwendige Import von Nahrungsmitteln, Düngern und Pestiziden stellt für eine Vielzahl von Ländern des Globalen Südens angesichts krisenbedingter Preissteigerungen eine enorme Herausforderung dar. Aber auch in Österreich sind immer mehr Menschen auf Unterstützung angewiesen, um sich angemessen zu ernähren. Dies alles geschieht, nachdem das globalisierte Ernährungssystem in den vergangenen Jahrzehnten im Sinne der Konzerne neoliberal gestaltet wurde. Die daraus resultierende Abhängigkeit nimmt einer Vielzahl von Menschen die Möglichkeit, sich selbstbestimmt zu ernähren. Die vorliegende Ausgabe ist der Forderung nach einer grundlegenden Transformation dieses Ernährungssystems gewidmet. Nur so kann nachhaltig gegen die globale Ernährungskrise vorgegangen werden. Das bedeutet, dass die Vereinnahmung der Nahrungsmittelproduktion durch Profitinteressen beendet werden muss. Der Übergang zu Agrarökologie und die Stärkung lokaler Ernährungssysteme muss von politischen Entscheidungsträger:innen gefördert werden, um die Resilienz in Krisen zu erhöhen, Menschen eine selbstbestimmte Ernährung zu ermöglichen und agrarische Produktion klimagerecht zu gestalten.
Das derzeitige Weltgeschehen macht fassungslos. Die Situation in der Ukraine zeigt die Gräuel des Krieges in erschreckendem Ausmaß auf. Gleichzeitig offenbart der russische Angriffskrieg die Verwundbarkeit eines Ernährungssystems, das von Konzernen dominiert wird und in der Produktion auf Pestizide und chemische Dünger setzt. Der Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe widmet sich den Schäden durch weltweiten Pestizideinsatz und zeigt auf, dass ein zukunftsfähiges Ernährungssystem auf agrarökologischen Lösungen basieren muss, um für die großen Krisen unserer Zeit gewappnet zu sein. Zudem informieren wir über die Auswirkungen der steigenden Lebensmittelpreise in Österreich und dem Globalen Süden und geben Einblick in neue Entwicklungen in unserer Fallarbeit. Zehn Jahre nach Verabschiedung der UN-Landleitlinien ziehen wir außerdem Bilanz zum aktuellen Stand von Land Grabbing. So viel sei vorab verraten: Es ist nach wie vor notwendig, an die Staatengemeinschaft zu appellieren, endlich ihrer Verpflichtung zur Verwirklichung des Rechts auf Land nachkommen.
In den vergangenen zwei Jahrzehnten florierten „Multi-Stakeholder"-Partnerschaften und –Plattformen. Der private Sektor, insbesondere transnationale Unternehmen und Philanthropen wie die Gates-Stiftung, gelten in diesem Kontext als „Schlüsselakteure". Wie beeinflusst diese aufkommende Neigung zu "Multi-Stakeholder"-Modellen die Politik und die Gestaltung nationaler Agenden? Was sind die Auswirkungen auf UN-Organisationen und Regierungen die im öffentlichen Interesse versuchen zu regulieren? Und nicht zuletzt, welche Auswirkungen hat diese Entwicklung auf die Fähigkeit der Menschen, ihre legitimen Rechte einzufordern?
Die neue Forschungsstudie „When the SUN casts a shadow" (Wenn die Sonne einen Schatten wirft) von FIAN International, IBFAN und SID untersucht den Fall von Scaling up Nutrition (SUN) - eine 2010 gegründete Multi-Stakeholder-Initiative, deren erklärte Mission es ist, „die Unterernährung in all ihren Formen zu beenden". Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass SUN nicht die Lebensbedingungen der am stärksten von Hunger und Unterernährung betroffenen Menschen zum Besseren verändert, sondern ihre Situation der Vulnerabilität und Marginalisierung sogar noch verschlechtern- und zusätzliche Menschenrechtsrisiken schaffen könnte.
Die Publikationsserie, die von Anders Handeln erarbeitet wurde, beschäftigt sich mit der Straflosigkeit von Konzernen und den Auswirkungen von Investor-Staat-Schiedsgerichten (kurz ISDS) auf verschiedene Bereiche: Klima, Kinderarbeit, Wasser und Ernährung.
Die Publikationsserie, die von Anders Handeln erarbeitet wurde, beschäftigt sich mit der Straflosigkeit von Konzernen und den Auswirkungen von Investor-Staat-Schiedsgerichten (kurz ISDS) auf verschiedene Bereiche: Klima, Kinderarbeit, Wasser und Ernährung.
Die Publikationsserie, die von Anders Handeln erarbeitet wurde, beschäftigt sich mit der Straflosigkeit von Konzernen und den Auswirkungen von Investor-Staat-Schiedsgerichten (kurz ISDS) auf verschiedene Bereiche: Klima, Kinderarbeit, Wasser und Ernährung.
Die Publikationsserie, die von Anders Handeln erarbeitet wurde, beschäftigt sich mit der Straflosigkeit von Konzernen und den Auswirkungen von Investor-Staat-Schiedsgerichten (kurz ISDS) auf verschiedene Bereiche: Klima, Kinderarbeit, Wasser und Ernährung.
Zwischenstaatliche Handels- und Investitionsabkommen erleichtern Konzernen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und räumen ihnen mit einklagbaren Rechten besondere Privilegien ein. Für den Schutz der Menschenrechte bei weltweiten Unternehmensaktivitäten gibt es hingegen nur freiwillige Leitprinzipien, deren Anerkennung den Staaten wie global agierenden Unternehmen derzeit bloß „empfohlen“ wird. Bei Verstößen haben die Opfer praktisch keine Chance auf Entschädigung und Wiedergutmachung - die Unternehmen bleiben straflos. Das muss sich ändern! Menschenrechte müssen effektiv geschützt werden. Dafür braucht es ein verbindliches Abkommen, in dem die Weltgemeinschaft Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet.
Unter der zunehmend industrialisierten und konzentrierten Landwirtschaft leiden vor allem Kleinbäuer*innen im Globalen Süden. Ihnen bleibt immer öfter der Zugang zu grundlegenden Ressourcen wie Land, Wasser und vor allem Saatgut verwehrt. Dabei könnten gerade Kleinbäuer*innen zu der Diversität beitragen, die es braucht, um Hunger und Mangelernährung zu bekämpfen.
Das Konzept der Agrarökologie stellt der konzerndominierten Realität ein demokratisches und umweltfreundliches Modell entgegen. In dieser Ausgabe des FOODFirst-Magazins stellen wir den Ansatz vor und zeigen auf, welche Chance er für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung hat.
Darüber hinaus berichten wir unter anderem über den Stand unserer Projekte in Uganda und Sierra Leone sowie über neue Entwicklungen bei der UN-Deklaration für kleinbäuerliche Rechte und dem TNC-Treaty zu Wirtschaft und Menschenrechten. Aus der nationalen Arbeit steht FIANs Engagement in der Armutskonferenz im Mittelpunkt dieser Ausgabe.
Die Ausgabe ist leider vergriffen und daher nur noch online verfügbar.
Frei nach dem Motto „Arme bekämpfen statt Armut“ werden derzeit in Österreich politische Kampagnen gefahren, um soziale Errungenschaften abzubauen und Bezieher*innen von sozialstaatlicher Unterstützung an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Sie werden zu Bittsteller*innen degradiert und nicht als Rechtsinhaber*innen gesehen. Soziale Missstände sind nicht nur ein gesellschaftliches Problem, sondern in vielen Fällen auch eine Verletzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Die Menschenrechte dienen schließlich dazu, Personen gegen Unterdrückung von Staaten zu schützen. Unterdrückung entsteht auch, wenn in einem Staat Menschen sozial benachteiligt werden - sei dies durch den Staat selbst oder die Gesellschaft als Ganzes. Es geht um das Verhindern staatlicher oder privater Willkür bei der Verteilung (knapper) Ressourcen und um den Schutz der Menschenwürde.
Im FOOD-First Schwerpunkt „Soziale Rechte“ schauen wir, wie es um diese Rechte in Österreich bestellt ist und stellen FIANs Arbeit in der österreichischen Armutskonferenz vor.
Des Weiteren warten in dieser Ausgabe Neuigkeiten aus Brasilien (Seite 8), ein Artikel zu Corporate Capture in Mexiko (Seite 10) und ein Bericht der erfolgreichen FIAN-Sommerakademie (Seite 15) auf Sie.
Zwischenstaatliche Abkommen erleichtern Konzernen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und schützen ihre Interessen mit einklagbaren Rechten. Für den Schutz der Menschenrechte bei weltweiten Unternehmensaktivitäten gibt es jedoch bloß freiwillige Leitprinzipien, deren Anerkennung den Staaten wie global agierenden Unternehmen derzeit bloß „empfohlen“ wird. Bei Verstößen haben die Opfer praktisch keine Chance auf Entschädigung und Wiedergutmachung, die Unternehmen bleiben straflos. Das muss sich ändern! Menschenrechte müssen effektiv geschützt werden. Dafür braucht es ein verbindliches Abkommen, in dem die Weltgemeinschaft Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet.
Dieses Infoblatt informiert über das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechte, auch TNC-Treaty genannt, und dessen Hintergrund.
In zunehmendem Maße begehen Unternehmen Menschenrechtsverbrechen im Ausland, während die Heimatstaaten wegschauen. Die Erweiterung der Sojamonokulturen in der Region Matopiba in Brasilien und das Abladen von giftigen Müll durch Texaco-Chevron in Ecuador führten zu enormer Umweltzerstörung, Gesundheitsschäden und Menschenrechtsverletzungen. Sie sind nur einige Beispiele für eine lange Liste. Wir müssen handeln! FIAN hat ein Handbuch und ein Toolkit veröffentlicht, worin steht, wie man die Zuständigkeit der Staaten über ihre Menschenrechtsverpflichtungen außerhalb ihres eigenen Territoriums überwacht, um die Kämpfe gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne zu stärken.
In zunehmendem Maße begehen Unternehmen Menschenrechtsverbrechen im Ausland, während die Heimatstaaten wegschauen. Die Erweiterung der Sojamonokulturen in der Region Matopiba in Brasilien und das Abladen von giftigen Müll durch Texaco-Chevron in Ecuador führten zu enormer Umweltzerstörung, Gesundheitsschäden und Menschenrechtsverletzungen. Sie sind nur einige Beispiele für eine lange Liste. Wir müssen handeln! FIAN hat ein Handbuch und ein Toolkit veröffentlicht, worin steht, wie man die Zuständigkeit der Staaten über ihre Menschenrechtsverpflichtungen außerhalb ihres eigenen Territoriums überwacht, um die Kämpfe gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne zu stärken.
Was auf unseren Tellern landet, wird zunehmend durch transnationale Konzerne beeinflusst. Sie sind die Global Player im Spiel um unsere Ressourcen und Ernährung. Besonders perfide ist, dass sie sich Gewinne auf Kosten kleinbäuerlicher Existenzen, der Gesundheit und Umwelt unter dem Deckmantel der Hungerbekämpfung sichern. Dabei gewinnen sie zunehmend Einfluss auf Regierungsprogramme sowie UN-Gremien. So werden Investmentfonds zu Akteuren der Entwicklungshilfe und Lebensmittelkonzerne wie Nestlé oder Coca Cola verschreiben sich angeblich dem Kampf gegen Mangelernährung. Mit diesen erschreckenden Entwicklungen befasst sich der Schwerpunkt dieser Ausgabe.
Angesichts dieser Entwicklungen, ist der Einsatz für das Recht auf Nahrung umso wichtiger geworden. Menschenrechtsarbeit braucht einen langen Atem und Kontinuität. Daher freuen wir uns, auch von einigen Erfolgen auf dem Weg zu einer Welt frei von Hunger berichten zu können: Das EU-Parlament erkennt die Landkonzentration in Europa als Problem an, sowie dass die gemeinsame europäische Agrarpolitik dazu beiträgt (Seite 8). Österreich will sich an der Sitzung der UN-Arbeitsgruppe zur Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen einbringen (Seite 9) und Österreich hat im Rahmen des UPR-Verfahren am Menschenrechtsrat in Genf zumindest einen Teil der Vorschläge von FIAN Brasilien und dem Indigenenrat CIMI sowie eine konkrete Empfehlung zu Rechten von Indigenen in seinem Statement aufgenommen (Seite 11).
In seiner neuen Broschüre „Human Rights for People’s Sovereignty - How to Govern over Transnational Corporations?“ setzt sich Rolf Künnemann kritisch mit dem strategischen Einsatz des Menschenrechtsdiskurses durch transnationale Konzerne auseinander. Diese Vereinnahmung von Menschenrechten zu PR-Zwecken wird auch als ‚Corporate Capture‘ bezeichnet. Die Verwirklichung von Menschenrechten ist jedoch keine moralische Frage, sondern ein politischer Anspruch aller: Weltweit haben sich Staaten zur Wahrung dieser Rechte verpflichtet.
Indigene Gemeinschaften, Kleinbauern und –bäuerinnen, Fischer*innen, Hirt*innen werden als erstes von den Auswirkungen der Klimakrise getroffen. Vor fast einem Jahr während COP21 in Paris diskutierten und verurteilten sie die aktuellen technikbasierten und marktorientierten Ansätze zur Klimakrise. Sie kämpfen für echte Lösungen, die an der Wurzel der Krise anpacken – Es braucht einen Systemwandel, um den Klimawandel zu stoppen!
Der Zweck dieses Berichts ist es, ihre Stimmen zu verstärken und die politischen Botschaften der 16 Vertreter*innen sozialer Bewegungen, die an dem COP 21 Treffen teilgenommen haben, breit zu streuen.
Der Bericht ist ein Produkt der gemeinsamen Zusammenarbeit vieler sozialer Bewegungen und befreundeten Organisationen aus der ganzen Welt. Mehr als zwanzig Gruppen haben zum Bericht beigetragen.
Der diesjährige ‚Right to Food and Nutrition Watch‘ zum Thema ‚Keeping Seeds in Peoples’ Hands‘. Er analysiert, wie sich die zunehmende Kontrolle von Konzernen über Saatgut und andere natürliche Ressourcen auf unsere Ernährung auswirkt.
Rund zwei Milliarden Menschen, mehrheitlich Frauen und Kinder im Globalen Süden, leiden an Mangelernährung. Sie haben nicht ausreichend Zugang zu nährstoffreicher, vielfältiger Nahrung. Aktuell ist die Antwort der Politik darauf, die künstliche Anreicherung von Nahrungsmitteln mit Nährstoffen zu fördern – auch unter Zuhilfenahme von Gentechnik. Dafür gehen Regierungen umstrittene Allianzen mit transnationalen Konzernen ein.
Lesen Sie mehr über die umstrittenen Allianzen, die strukturellen Ursachen für Mangelernährung und welche Rolle das Recht auf Nahrung im Kampf gegen Mangelernährung hat in unserem Folder.
Systemwandel statt Klimawandel! Klimapolitik und das Recht auf Nahrung
Im Dezember drehte sich vieles um die Klimaverhandlungen in Paris. Auch an FIAN ist die COP21 nicht spurlos vorübergegangen. FIAN war sowohl in Paris, als auch in Wien an den Protesten beteiligt - um ernsthaft etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, braucht es einen Systemwandel, auch in der Landwirtschaft. Neben sozialen Bewegungen, die ihren Protest auf die Straßen getragen haben, waren Politiker_innen und vor allem Vertreter_innen transnationaler Unternehmen in Paris. Nicht wenige „Klimaschädlinge“, wie zum Beispiel Air France, traten als Sponsoren der COP21 auf. Der Klimagipfel ist ein weiteres Beispiel für den zunehmenden Einfluss von Unternehmen auf politische Entscheidungsgremien. Das zeigt sich ebenfalls am Konzept der Climate Smart Agriculture, welches sich die UN-Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation zusammen mit der Agrar- und Lebensmittelindustrie ausgedacht hat. Mehr dazu lesen Sie in unserem Schwerpunkt ab Seite 2.
Bekämpfung von Hunger durch Agrarmultis? Bekämpfung von Mangelernährung durch Lebensmittelkonzerne? Diese Widersprüche in sich sind der neue Trend in der internationalen Zusammenarbeit: Strategische Partnerschaften zwischen Regierungen, UN-Organisationen und der Agrar- und Ernährungsindustrie. Auf dem Papier sollen Hunger und Mangelernährung im Globalen Süden bekämpft werden. In der Praxis dienen diese Partnerschaften aber vor allem den Interessen der Konzerne nach Zugang zu Agrarland, mehr Kontrolle über den Saatgutmarkt und Erschließung neuer Absatzmärkte. Wir lehnen diese Entwicklung vehement ab und fordern stattdessen die Beteiligung der größten und wichtigsten Investor_innen im Landwirtschaftsbereich an politischen Reformen, nämlich der kleinen Lebensmittelproduzent_innen selbst! In unserem neuen Infofolder könnt ihr lesen welche Allianzen es gibt, wie ihre Projekte ausschauen und warum dies aus menschenrechtlicher Sicht mehr als bedenklich ist.
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