Regierungen müssen Recht auf Nahrung von Frauen verwirklichen

Weltfrauentag Wien, Heidelberg 7. März 2012. Anlässlich des internationalen Frauentags fordert die Menschenrechtsorganisation FIAN von den Regierungen stärkere Anstrengungen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung von Frauen. Frauen sind überproportional von Hunger betroffen. Gemäß den Vereinten Nationen sind 60 Prozent der 925 Millionen Hungernden weiblich.

„Das Recht von Frauen auf Nahrung ist eines der meist verletzten Rechte der Welt“, erläutert Flavio Valente, Generalsekretär der internationalen Menschenrechtsorganisation, die für das Recht auf Nahrung eintritt. „Diese Rechtsverletzungen sind oft das Ergebnis von struktureller Gewalt gegen Frauen und mangelnder Verantwortlichkeit der Regierungen. Regierungen haben die Pflicht, ihre Bevölkerung vor Hunger zu schützen.“

 

Aufgrund der Eingaben von FIAN hat der Ausschuss zum „Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ in 2011 erstmals klar das Recht der Frauen auf Nahrung in seiner abschließenden Empfehlung an Regierungen anerkannt.

 

Der Ausschuss empfiehlt der paraguayischen Regierung, das Recht auf Nahrung indigener Frauen zu verwirklichen und die Frauen in der Entwicklung entsprechender Programme aktiv einzubinden. Zuvor hatte FIAN den Bericht der Organisation indigener Frauen in Paraguay über die tägliche Verletzung ihres Rechts auf Nahrung dem Ausschuss vorgestellt. Darin heißt es: „Wir wissen oft nicht was wir und unsere Kinder am nächsten Tag essen werden. Wenn wir essen, müssen wir uns auf eine Mahlzeit am Tag beschränken, die nur aus Reis oder Nudeln besteht. Der Mangel an Zugang und Verfügbarkeit von ausreichender Nahrung, sowie die ungenügende Versorgung mit Proteinen und Vitaminen beeinträchtigt unsere Gesundheit, die Lernfähigkeit unserer Kinder und unsere Fähigkeit zu Arbeiten.“

 

In gleicher Weise hat der UN-Ausschuss der Regierung Nepals empfohlen, den informellen Sektor zu regulieren, um sicher zu gehen, dass die Frauen nicht ausgebeutet werden. Das Komitee hat auch empfohlen, das Recht auf angemessene Nahrung in die neue Verfassung aufzunehmen. FIAN hatte den Ausschuss zuvor auf die schlechte Ernährungslage von Frauen in Nepal hingewiesen. In Nepal ist ein Viertel der weiblichen Bevölkerung zwischen 15 und 49 Jahren unterernährt.

 

„Regierungen müssen Mechanismen und Maßnahmen zur Verwirklichung des Rechts auf Nahrung von Frauen entwickeln, die struktureller Gewalt und Diskriminierungen Rechnung tragen, denen Frauen täglich ausgesetzt sind,“ unterstreicht Flavio Valente abschließend.

 

 

Weitere Informationen:

http://www2.ohchr.org/english/bodies/cedaw/index.htm

 

 

 

Kontakt:

Gertrude Klaffenböck, gertrude.klaffenboeck@fian.at , 01 23 50 239

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