Das EU-Parlament hat die Resolution über die "Verletzung der Rechte indigener Völker in der Welt einschließlich der Landnahme" (03/07/18) angenommen!

Die Resolution wurde mit 534 Stimmen angenommen (73 Gegenstimmen und 71 Enthaltungen) und berücksichtigt wichtige Empfehlungen der Zivilgesellschaft.

Auf Anfrage des Europaparlaments hat das niederländische Institute for Social Studies (ISS) zusammen mit der Menschenrechtsorganisation FIAN 2016 eine umfassende Bestandsaufnahme zur Beteiligung europäischer Firmen und Finanzakteure beim globalen Land Grabbing vorgelegt. Das Ergebnis der Studie: Die Rolle Europas bei Landnahmen und Menschenrechtsverletzungen wird weit unterschätzt.

Die Studie verweist auf eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten der EU und der Mitgliedstaaten und empfielt der EU welche wichtigen Schritte sie zur Bekämpfung von Landgrabbing setzten kann. Das Europäische Parlament hat die Mehrzahl der zivilgesellschaftlichen Forderungen von Juni 2016 aufgenommen, insbesondere empfielt das EU-Parlament:    

  • Mechanismen zur Stärkung der Menschenrechtsverteidiger*innen (das Europaparlament war besorgt über die Zahl der Indigenen unter den zunehmend verfolgten und bedrohten Menschenrechtsverteidiger*innen)    
  • die Einrichtung von Schulungen für EU-Bedienstete in EU-Delegationen in Bezug auf die Rechte des geistigen Eigentums
  • die Einrichtung eines Beteiligungs- und Konsultationsmechanismus für geistiges Eigentum innerhalb des Europaparlaments
  • die Einrichtung eines Due-Diligence-Mechanismus* für europäische Unternehmen, die Menschenrechte verletzen
  • die Anträge von indigenen Völkern auf internationale Rückführung und die Einrichtung eines internationalen Mechanismus zur Bekämpfung des illegalen Verkaufs von einheimischen Artefakten zu unterstützen   
  • den Mitgliedstaaten, ihrer Verpflichtung nachzukommen, die Sprachen von indigenen Völkern zu schützen und zu fördern und dafür zu sorgen, dass diese Völker uneingeschränkt ihre kulturellen Rechte genießen

Darüber hinaus ersucht das EU-Parlament um die Benennung eines/r ständigen Berichterstatter*in zu Fragen des geistigen Eigentums unter den Mitgliedern des Europaparlaments, dessen Aufgabe es wäre, die Achtung der Rechte des geistigen Eigentums in den Mittelpunkt zu stellen. Dieser Prozess wird einige Zeit dauern, aber wir werden Sie regelmäßig über den Fortschritt informieren.

Hier finden Sie den Link zu den Dokumenten (der endgültige Text wird in wenigen Tagen in allen EU-Sprachen veröffentlicht).

Außerdem finden Sie hier die deutsche Zusammenfassung der Studie von 2016 mit den Empfehlungen.

*Due-Diligence-Mechanismus bezeichnet eine mit „gebotener Sorgfalt“ durchgeführte Risikoprüfung

 

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