Frei nach dem Motto „Arme bekämpfen statt Armut“ werden derzeit in Österreich politische Kampagnen gefahren, um soziale Errungenschaften abzubauen und Bezieher*innen von sozialstaatlicher Unterstützung an den Rand der Gesellschaft zu drängen. Sie werden zu Bittsteller*innen degradiert und nicht als Rechtsinhaber*innen gesehen. Soziale Missstände sind nicht nur ein gesellschaftliches Problem, sondern in vielen Fällen auch eine Verletzung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte. Die Menschenrechte dienen schließlich dazu, Personen gegen Unterdrückung von Staaten zu schützen. Unterdrückung entsteht auch, wenn in einem Staat Menschen sozial benachteiligt werden - sei dies durch den Staat selbst oder die Gesellschaft als Ganzes. Es geht um das Verhindern staatlicher oder privater Willkür bei der Verteilung (knapper) Ressourcen und um den Schutz der Menschenwürde.
Im FOOD-First Schwerpunkt „Soziale Rechte“ schauen wir, wie es um diese Rechte in Österreich bestellt ist und stellen FIANs Arbeit in der österreichischen Armutskonferenz vor.
Des Weiteren warten in dieser Ausgabe Neuigkeiten aus Brasilien (Seite 8), ein Artikel zu Corporate Capture in Mexiko (Seite 10) und ein Bericht der erfolgreichen FIAN-Sommerakademie (Seite 15) auf Sie.
In zunehmendem Maße begehen Unternehmen Menschenrechtsverbrechen im Ausland, während die Heimatstaaten wegschauen. Die Erweiterung der Sojamonokulturen in der Region Matopiba in Brasilien und das Abladen von giftigen Müll durch Texaco-Chevron in Ecuador führten zu enormer Umweltzerstörung, Gesundheitsschäden und Menschenrechtsverletzungen. Sie sind nur einige Beispiele für eine lange Liste. Wir müssen handeln! FIAN hat ein Handbuch und ein Toolkit veröffentlicht, worin steht, wie man die Zuständigkeit der Staaten über ihre Menschenrechtsverpflichtungen außerhalb ihres eigenen Territoriums überwacht, um die Kämpfe gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne zu stärken.
In zunehmendem Maße begehen Unternehmen Menschenrechtsverbrechen im Ausland, während die Heimatstaaten wegschauen. Die Erweiterung der Sojamonokulturen in der Region Matopiba in Brasilien und das Abladen von giftigen Müll durch Texaco-Chevron in Ecuador führten zu enormer Umweltzerstörung, Gesundheitsschäden und Menschenrechtsverletzungen. Sie sind nur einige Beispiele für eine lange Liste. Wir müssen handeln! FIAN hat ein Handbuch und ein Toolkit veröffentlicht, worin steht, wie man die Zuständigkeit der Staaten über ihre Menschenrechtsverpflichtungen außerhalb ihres eigenen Territoriums überwacht, um die Kämpfe gegen Menschenrechtsverletzungen durch Konzerne zu stärken.
Zwischenstaatliche Abkommen erleichtern Konzernen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und schützen ihre Interessen mit einklagbaren Rechten. Für den Schutz der Menschenrechte bei weltweiten Unternehmensaktivitäten gibt es jedoch bloß freiwillige Leitprinzipien, deren Anerkennung den Staaten wie global agierenden Unternehmen derzeit bloß „empfohlen“ wird. Bei Verstößen haben die Opfer praktisch keine Chance auf Entschädigung und Wiedergutmachung, die Unternehmen bleiben straflos. Das muss sich ändern! Menschenrechte müssen effektiv geschützt werden. Dafür braucht es ein verbindliches Abkommen, in dem die Weltgemeinschaft Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet.
Dieses Infoblatt informiert über das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechte, auch TNC-Treaty genannt, und dessen Hintergrund.
Während die Rolle von Investitionen aus China oder den Golfstaaten mehr Aufmerksamkeit bekommen hat, wurde die Rolle der EU und ihrer Mitgliedstaaten im globalen Land Grabbing bisher eher selten beleuchtet. Die Publikation „Land Grabbing and Human Rights: The Role of EU Actors Abroad“ von FIAN International und „Hands on the Land for Food Sovereignty“ zeigt, inwiefern verschiedenste Akteure der EU an Land Grabbing und damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.
Diese Publikation ist die Kurzfassung einer Studie von 2016 von FIAN International und niederländische Institute for Social Studie (ISS), die vom EU-Parlament in Auftrag gegeben wurde.
Mit der vorliegenden Studie will FIAN Österreich sich eingehend mit extraterritorialen menschenrechtlichen Verpflichtungen des Staates Österreich im Rahmen Internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) befassen. Die Studie analysiert aus einer menschenrechtlichen Perspektive den Zusammenhang eines von der Weltbank administrierten, landesweiten Projektes in Äthiopien – dem Promoting Basic Services (PBS) – und dem Villagization Program Action Plan in der Region Gambella. Das PBS wird von einer Vielzahl von internationalen Gebern finanziell unterstützt - auch von der Austrian Development Agency (ADA).
Studie des Europaparlaments unterstreicht zentrale Rolle Europas bei der globalen Jagd nach Land: Auf Anfrage des Europaparlaments hat das niederländische Institute for Social Studie (ISS) zusammen mit der Menschenrechtsorganisation FIAN eine umfassende Bestandsaufnahme zur Beteiligung europäischer Firmen und Finanzakteure beim globalen Land Grabbing vorgelegt. Was sind die Auswirkungen bestimmter Landdeals auf die Bevölkerung, welche in diesen Gebieten lebt? Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die Rolle Europas bei Landnahmen und Menschenrechtsverletzungen weit unterschätzt wird.
In vielen Fällen von Menschenrechtsverletzungen nehmen private Unternehmen eine unrühmliche Rolle ein. Sie verschmutzen zum Beispiel Böden und Flüsse, die der lokalen Bevölkerung als Lebensgrundlage dienen. Diese Unternehmen haben ihren Sitz oft außerhalb des Landes, in dem sie tätig sind, oder sind als transnationale Konzerne organisiert. Dieser Problematik widmet sich FIAN Österreich in einer neuen Studie. Am Beispiel des Unternehmens Andritz und seinen Aktivitäten in Brasilien und Laos wird aufgezeigt welche extraterritorialen Pflichten (ETOs) der österreichische Staat hinsichtlich der Aktivitäten österreichischer Unternehmen im Ausland hat und wo Handlungsbedarf besteht, um diesen Pflichten nachzukommen.
Viele Verletzungen von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten haben ihren Ursprung weit entfernt von dem Ort, an dem sie stattfinden. Universalität ist ein Grundprinzip der Menschenrechte. Dennoch interpretieren viele Staaten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen ausschließlich auf ihr eigenes Territorium beschränkt. In unserem neuen Infofolder werden die sogenannten Extraterritorialen Staatenpflichten (ETOs) und damit die menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten gegenüber Menschen in anderen Ländern beschrieben.
Warum die Jagd nach Land den Hunger schürt und warum Menschenrechte den Vorrang vor Landdeals haben müssen, wird in unserem Infofolder anhand von Fällen verdeutlicht.
Die Konzentration von Land in den Händen weniger nimmt zu, die strukturellen Ursachen von Hunger und Unterernährung werden verstärkt anstatt beseitigt. Land Grabbing bezeichnet eine Entwicklung der letzten Jahre, in der sich internationale Agrarkonzerne, Banken oder Pensionskassen und nationale Eliten Landflächen von tausenden Hektar Land sichern. So wurde ländlichen Gemeinden in den letzten Jahren regelrecht der Boden unter den Füßen weggezogen, die Möglichkeit Nahrung für sich selbst und den Verkauf anzubauen genommen und damit das Menschenrecht auf Nahrung verletzt. Der Zugang zu Land und damit auch Agrarreformen sind zentraler Baustein für die Erfüllung des Rechts auf angemessene Nahrung. Es ist höchste Zeit, den Zugang zu Land mehr zu schützen - durch die volle Anerkennung von Land als ein Menschenrecht.
Gefahr oder Chance? Afrika im Fokus von ausländischen Investoren
Der aktuelle Schwerpunkt dieser FOODFirst-Ausgabe befasst sich mit ausländischen Direktinvestitionen in Afrika und deren Auswirkungen auf das Recht auf Nahrung. Die Beiträge zeigen deutlich, dass Investitionen allein keine Garantie geben für Entwicklung und weniger Armut. Im Gegenteil: Bei vielen Investitionsprojekten genießen Profitinteressen eindeutig Vorrang vor menschenrechtlichen Überlegungen. Doch das Urteil der Afrikanischen Menschenrechtskommission zugunsten der Endorois in Kenia ist mehr als nur ein Hoffnungsschimmer. Es ist auch ein klares Warnsignal an all diejenigen, die Afrika noch immer als Selbstbedienungsladen ansehen und keine Rücksicht auf die lokale Bevölkerung nehmen möchten.
Doch nicht nur in Afrika sollten Investoren zur Rechenschaft gezogen werden können, sondern auch am Unternehmenssitz. Deshalb bitten wir sie, die Kampagne des CorA-Netzwerkes Rechte für Menschen – Regeln für Unternehmen zu unterstützen. Denn auch das zeigt das Endorois-Urteil: Die Einklagbarkeit von Menschenrechten ist ein entscheidender Schlüssel zum Erfolg.
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