Offener Brief: Bundesregierung muss UN-Erklärung zur Stärkung der Bäuerlichen Rechte unterstützen. Es ist dringend und die Zeit ist reif!

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Kneissl,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Köstinger,

die wichtige Entscheidung über die Annahme der UN-Erklärung zu den Rechten von „Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“, steht Ende dieser Woche im UN-Menschenrechtsrat in Genf an. Die UN-Erklärung wurde fünf Jahre lang im Menschenrechtsrat ausgehandelt. Dazu wurden zu allen Inhalten ExpertInnen konsultiert.

In Österreich stand ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen (FIAN Österreich, ÖBV- Via Campesina Austria, Brot für die Welt Österreich, Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz, FAIRTRADE Österreich, Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, Attac Österreich, Arche Noah, Katholische Frauenbewegung Österreichs, Welthaus Diözese Graz-Seckau, Sezonieri - Kampagne für die Rechte von Erntehelfer_innen in Österreich, Südwind, Arbeitsgemeinschaft Weltläden) immer wieder mit der Bundesregierung im Dialog und hat versucht zu konkreten Kritikpunkten Stellung zu beziehen und Aufklärungsarbeit zu leisten. Österreich steht der UN-Erklärung nach wie vor kritisch gegenüber. Aktuell führt Österreich die Verhandlungen im Namen der EU und nimmt damit bei der Meinungsbildung der EU-Staaten eine wichtige Rolle ein. Am 19. September 2018 wurden in der EU-Arbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) gegenüber den anwesenden VertreterInnen von La Via Campesina und FIAN Bedenken der EU erwähnt, die aber leider nicht konkretisiert wurden.

Wir betonen noch einmal die Wichtigkeit dieser UN-Erklärung:

1. Die Stärkung der Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, trägt dazu bei, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden sowie Landflucht und Migration auch in andere Länder zu verringern.

2. Die Stärkung der Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, trägt dazu bei, Ökosysteme und Klima zu schützen, die in hohem Ausmaß durch Interessen der Agrarindustrie und des Bergbausektors gefährdet sind.

3. Gemäß der UN-Charta (Artikel 103, 55.1 und Präambel) haben Menschenrechte Vorrang vor anderen Rechten. Dies gilt insbesondere für Konfliktsituationen zwischen Wirtschaftsinteressen und Menschenrechten. Das ist eine anerkannte Interpretation des Völkerrechts.

4. Die UN-Erklärung enthält keine neuen Rechte, sondern fasst Rechte zusammen, die in verschiedenen Völkerrechtsverträgen, regionalem oder nationalem Recht implizit oder explizit enthalten sind. Sie interpretiert sie gemäß der besonderen Situationen und Diskriminierungen der RechteträgerInnen.

5. Wir weisen darauf hin, dass auch in der Vergangenheit neue Menschenrechte durch UN-Erklärungen international eingeführt wurden, wie zum Beispiel durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

6. Kleinbauer/Kleinbäuerin zu sein bezieht sich nicht nur auf wirtschaftliche Aktivitäten, sondern beschreibt ein Selbstverständnis, eine Identität, die auch das soziale und kulturelle Leben und Handeln umfasst. Die UN-Erklärung trägt diesem Umstand Rechnung.

Aus all diesen Gründen ergibt sich die Dringlichkeit dieser Erklärung. Nach fünf Verhandlungsrunden im UN-Menschenrechtsrat ist die Zeit dafür reif. Wir fordern die Bundesregierung erneut dazu auf, sich bei den EU-Mitgliedsstaaten und im UN-Menschenrechtsrat im Zuge der Abstimmung am 27./28. September 2018 als EU-Ratsvorsitz für die Annahme der UN-Erklärung im Menschenrechtsrat auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

David Jelinek, ÖBV-Via Campesina Austria
Brigitte Reisenberger, FIAN Österreich

Wien, 26.09.2018

 

 

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