Offener Brief: Bundesregierung muss UN-Erklärung zur Stärkung der Bäuerlichen Rechte unterstützen. Es ist dringend und die Zeit ist reif!

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Kneissl,
sehr geehrte Frau Bundesministerin Köstinger,

die wichtige Entscheidung über die Annahme der UN-Erklärung zu den Rechten von „Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten“, steht Ende dieser Woche im UN-Menschenrechtsrat in Genf an. Die UN-Erklärung wurde fünf Jahre lang im Menschenrechtsrat ausgehandelt. Dazu wurden zu allen Inhalten ExpertInnen konsultiert.

In Österreich stand ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen (FIAN Österreich, ÖBV- Via Campesina Austria, Brot für die Welt Österreich, Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz, FAIRTRADE Österreich, Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, Attac Österreich, Arche Noah, Katholische Frauenbewegung Österreichs, Welthaus Diözese Graz-Seckau, Sezonieri - Kampagne für die Rechte von Erntehelfer_innen in Österreich, Südwind, Arbeitsgemeinschaft Weltläden) immer wieder mit der Bundesregierung im Dialog und hat versucht zu konkreten Kritikpunkten Stellung zu beziehen und Aufklärungsarbeit zu leisten. Österreich steht der UN-Erklärung nach wie vor kritisch gegenüber. Aktuell führt Österreich die Verhandlungen im Namen der EU und nimmt damit bei der Meinungsbildung der EU-Staaten eine wichtige Rolle ein. Am 19. September 2018 wurden in der EU-Arbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) gegenüber den anwesenden VertreterInnen von La Via Campesina und FIAN Bedenken der EU erwähnt, die aber leider nicht konkretisiert wurden.

Wir betonen noch einmal die Wichtigkeit dieser UN-Erklärung:

1. Die Stärkung der Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, trägt dazu bei, Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden sowie Landflucht und Migration auch in andere Länder zu verringern.

2. Die Stärkung der Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, trägt dazu bei, Ökosysteme und Klima zu schützen, die in hohem Ausmaß durch Interessen der Agrarindustrie und des Bergbausektors gefährdet sind.

3. Gemäß der UN-Charta (Artikel 103, 55.1 und Präambel) haben Menschenrechte Vorrang vor anderen Rechten. Dies gilt insbesondere für Konfliktsituationen zwischen Wirtschaftsinteressen und Menschenrechten. Das ist eine anerkannte Interpretation des Völkerrechts.

4. Die UN-Erklärung enthält keine neuen Rechte, sondern fasst Rechte zusammen, die in verschiedenen Völkerrechtsverträgen, regionalem oder nationalem Recht implizit oder explizit enthalten sind. Sie interpretiert sie gemäß der besonderen Situationen und Diskriminierungen der RechteträgerInnen.

5. Wir weisen darauf hin, dass auch in der Vergangenheit neue Menschenrechte durch UN-Erklärungen international eingeführt wurden, wie zum Beispiel durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

6. Kleinbauer/Kleinbäuerin zu sein bezieht sich nicht nur auf wirtschaftliche Aktivitäten, sondern beschreibt ein Selbstverständnis, eine Identität, die auch das soziale und kulturelle Leben und Handeln umfasst. Die UN-Erklärung trägt diesem Umstand Rechnung.

Aus all diesen Gründen ergibt sich die Dringlichkeit dieser Erklärung. Nach fünf Verhandlungsrunden im UN-Menschenrechtsrat ist die Zeit dafür reif. Wir fordern die Bundesregierung erneut dazu auf, sich bei den EU-Mitgliedsstaaten und im UN-Menschenrechtsrat im Zuge der Abstimmung am 27./28. September 2018 als EU-Ratsvorsitz für die Annahme der UN-Erklärung im Menschenrechtsrat auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen,

David Jelinek, ÖBV-Via Campesina Austria
Brigitte Reisenberger, FIAN Österreich

Wien, 26.09.2018

 

 

Oikocredit: Mediation über Menschenrechtsverletzungen im kambodschanischen Mikrofinanzsektor ohne Einigung

Am 24.1. scheiterte die Mediation zwischen des drei NGOs und Oikocredit. Die Mediation war nach einer OECD-Beschwerde bei der niederländischen Nationalen Kontaktstelle (NKS) im Dezember 2022 wegen Menschenrechtsverletzungen im kambodschanischen Mikrofinanzsektor eingeleitet worden. Die drei NGOs FIAN Deutschland, Euqitable Cambodia und LICADHO haben dazu eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. 

Sri Lanka-Nahrungskrise und Sparprogramme

Eine der jüngsten und zugleich sehr aktiven FIAN-Sektionen befindet sich in Sri Lanka. Das südasiatische Land wurde im vergangenen Jahr von einer schweren Wirtschaftskrise erschüttert, mit verheerenden Auswirkungen auf die Bevölkerung. Viele Haushalte haben sich verschuldet, um die steigenden Preise für Lebensmittel, Medikamente und Kraftstoffe zahlen zu können. FIAN Sri Lanka setzt sich für die Rechte von marginalisierten Bevölkerungsgruppen, Bäuerinnen und Bauern sowie Fischer:innen ein und kooperiert hierbei auch mit Behörden. Sabine Pabst (FIAN International) sprach mit dem Geschäftsführer Thilak Karyawasam und dem Vorstandsvorsitzenden Sathivel Visvalingam.

FIAN-Partner fördern Agrarökologie

Die indonesische Bauerngewerkschaft SPI unterstützt ihre Mitglieder bei der Umstellung auf Agrarökologie. Die steigenden Preise für Düngemittel und Pestizide machen diesen Schritt für mehr und mehr Landwirte attraktiv. FIAN Deutschland-Referent Mathias Pfeifer und FIAN Deutschland-Geschäftsführer Philipp Mimkes besuchten zwei Schulungszentren, in denen der ökologische Anbau, die Eigenproduktion von Düngemitteln sowie Vertriebskonzepte vermittelt werden. Dank hoher Erträge können die Bäuerinnen und Bauern selbst auf kleinsten Parzellen erfolgreich wirtschaften.  

 

Recherchereise in Indonesien: Widerstand gegen Geothermie-Kraftwerk auf der Insel Flores

Anfang März besuchte der FIAN Deutschland-Südostasienreferent indigene Gemeinden auf der Insel Flores. Diese sind von negativen Auswirkungen eines Geothermie-Kraftwerks betroffen, darunter Landkonflikte, Ernteeinbrüche sowie erhöhte Gefahr von Erdrutschen. Das von der deutschen KfW Entwicklungsbank finanzierte Kraftwerk soll nun nochmals erweitert und vergrößert werden. Die indigenen Gemeinden lehnen dies entschieden ab. Ihr Widerstand gegen das Projekt wird mit Einschüchterung und Polizeigewalt beantwortet.

Nepal: FIAN erstreitet Landrechte, Wasserzugang und Lohngerechtigkeit

Im Jahr 2015 wurde das Recht auf Nahrung in die neue Verfassung von Nepal aufgenommen. Dieser Erfolg war auf das Engagement der Zivilgesellschaft unter der Leitung von FIAN Nepal zurückzuführen. Auch auf lokaler und regionaler Ebene ist FIAN in dem südasiatischen Land sehr aktiv. In vielen Fällen konnten ländliche Gemeinden unterstützt, Landtitel erstritten und das Recht auf Wasser gesichert werden. Hier eine Auswahl der Erfolge, die durch die Arbeit von FIAN erzielt werden konnten.

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