NÖ hungert hilfsbedürftige Menschen aus und drängt sie in die Obdachlosigkeit
FIAN beteiligt sich gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Niederösterreich und dem NÖ Armutsnetzwerk an der heutigen Protestaktion „Wir stellen einen Baum auf“ vor dem NÖ Landtag in St. Pölten.
(C) Gundi Dick
Mit Anfang Jänner trat in NÖ das neue Sozialhilfe Ausführungsgesetz (SAG) in Kraft. Im Juni 2019 hat der niederösterreichische Landtag das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz angepasst, nachdem im Dezember 2018 der Verfassungsgerichtshof zwei Bestimmungen im Grundsatzgesetz der Bundesregierung aufgehoben hat. Härtefälle, die sich bereits seit Mitte letzten Jahres ankündigten werden nun sichtbar.
Betroffen sind 100 bis 200 Personen mit humanitärem Bleiberecht. Sie haben Zugang zum Arbeitsmarkt aber keinerlei Ansprüche auf Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Wohnbeihilfe oder Krankenversicherung. Eine Arbeitssuche gestaltet sich für diese Personen sehr schwierig, nicht nur weil Lockdowns und eine durch die Covid-19 Pandemie ausgelöste Rekordarbeitslosigkeit die Chancen auf eine Beschäftigung minimiert haben. Zudem befinden sich die Personen oftmals in persönlich schwierigen Lagen, sei es, weil sie Betreuungspflichten haben oder an einer chronischen Krankheit leiden. Bürokratische Hindernisse erschweren die Suche ebenfalls massiv.
Konkret betroffen ist beispielsweise eine sechs-köpfige Flüchtlingsfamilie aus dem Irak, die durch den Verlust der Grundversorgung und dem fehlenden Anspruch auf Sozialhilfe in die Obdachlosigkeit gedrängt werden sollte. In einem anderen Fall geht es um eine alleinerziehende Mutter, die sich seit dem Frühjahr 2020 ohne Einkommen und ohne Krankenversicherung durchschlägt. Sie muss sich selbst und ihren Down-Syndrom kranken 14-jährigen Sohn mit der Kinderbeihilfe und dem Pflegegeld des Buben durchbringen. Nun droht ihr die Delogierung.
Zivilgesellschaftliche Organisationen, bemühen sich seit dem letzten Jahr um einen Gesprächstermin bei Landeshauptfrau Johanna Mikl Leitner. Bisher ohne Erfolg.
„Die Bundesregierung hat durch das Grundsatzgesetz den Weg zu dieser inhumanen und menschenrechtswidrigen Sozialhilfegesetzgebung geebnet“, kommentiert Elli Jost, Vorstandsmitglied von FIAN Österreich. „NÖ wird nun zum menschenrechtlichen Schandfleck Österreichs. Bundes- und Landesregierung verletzen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen.“
Das Recht auf Nahrung sowie das Recht auf Wohnen sind als Menschenrechte im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht Menschenrechte verankert. Österreich hat diesen UN-Pakt ratifiziert und muss sich alle fünf Jahre vor dem UN-Wirtschafts- und Sozialausschuss im Genf verantworten. Die nächste Prüfung steht im Herbst 2021 an. Es ist zu erwarten, dass diese groben Verstöße gegen soziale Menschenrechte, wie sie das derzeitige Rahmengesetz möglich macht, Österreichs internationalem Ansehen schaden werden.
Rückfragen: Eliza Klein Diaz, elisa.klein-diaz@fian.at