NÖ hungert hilfsbedürftige Menschen aus und drängt sie in die Obdachlosigkeit

FIAN beteiligt sich gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen aus Niederösterreich und dem NÖ Armutsnetzwerk an der heutigen Protestaktion „Wir stellen einen Baum auf“ vor dem NÖ Landtag in St. Pölten.

(C) Gundi Dick

Mit Anfang Jänner trat in NÖ das neue Sozialhilfe Ausführungsgesetz (SAG) in Kraft. Im Juni 2019 hat der niederösterreichische Landtag das Sozialhilfe-Ausführungsgesetz angepasst, nachdem im Dezember 2018 der Verfassungsgerichtshof zwei Bestimmungen im Grundsatzgesetz der Bundesregierung aufgehoben hat. Härtefälle, die sich bereits seit Mitte letzten Jahres ankündigten werden nun sichtbar.

Betroffen sind 100 bis 200 Personen mit humanitärem Bleiberecht. Sie haben Zugang zum Arbeitsmarkt aber keinerlei Ansprüche auf Sozialleistungen wie Sozialhilfe, Wohnbeihilfe oder Krankenversicherung. Eine Arbeitssuche gestaltet sich für diese Personen sehr schwierig, nicht nur weil Lockdowns und eine durch die Covid-19 Pandemie ausgelöste Rekordarbeitslosigkeit die Chancen auf eine Beschäftigung minimiert haben. Zudem befinden sich die Personen oftmals in persönlich schwierigen Lagen, sei es, weil sie Betreuungspflichten haben oder an einer chronischen Krankheit leiden. Bürokratische Hindernisse erschweren die Suche ebenfalls massiv.

Konkret betroffen ist beispielsweise eine sechs-köpfige Flüchtlingsfamilie aus dem Irak, die durch den Verlust der Grundversorgung und dem fehlenden Anspruch auf Sozialhilfe in die Obdachlosigkeit gedrängt werden sollte. In einem anderen Fall geht es um eine alleinerziehende Mutter, die sich seit dem Frühjahr 2020 ohne Einkommen und ohne Krankenversicherung durchschlägt. Sie muss sich selbst und ihren Down-Syndrom kranken 14-jährigen Sohn mit der Kinderbeihilfe und dem Pflegegeld des Buben durchbringen. Nun droht ihr die Delogierung.

Zivilgesellschaftliche Organisationen, bemühen sich seit dem letzten Jahr um einen Gesprächstermin bei Landeshauptfrau Johanna Mikl Leitner. Bisher ohne Erfolg.

„Die Bundesregierung hat durch das Grundsatzgesetz den Weg zu dieser inhumanen und menschenrechtswidrigen Sozialhilfegesetzgebung geebnet“, kommentiert Elli Jost, Vorstandsmitglied von FIAN Österreich. „NÖ wird nun zum menschenrechtlichen Schandfleck Österreichs. Bundes- und Landesregierung verletzen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen.“

Das Recht auf Nahrung sowie das Recht auf Wohnen sind als Menschenrechte im Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Recht Menschenrechte verankert. Österreich hat diesen UN-Pakt ratifiziert und muss sich alle fünf Jahre vor dem UN-Wirtschafts- und Sozialausschuss im Genf verantworten. Die nächste Prüfung steht im Herbst 2021 an. Es ist zu erwarten, dass diese groben Verstöße gegen soziale Menschenrechte, wie sie das derzeitige Rahmengesetz möglich macht, Österreichs internationalem Ansehen schaden werden.

Rückfragen: Eliza Klein Diaz, elisa.klein-diaz@fian.at

Nepal: FIAN erstreitet Landrechte, Wasserzugang und Lohngerechtigkeit

Im Jahr 2015 wurde das Recht auf Nahrung in die neue Verfassung von Nepal aufgenommen. Dieser Erfolg war auf das Engagement der Zivilgesellschaft unter der Leitung von FIAN Nepal zurückzuführen. Auch auf lokaler und regionaler Ebene ist FIAN in dem südasiatischen Land sehr aktiv. In vielen Fällen konnten ländliche Gemeinden unterstützt, Landtitel erstritten und das Recht auf Wasser gesichert werden. Hier eine Auswahl der Erfolge, die durch die Arbeit von FIAN erzielt werden konnten.

UN-Sozialausschuss: Frauen im ländlichen Raum fordern Klimagerechtigkeit und ein Ende der Umweltzerstörung in Honduras

In dieser Woche wird der Staat Honduras in Genf Fragen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zu seiner Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beantworten. Außerdem wird ein informeller Dialog mit der Zivilgesellschaft stattfinden, um die Ausschussmitglieder über die Menschenrechtslage im Land zu informieren.

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