Horn von Afrika: Landraub in der Hungerkrise
Neue Länderstudien veröffentlicht Obwohl Millionen Menschen chronisch hungern, wird fruchtbares Land in Äthiopien und Kenia an ausländische Investor_innen vergeben. Die beiden neu veröffentlichten Dossiers „Landnahme in Kenia“ und „Landnahme in Äthiopien“ stellen Land Grabbing in diesen nahrungsunsicheren Ländern auf den Prüfstand des Menschenrechts auf Nahrung.
Der Befund ist düster: „Land Grabbing verletzt den Kern des Rechts auf Nahrung, indem es landlosen oder landknappen Gemeinschaften Acker- oder Weideflächen vorenthält oder gar entzieht“, so Brigitte Reisenberger von FIAN Österreich, Autorin der beiden Studien.
Die meisten ländlichen Haushalte Äthiopiens verfügen über ein tägliches Einkommen von weniger als 0,50 US-Dollar. Zirka ein Drittel der bäuerlichen Haushalte bearbeitet weniger als einen halben Hektar Land. Diese Größe reicht nicht aus, um genügend Nahrung für einen durchschnittlichen Haushalt zu produzieren. Anstatt diesen Bevölkerungsgruppen Zugang zu mehr Land zu ermöglichen, hat die äthiopische Regierung im Vorfeld der Hungerkrise finanzträchtigen Investor_innen aus Indien oder Saudi Arabien allein in der Gambella-Region 1,1 Millionen Hektar fruchtbarstes Land angeboten.
Riesige Flächen wurden der lokalen Bevölkerung bereits entrissen und zur exportorientierten Produktion von Reis sowie Palmöl und Zuckerrohr zur Agrartreibstoffproduktion vergeben. „Meist erfuhren die betroffenen Dorfbewohner_innen erst von der Landnahme als die Bulldozer der Investoren anrückten“, so Reisenberger weiter. „Die lokale Bevölkerung kann in vielen Fällen ihren Ärger nicht offen ausdrücken – aus Angst vor Repressionen durch die regionalen Behörden“, so Reisenberger.
Das gepachtete Land ist nur so wertvoll wie die damit verknüpften Wasserrechte, von besonderem Interesse für Investor_innen sind daher Quellgebiete von Flüssen. „Land Grabbing ist zugleich Water Grabbing, denn ohne Wasserzugang sind Investitionen in Land uninteressant, da agro-industrielle Intensivbetriebe besonders stark von Bewässerung abhängig sind“, so Reisenberger weiter. Werden wie so oft Pachtverträge über bis zu 99 Jahre eingegangen, so betreffen diese auch die Verfügbarkeit von Land und Wasser vieler künftiger Generationen von Menschen. „Dabei ist der Zugang zu Land und Wasser Dreh- und Angelpunkt der Frage nach dem Ausweg aus Armut und Hunger und Grundlage zur Durchsetzung des Rechts auf Nahrung“, so Reisenberger abschließend.