Biosprit in Sierra Leone: Nachhaltig ist nur das Leiden der Betroffenen

FIAN Österreich veröffentlicht zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Partnerorganisationen eine neue Studie zum Biospritanbau in Sierra Leone. Sie zeigt auf, dass die Menschen vor Ort weiterhin unter den Folgen des vermeintlichen „Vorzeigeprojekts“ leiden.


Betroffene leiden seit Jahren unter vermeintlichem „Vorzeigeprojekt“

Am Anfang stand das Versprechen, durch den Anbau von Bioethanol Arbeitsplätze und eine Perspektive für die lokale Bevölkerung zu schaffen. Doch dieses Versprechen löste sich in Luft auf: Während die Menschen gezwungen waren ihr Land aufzugeben, wurden weit weniger Arbeitsplätze geschaffen als angekündigt. Besonders Frauen waren von Landverlust, Arbeitslosigkeit und Ernährungsunsicherheit betroffen. Bereits 2015 stand das Projekt kurz vor dem Aus. Daraufhin zogen sich acht internationale und europäische Entwicklungsbanken, darunter die Österreichische Entwicklungsbank OeEB, aus dem Projekt zurück. Mittlerweile wurde das Projekt mehrmals von unterschiedlichen Unternehmen übernommen,derzeit leitet es der Konzern Lanka Orix Leasing Company aus Sri Lanka. Weiterhin haben die Menschen keinen Zugang zu ausreichend fruchtbarem Land, um sich zu ernähren.

„Sierra Leone ist kein Einzelfall. Landgrabbing nimmt in Afrika seit 20 Jahren drastisch zu. Die damit einhergehenden Folgen wie Landgrabbing, Vertreibung der ansässigen Bäuer*innen und Enteignungen führen zu Menschenrechtsverletzungen und Nichteinhalten von Umweltstandards“, erklärt Lukas Schmidt, Geschäftsleiter von FIAN Österreich.

Seit Corona ist die Situation wieder prekärer

Zuletzt berichtete SiLNoRF (Sierra Leone Network on the Right to Food) in ihrem Monitoring Bericht 2020 über die Verschärfung der Ernährungsunsicherheit in der Region. Obwohl das Land momentan nicht von dem Unternehmen genutzt wird, ist den Dorfbewohner*innen der Zugang nicht erlaubt. Aufgrund von Corona wurden die Arbeiter*innen entlassen und die Produktion wieder zurückgefahren. Arbeiter*innen wurden nicht entschädigt und ihre Hoffnung auf ein Einkommen durch die Fabrik und eine positive Entwicklung in der Region ist wieder gestorben.

Fall in WSK-Parallelbericht aufgenommen

Auch im Rahmen des zivilgesellschaftlichen Berichts über die Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte und die damit verbundenen extraterritorialen Staatenpflichten Österreichs berichtete FIAN im Verbund mit zahlreichen österreichischen Nichtregierungsorganisationen über den Fall. „Im Rahmen des Berichts wird die OeEB dazu aufgefordert, menschenrechtliche Folgenabschätzung konsequent durchzuführen sowie klare Exit-Strategien in von ihr finanzierten Projekten zu definieren. Landaneignungen und Spekulationen auf Kosten der Menschenrechte müssen vom österreichischen Staat verhindert werden“, so Lukas Schmidt.

Studie: The Case of Addax Bioenergy in Sierra Leone

Zivilgesellschaftlicher Bericht über die Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte und die damit verbundenen extraterritorialen Staatenpflichten Österreichs

Kontakt: lukas.schmidt@fian.at

 

Nepal: FIAN erstreitet Landrechte, Wasserzugang und Lohngerechtigkeit

Im Jahr 2015 wurde das Recht auf Nahrung in die neue Verfassung von Nepal aufgenommen. Dieser Erfolg war auf das Engagement der Zivilgesellschaft unter der Leitung von FIAN Nepal zurückzuführen. Auch auf lokaler und regionaler Ebene ist FIAN in dem südasiatischen Land sehr aktiv. In vielen Fällen konnten ländliche Gemeinden unterstützt, Landtitel erstritten und das Recht auf Wasser gesichert werden. Hier eine Auswahl der Erfolge, die durch die Arbeit von FIAN erzielt werden konnten.

UN-Sozialausschuss: Frauen im ländlichen Raum fordern Klimagerechtigkeit und ein Ende der Umweltzerstörung in Honduras

In dieser Woche wird der Staat Honduras in Genf Fragen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zu seiner Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beantworten. Außerdem wird ein informeller Dialog mit der Zivilgesellschaft stattfinden, um die Ausschussmitglieder über die Menschenrechtslage im Land zu informieren.

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