Armutskonferenz forciert den Ausbau des „SozialRechtsNetzes“
Mit Recht gegen Armut! Das SozialRechtsNetz geht auf Initiative einiger Organisationen aus der Armutskonferenz unter wesentlicher Beteiligung von FIAN zurück.
Die Mitgliedsorganisationen der Armutskonferenz haben zu Jahresbeginn beschlossen in den nächsten drei Jahren einen Schwerpunkt der Tätigkeit auf das neue SozialRechtsNetz zu legen. Das SozialRechtsNetz geht auf Initiative einiger Organisationen aus der Armutskonferenz unter wesentlicher Beteiligung von FIAN zurück.
Ziel dieses Netzwerkes ist es, eine Verbesserung der sozialrechtlichen Entscheidungspraxis der Behörden und Gerichte im Bereich der sozialen Rechte und Rechtsberatung zu erreichen. Durch die Auswahl der zu betreuenden Fälle soll eine qualitativ hochwertige Rechtsprechung im Bereich der sozialen Rechte erwirkt werden. Es geht vor allem darum, Grundsatzentscheidungen für einen großen Kreis von Betroffenen herbeizuführen. Eine zentrale Rolle spielt hierbei das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard (darin inkludiert sind das Recht auf Nahrung, Recht auf Wohnen, Recht auf Kleidung).
Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Netzwerk Personen, denen der Zugang zu ihren sozialen Rechten verweigert oder erschwert wird, in schwierigen Einzelfällen kostenlose qualifizierte Rechtsvertretung ermöglichen und Musterverfahren führen. Das Netzwerk dient damit auch der unentgeltlichen und qualifizierten Rechtsvertretung bedürftiger Personen, denen der Zugang zu ihren sozialen Rechten verweigert oder erschwert wird. Außerdem soll mit dem SozialRechtsNetz die Expertise und Kompetenz der beteiligten Organisationen durch den Erfahrungs- und Wissensaustausch bei der Auswahl und Betreuung der Fälle gestärkt werden.