Wirtschaftsminister Kocher darf EU-Lieferkettengesetz nicht blockieren
Morgen wird im Rat über das EU-Lieferkettengesetz entschieden. Zivilgesellschaft warnt vor Abschwächungen.
Morgen wird im Rat über das EU-Lieferkettengesetz entschieden. Zivilgesellschaft warnt vor Abschwächungen.
Transnationale Konzerne und Unternehmen, die Lieferketten kontrollieren, bleiben in der Regel straffrei, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht, die oft mit Landraub und Umweltverschmutzung zusammenhängen. Am Montag, 24. Oktober, treffen sich Staaten eine Woche lang im UN-Menschenrechtsrat in Genf, um die langjährigen Verhandlungen über ein Abkommen fortzusetzen, das sie zur Verantwortung ziehen soll.
Wenn sie von Konzernen kontrolliert werden, schaffen digitale Landwirtschaftsinitiativen neue Armutsfallen für kleine Lebensmittelproduzent*innen und fördern gleichzeitig umweltschädliche, intensive landwirtschaftliche Praktiken.
Ein aktueller Bericht der FIAN-Sektionen in Lateinamerika zeigt Verletzungen des Rechts auf Nahrung auf, indem er Daten und Zeugenaussagen aus acht Ländern in Lateinamerika und der Karibik zusammenstellt.
Für den Schutz der Menschenrechte bei internationalen Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur unverbindliche Leitprinzipien. Diese freiwilligen Vorgaben sind nicht ausreichend, denn trotzdem werden die Menschenrechte von vielen Millionen Kleinbäuer*innen und anderen im Ernährungssystem Beschäftigten, die in globalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind, permanent verletzt. Es braucht verbindliche Regulierungen, um Verstöße gegen das Recht auf Nahrung zu verhindern oder Gerechtigkeit für Betroffene herzustellen. Ein Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung und für die Umsetzung der UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten.
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