Menschenrechte & Wirtschaft: Österreich hat doppelte Verantwortung im Prozess um Konzernregulierung

Von 15.-19.10. findet in Genf die vierte Verhandlungsrunde zum verbindlichen UN Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte statt. Ein solches Abkommen könnte endlich die bestehende de-facto-Straffreiheit für Großkonzerne bei Menschenrechtsverstößen beenden.



Wien, 11.Oktober 2018 - Ob in der industriellen Landwirtschaft, bei der Herstellung unserer Bekleidung oder dem Abbau von Rohstoffen: Die Aktivitäten transnationaler Konzerne führen immer wieder zu Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden. Nächste Woche findet in Genf die vierte Verhandlungsrunde zum verbindlichen UN Abkommen über Wirtschaft und Menschenrechte statt (15.-19. Oktober). Ein solches Abkommen könnte endlich die bestehende de-facto-Straffreiheit für Großkonzerne bei Menschenrechtsverstößen beenden.

 „Die von Menschenrechtsverstößen Betroffenen haben kaum Möglichkeiten, Wiedergutmachung einzufordern. Das UN-Abkommen sieht effektive Maßnahmen vor, um ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen“, erklärt Melanie Oßberger von FIAN Österreich. Die Notwendigkeit eines solchen Abkommens sehen nicht nur die Zivilgesellschaft und die meisten Länder des Globalen Südens. Auch das EU-Parlament, das mittlerweile zum 9. Mal im Rahmen einer Resolution die Unterstützung des UN-Abkommens durch die EU forderte, sowie die europäische Bischofskonferenz und ArbeitnehmerInnenvertretungen weltweit sehen klaren Handlungsbedarf im Hinblick auf die Regulierung transnationaler Konzerne.

EU Position weiterhin wenig konstruktiv

Trotz der breiten Unterstützung für ein Treaty beschloss die zuständige EU-Ratsarbeitsgruppe COHOM am 10. Oktober zwar an der Verhandlungsrunde zum Abkommen nächste Woche im Menschenrechtsrat in Genf teilzunehmen, inhaltlich will man sich aber nicht einbringen. Eine Entscheidung, der eine langjährige Haltung der Blockade und des Hinauszögerns des Verhandlungsprozesses vorangeht. Einzelne Mitgliedsstaaten, wie bspw. Frankreich, haben sich zu einer konstruktiven Beteiligung an den Verhandlungen entschlossen.

Österreich nun doppelt in der Verantwortung

Österreich wird am Freitag voraussichtlich für die Periode 2019-2021 als Mitglied in den UN-Menschenrechtsrat gewählt. Als Teil der Bewerbung versprach Österreich in Fortsetzung langjähriger Tradition die Entwicklung und Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzes und die Rolle eines Brückenbauers einzunehmen. „Der Menschenrechtsrat selbst hat 2014 den Prozess zur Erarbeitung des Abkommens initiiert. Wird Österreich Mitglied im Menschenrechtsrat, kommt damit eine besondere Verantwortung zur konstruktiven Unterstützung auf uns zu. Wir fordern die österreichische Regierung auf, dieser Verantwortung im Sinne der Menschenrechte nachzukommen“, so Oßberger. Gleichzeitig fällt Österreich durch die EU-Ratspräsidentschaft eine Vorreiterrolle im Hinblick auf die europäische Positionierung zu.

Österreichische Zivilgesellschaft unterstützt UN-Abkommen

Weltweit unterstützen über 1100 NGOs, Forschungseinrichtungen und Bewegungen die Erarbeitung des UN-Abkommens. Der europäische Gewerkschaftsbund hat sich im Juni 2018 für den Prozess ausgesprochen. Zuletzt wurde ein offener Brief von JuristInnen und ExpertInnen verwandter Wissenschaften veröffentlicht, die sich für das Abkommen aussprechen. Auch in Österreich arbeitet eine breite Allianz von zivilgesellschaftlichen Akteuren und ArbeitnehmerInnenvertretungen daran, Sorgfaltsprüfungspflichten für Konzerne zu etablieren und den Zugang zu Wiedergutmachung für Opfer von Menschenrechtsverletzungen entlang der Wertschöpfungsketten zu verbessern.

 
Rückfragehinweis:

Mag.a Melanie Oßberger
FIAN Österreich
Melanie.ossberger@fian.at


 
Weiterführende Informationen:


Infoblatt der österreichischen Mitglieder der Treaty Allianz
Offizielle Dokumente der UN-Arbeitsgruppe
Einschätzungen zum seit Juli vorliegendem Zero Draft (erster Entwurf des UN-Abkommens)
Bericht zur von Konzernen gekaperten Gesetzgebung in der EU
EU-Parlamentsresolution 
Aufruf der europäischen Bischofskonferenz
Offener Brief von WissenschafterInnen
EGB Positionspapier

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