Anlässlich des 10. Jahrestages der Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern fordern 100 internationale Organisationen die Staatengemeinschaft auf, ihren Verpflichtungen zur Verwirklichung des Rechts auf Land nachkommen.
Während einige Rechte von Frauen auch in anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten wie dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) anerkannt werden, stellt die UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Personen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP), einen wichtigen Schritt zur Beseitigung von Diskriminierung zwischen Männern und Frauen in der ländlichen Welt dar. Sie geht auf ganzheitliche Weise gezielt auf jene spezifischen Menschenrechtsverletzungen ein, mit denen Kleinbäuerinnen, Fischerinnen, Landarbeiterinnen, Pastoralistinnen und andere Frauen in ländlichen Gebieten konfrontiert sind.
Das Handbuch "Rezepte für politische Teilhabe" erinnert an die Emanzipation der Frauen durch kollektive Organisation und Wissensaufbau. Der Leitfaden wurde von Menschenrechts-Expertinnen, Aktivistinnen, Kleinbäuerinnen und Landarbeiterinnen entwickelt. Er bietet Frauen in ländlichen Gebieten - unabhängig davon, ob sie lokalen oder nationalen Organisationen angehören - eine praktische Anleitung, wie sie eine Agenda für das Recht auf Nahrung und Ernährung auf der Grundlage aktueller internationaler Menschenrechtsnormen erstellen können.
Am 18. August 2001 vertreibt die ugandische Armee gewaltsam 4.000 Kleinbäuer*innen aus vier Dörfern im Bezirk Mubende, Uganda. Das Land wird an die Kaweri Coffee Plantation Ltd. verpachtet, eine Tochterfirma der deutschen Neumann Kaffee Gruppe (NKG). Alle Häuser, Felder und Nahrungsmittel werden zerstört. Bis heute sind die Betroffenen aufgrund fehlenden Zugangs zu Land oder anderen ausreichenden Einkommensquellen in schwerwiegendem Ausmaß Hunger und Mangelernährung ausgesetzt. Die Vertriebenen gründen die „Wake Up and Fight for Your Rights, Madudu Group“, um Widerstand gegen das erlittene Unrecht zu leisten und klagen 2002 den Staat Uganda (durch die Staatsanwaltschaft) und die NKG an. Bis zur 20. Jährung der gewaltsamen Vertreibung im August 2021 erfolgte keine Entschädigung.
Die UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Personen, die in ländlichen Bereichen arbeiten (UNDROP) erkennt explizit das Recht der Kleinbäuer*innen und anderen in ländlichen arbeitenden Menschen auf Land an. Staaten müssen gegen erzwungene Vertreibung vorgehen und das Recht von Kleinbäuer*innen schützen, auf das Land zurückzukehren, das ihnen zu Unrecht entzogen wurde.
Unter der EU-Handelsinitiative „Everything But Arms“ (EBA) konnte Kambodscha als eines der 47 ärmsten Länder der Welt Produkte quoten- und zollfrei nach Europa exportieren. Das hatte unter anderem einen Zuckerboom zur Folge, der die Armut jedoch nicht verringerte, sondern sie verschärfte. Bis 2012 wurden mehr als die Hälfte der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen von der Regierung an private Investoren für Zuckerrohrplantagen verpachtet. Die Bevölkerung profitierte davon nicht, sondern wurde enteignet und von ihrem Land vertrieben. Das hat schwerwiegende Auswirkungen auf die ohnehin bereits prekäre Ernährungssituation der ländlichen Bevölkerung. Im Februar 2020 entschied die Europäische Kommission auf anhaltenden zivilgesellschaftlichen Druck hin, der kambodschanischen Regierung die Handelspräferenzen teilweise zu entziehen.
Staaten haben die Verpflichtung, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte innerhalb der nationalen Grenzen, aber auch extraterritorial zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Auch die UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Personen, die in ländlichen Bereichen arbeiten (UNDROP) hält die Allgemeinen Pflichten der Staaten fest, um die vollständige Verwirklichung der Rechte von kleinen Lebensmittelerzeuger*innen zu erzielen.
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