Die vom UN-Ausschuss für Welternährungssicherung (CFS) beschlossenen „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ sind ein Meilenstein in der Entwicklungspolitik.
Österreich rühmt sich damit, ein Sozialstaat zu sein. Doch was ist ein Sozialstaat? Ein Sozialstaat gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard für alle und federt soziale Risiken durch soziale Rechte ab. Er unterstützt benachteiligte Gruppen nicht aus Barmherzigkeit, sondern aufgrund seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten. Leistungen werden nicht nach Gutdünken gewährt, sondern stehen zu, wenn konkret definierte Voraussetzungen vorliegen. Die Betroffenen sind Träger*innen von Rechten und haben dementsprechend durchsetzbare Ansprüche auf Leistungen.
UN-Pakt für soziale Rechte und Beschwerdeverfahren endlich ratifizieren. 22 Länder haben bereits unterzeichnet. Handlungsbedarf international und europäisch.
Von 16. Oktober bis 10. Dezember Essen für einen guten Zweck
Unser neues FOOD-First ist in Druck. Die Ausgabe widmet sich Sozialen Rechten in Österreich und unser Arbeit in der österreichischen Armutskonferenz.