FAQ zu Good Food 4All
FIAN unterstützt Good Food 4All - Die Europäische Bürger:inneninitiative für das Recht auf Nahrung. Damit wollen wir die Europäische Kommission zum Handeln auffordern, um allen Menschen in Europa einen Zugang zu gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln zu garantieren. In diesem FAQ beantworten wir alle Fragen rund um Good Food 4All. Du hast weitere Fragen? Schreib uns an office[at]fian.at.
© Solawi Leben
Was ist eine Europäische Bürger:inneninitiative (EBI)?
Eine Europäische Bürger:inneninitiative (EBI) ist ein direktdemokratisches Instrument, das von der Europäischen Union (EU) geschaffen wurde, damit Bürger:innen die europäische politische Agenda direkt beeinflussen können. Bürger:innen können mit einer EBI die Europäische Kommission und das Europäische Parlament auffordern, Gesetze auf den Weg zu bringen, oder bestehende Gesetze zu ändern (europäische Verordnungen oder Richtlinien). Es handelt sich um eine europaweite Petition, die über eine offizielle Online-Plattform organisiert wird.
Was ist das Recht auf Nahrung?
Das Recht auf Nahrung ist dann verwirklicht, wenn „jeder Mann, jede Frau und jedes Kind, allein oder in Gemeinschaft mit anderen, jederzeit physischen und wirtschaftlichen Zugang zu angemessener Ernährung oder zu Mitteln hat, um diese zu beschaffen“. Nahrung muss daher:
- verfügbar sein, das heißt: in ausreichender Menge produziert werden.
- physisch und finanziell zugänglich sein.
- gesundheitlich, ernährungsphysiologisch und kulturell angemessen sein.
- sozial, ökologisch und wirtschaftlich nachhaltig sein, unter Achtung der Arbeitskräfte und der Umwelt.
Und die Europäische Bürgerinitiative für das Recht auf Nahrung?
Die Kampagne für die Europäische Bürger:inneninitiative für das Recht auf Nahrung „Good Food 4All“ zur Gewährleistung gesunder, fairer und nachhaltiger Ernährungssysteme in Europa startete am 7. Jänner 2026. Sie formuliert 16 Forderungen zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung in allen 27 Mitgliedstaaten der EU und darüber hinaus. Der offizielle Initiativtext ist hier abrufbar:
Die Koalition Good Food 4All - Europe koordiniert die europäische Kampagne in Verbindung mit Anlaufstellen in den Mitgliedstaaten. Die europäische Koalition kommuniziert über Instagram, Facebook und LinkedIn. FIAN Österreich fungiert als Kontaktpunkt der Kampagne in Österreich.
Wie viele Unterschriften braucht es?
Um die Europäische Kommission zu verpflichten, diese Europäische Bürger:inneninitiative zu prüfen und darauf zu antworten, müssen in der EU innerhalb eines Jahres, d.h. bis zum 7. Jänner 2027, mindestens 1 Million Unterschriften gesammelt werden. Zusätzlich müssen in mind. sieben Staaten nationale Schwellenwerte erreicht werden. In Österreich liegt dieser Schwellenwert bei 13.400. Link zum Unterzeichnen der Inititative: https://eci.ec.europa.eu/053/public/#/screen/home
Wie geht es weiter, wenn eine Million Unterschriften und die nationalen Schwellenwerte erreicht werden?
Nach Ende der Kampagne hat die Europäische Kommission insgesamt ein Jahr Zeit, die Forderungen zu prüfen und eine offizielle Antwort zu geben. Genauer gesagt folgen diese Schritte:
- Validierung der Unterschriften (Frist: 3 Monate).
- Treffen mit der Europäischen Kommission (Frist: 1 Monat), um die Initiative vorzustellen.
- Präsentation der EBI in einer öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament (Frist: 3 Monate).
- Offizielle Antwort der Europäischen Kommission (Frist: 6 Monate).
Warum reicht Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte nicht aus, um ein „Recht auf Nahrung“ zu verankern?
Das Recht ist zwar international definiert und anerkannt, aber nicht rechtsverbindlich und im europäischen sowie nationalen Recht nur unzureichend abgebildet. Ziel ist es daher, daran zu erinnern, dass es dieses Recht gibt, und seine Wirksamkeit durch konkrete Maßnahmen und öffentliche Politiken einzufordern, die mit den Grundsätzen des Rechts auf Nahrung übereinstimmen.
Sind die Forderungen völlig neu auf EU-Ebene oder stärken sie bestehende Maßnahmen?
Eine Europäische Bürger:inneninitiative muss Forderungen formulieren, die entweder auf die Verabschiedung neuer europäischer Rechtsvorschriften (Richtlinien oder Verordnungen) oder auf die Änderung bestehender Texte abzielen. Die Antwort hängt also von der jeweiligen Forderung ab. Beispielsweise wurde die Richtlinie über gesunde und nachhaltige Ernährungssysteme bereits auf europäischer Ebene diskutiert, aber nie finalisiert. Dagegen existieren die sogenannten „Omnibus“-Texte bereits: Die Forderung der EBI besteht hier darin, sie zu ändern, um das Recht auf Nahrung besser zu schützen.
Fallen diese Vorschläge überhaupt in die Zuständigkeit der EU?
Ja, alle Forderungen fallen in die Zuständigkeit der EU. Die Europäische Kommission hat die Europäische Bürger:inneninitiative überprüft und ihre Zulässigkeit gerade deshalb bestätigt, weil alle Forderungen in ihren Kompetenzbereich fallen. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass die auf europäischer Ebene festgelegten Rahmen anschließend von den Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer nationalen Zuständigkeiten umgesetzt werden müssen.
Welchen Bezug gibt es zu den internationalen Aktivitäten der EU?
Die Europäische Bürger:inneninitiative bezieht sich in ihren Forderungen auf das Europäische Lieferkettengesetz, auf Handelsabkommen und auf den Export von Pestiziden. Good Food 4All fordert, dass das Europäische Lieferkettengesetz so angepasst werden muss, dass es das Recht auf Nahrung schützt und es Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lebensmittelkette gibt. Bestehende und zukünftige Handelsabkommen müssen dem Schutz des Rechts auf Nahrung untergeordnet werden. Die Bürger:inneninitiative fordert eine Verordnung, die untersagt, dass in der EU produzierte synthetische Pestizide und chemische Düngemittel, deren Ausbringung innerhalb europäischer Grenzen bereits verboten ist, in Drittländer exportiert werden können.
Welcher Bezug besteht zu kleinbäuerlichen Rechten?
Good Food 4All fordert eine Stärkung von kleinbäuerlichen Rechten. Sie fordert ein angemessenes Einkommen für Bäuer:innen, d.h. dass die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU, Kleinbäuer:innen gezielt stärken und ökologischen Landbau sowie Agrarökologie fördern muss. Die wachsende Konzentration von landwirtschaftlicher Flächen soll eingeschränkt werden. Des Weiteren fordert Good Food 4All den Generationenwechsel innerhalb landwirtschaftlicher Betriebe zu erleichtern und eine Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zu Land zu schaffen
Welchen Zusammenhang gibt es zwischen der Initiative und dem Thema Pestizide?
Der Zusammenhang mit Pestiziden zeigt sich auf mehreren Ebenen:
- Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) zielt Forderung Nr. 5 darauf ab, eine Verordnung wieder aufzugreifen, um den Einsatz synthetischer Pestizide, chemischer Düngemittel und antimikrobieller Mittel in der Tierhaltung und der Aquakultur weiter einzuschränken.
- Auf internationaler Ebene sieht Forderung Nr. 16 unter anderem eine Verordnung vor, die den Export synthetischer Pestizide und chemischer Düngemittel in Drittstaaten verbietet, wenn diese in Europa verboten sind.
Wie wird diese Initiative finanziert?
Auf EU-Ebene wird die Initiative derzeit von der Fondation Salvia unterstützt. Ein Teil der Aktivitäten auf österreichischer Ebene wird von der Charities Aid Foundation America finanziert. Das Vorankommen der Initiative beruht jedoch größtenteils auf der Zeit und dem Engagement der Organisationen, die dem Steering Committee angehören; eine Übersicht über die dort vertretenen Organisationen ist auf der Website von Good Food 4All verfügbar.
Gibt es einen besonderen Fokus auf die soziale Ernährungssicherheit?
Ja. Die soziale Ernährungssicherheit wird im Rahmen der Forderung zum sozialen Schutz behandelt. Speziell Forderung Nr. 3 zielt darauf ab, eine Richtlinie vorzuschlagen, die nationale Initiativen im Bereich des sozialen Schutzes unterstützt, insbesondere in Bezug auf soziale Ernährungssicherheit, die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten sowie die Einführung gemeinsamer Indikatoren zu Ernährungsunsicherheit und die Umsetzung des Rechts auf Nahrung.
Wer sind die Ansprechpersonen für die Kampagne in anderen EU-Ländern?
FIAN ist der Nationale Kontaktpunkt für Österreich. Nationale Kontaktpunkte für Good Food 4All gibt es auch in den anderen Staaten. Auf Nachfrage werden die Kontakte gerne zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist die vollständige Liste der unterzeichnenden Organisationen auf der Website von Good Food 4All einsehbar.
Bei weiteren Fragen schreib' uns an office[at]fian.at