Update: Der UN-Treaty über transnationale Unternehmen und Menschenrechte

Was ist bisher geschehen? Wie geht es die nächsten Monate weiter im Verhandlungsprozess?

Hintergrund

Auf Initiative von Ecuador und Südafrika sprach sich der UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2014 mehrheitlich für die Erschaffung einer zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe aus, die mit der Ausarbeitung eines verbindlichen internationalen Abkommens über transnationale Unternehmen und Menschenrechte (TNC-Treaty) beauftragt wurde. Seitdem fanden in Genf vier Sitzungen zur Verhandlung des Abkommens statt.

Breite Unterstützung

Die Erarbeitung eines verbindlichen UN-Abkommens wird von den meisten Ländern des Globalen Südens, sowie von einem breiten Bündnis von mehr als 600 zivilgesellschaftlichen Akteuren und Arbeitnehmer*innenvertretungen weltweit unterstützt. Auch FIAN ist Teil dieser Treaty Alliance und setzt sich für die Regulierung transnationaler Konzerne im Hinblick auf Menschrechte ein. Auch das Europäische Parlament unterstützt die Initiative und hat die EU und ihre Mitgliedsländer durch Resolutionen mehrfach aufgefordert, sich aktiv und konstruktiv an der Formulierung eines verbindlichen Abkommens zu beteiligen.

Blockade der Verhandlungen durch die EU und Länder des Globalen Nordens

Jedoch konnten die EU, Österreich und andere europäische Staaten erst durch massiven zivilgesellschaftlichen Druck dazu gebracht werden, überhaupt an den Sitzungen der Arbeitsgruppe teilzunehmen. Viele Staaten des globalen Nordens und die zuständige EU-Ratsarbeitsgruppe bleiben allerdings weiterhin skeptisch bzw. ablehnend gegenüber dem Abkommen und weigern sich, sich in die inhaltlichen Verhandlungen des Abkommens einzubringen. Die EU distanzierte sich in der letzten Verhandlungsrunde von allen Verhandlungsergebnissen. Österreich äußerte sich gar nicht.

Erstentwurf

Auf Basis der ersten Verhandlungsrunden und Stellungnahmen der Staaten wurde im Juni 2018 ein erster Entwurf für ein UN-Abkommen vorgelegt, das im Oktober 2018 bei der vierten Sitzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe kommentiert und ergänzt wurde. Trotz Verbesserungsmöglichkeiten ist der Entwurf ein Schritt in die richtige Richtung um Menschenrechtsverletzungen durch transnationale Konzerne zu verhindern und den Opfern effektiven Rechtsschutz zu garantieren.

Bis Ende Februar 2019 konnten Staaten den Erstentwurf schriftlich Kommentieren. Viele Staaten, darunter Österreich ließen diese Frist allerdings verstreichen ohne sich zu dem Abkommen zu positionieren und brachten somit ihre Desinteresse gegenüber verbindlichen menschenrechtlichen Auflagen für Unternehmen zum Ausdruck. Damit tragen sie zur Straffreiheit transnationaler Unternehmen bei Menschenrechtsverletzungen bei, indem sie die notwendigen Beschlüsse blockieren.

Weitere Schritte

Bis Juni 2019 wird von der ecuadorianischen Verhandlungsführung ein weiterer Entwurf erarbeitet, der in der fünften Verhandlungsrunde im Oktober 2019 weiter diskutiert werden soll.

Nepal: FIAN erstreitet Landrechte, Wasserzugang und Lohngerechtigkeit

Im Jahr 2015 wurde das Recht auf Nahrung in die neue Verfassung von Nepal aufgenommen. Dieser Erfolg war auf das Engagement der Zivilgesellschaft unter der Leitung von FIAN Nepal zurückzuführen. Auch auf lokaler und regionaler Ebene ist FIAN in dem südasiatischen Land sehr aktiv. In vielen Fällen konnten ländliche Gemeinden unterstützt, Landtitel erstritten und das Recht auf Wasser gesichert werden. Hier eine Auswahl der Erfolge, die durch die Arbeit von FIAN erzielt werden konnten.

UN-Sozialausschuss: Frauen im ländlichen Raum fordern Klimagerechtigkeit und ein Ende der Umweltzerstörung in Honduras

In dieser Woche wird der Staat Honduras in Genf Fragen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) zu seiner Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beantworten. Außerdem wird ein informeller Dialog mit der Zivilgesellschaft stattfinden, um die Ausschussmitglieder über die Menschenrechtslage im Land zu informieren.

nach oben