„The Farmer Case“: Belgisches Gericht ebnet den Weg für Klimaklage gegen TotalEnergies
Der Fall des belgischen Landwirts Hugues Falys zeigt, dass die Klimakrise zunehmend als Frage von Menschenrechten vor Gericht verhandelt wird. Das Gericht hat die Klage des Landwirts gegen den Energiekonzern TotalEnergies für zulässig erklärt, das Urteil in der Sache wird für den 9. September 2026 erwartet. Das Gericht begründete dies damit, zunächst eine Entscheidung in einem parallelen Verfahren gegen TotalEnegies in Frankreich abwarten zu wollen.
© Eric De Mildt
Der Landwirt Hugues Falys hatte gegen den französischen Energiekonzern TotalEnergies geklagt, da seine Ernte, Viehzucht und wirtschaftliche Existenz zunehmend durch die menschengemachte Klimakrise bedroht werden. Falys argumentiert, dass die Emissionen von TotalEnergies zu Dürren, Extremwetter und Ernteverlusten beitragen und damit auch sein Recht auf Nahrung beeinträchtigen.
Im Zentrum des Verfahrens steht die grundlegende Frage „Können große fossile Unternehmen für konkrete Klimaschäden haftbar gemacht werden?“. Unterstützt wird er dabei von FIAN Belgien, Greenpeace Belgien und der Ligue des droits humains, die sich gemeinsam an der strategischen Klimaklage beteiligen. Die Klage wurde bereits im März 2024 eingebracht und wird gemeinsam mit den drei NGOs geführt.
Die Verschiebung des Urteils in der Sache ändert nichts an der Signalwirkung der bisherigen Entscheidung. Die Anerkennung der Zulässigkeit wird von Unterstützer:innen als wichtiger Erfolg gewertet. So bezeichnete eine Anwältin des Klägers den Entscheid als „ein wichtiges Zeichen der Hoffnung“, da bestätigt werde, dass Betroffene der Klimakrise große Emittenten vor nationalen Gerichten verklagen können.
Die Entscheidung zur Zulässigkeit ist deshalb so bedeutend, weil das Gericht anerkennt, dass ein individueller Kläger wie Falys betroffen und damit klagebefugt sein kann. Des Weiteren, weist es dem Konzern die Verantwortung für die Aktivitäten seiner Subfirmen zu, deren Strategieentwicklung er vorgibt. Es wird außerdem bestätigt, dass der Zusammenhang zwischen Unternehmensaktivitäten und Klimaschäden rechtlich prüfbar ist und, dass zivilrechtliche Haftungsansprüche im Kontext der Klimakrise grundsätzlich gerichtlich eingeklagt werden können. Die Klage stützt sich auf das Zivilrecht, denn Unternehmen sollen für Schäden haften, die sie verursachen. Gleichzeitig verweist der Fall auf internationale Klimaziele und Menschenrechte, insbesondere das Recht auf Nahrung.
Der „Farmer Case“ ist Teil einer wachsenden Bewegung strategischer Klimaklagen. Ziel ist es, Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen und sie zu wirksamen Emissionsreduktionen zu verpflichten. Konkret fordert der Kläger strukturelle Veränderungen. TotalEnergies soll seine Emissionen bis 2030 um mehr als 60 % reduzieren, keine neuen fossilen Projekte mehr entwickeln, sowie die Öl- und Gasproduktion um rund 47 % bis 2030 und bis zu 75 % bis 2040 senken, um mit dem 1,5-Grad-Ziel des Pariser Abkommens in Einklang zu kommen.
Mit dem aktuellen Entscheid vom 18. März wurde ein erster Erfolg erreicht. Das Gericht bestätigte, dass die Klage inhaltlich geprüft werde. Gleichzeitig zeigt die Verschiebung aufgrund des französischen Falles, wie eng Verfahren in verschiedenen Mitgliedstaaten miteinander verflochten sind und, dass sich Gerichte an derzeit entstehender internationaler Klimarechtsprechung orientieren.
Dem „Farmer Case“ kommt damit bereits jetzt Signalwirkung zu. Er zeigt, dass Betroffene der Klimakrise Zugang zu Gerichten erhalten können und, dass die Verantwortung von Konzernen zunehmend auch rechtlich verhandelt wird. Der Fall macht deutlich, dass die Klimakrise auch eine Menschenrechtskrise ist und nun auch Gerichte beginnen, sich dieser Realität anzunehmen.