Tagung: Menschenrechte jenseits der Grenzen
Extraterritoriale Staatenpflichten (ETOs) Viele Menschenrechtsverletzungen, insbesondere von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, haben ihren Ursprung weit entfernt von dem Ort, an dem die Opfer leben. Extraterritoriale Staatenpflichten (Extraterritorial Obligations - ETOs) beschreiben die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates gegenüber Menschen in anderen Ländern. Im Einsatz für das Recht auf Nahrung dienen die ETOs als wesentliches menschenrechtliches Instrument, um Staaten auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen und diese einzufordern. Die Maastrichter ETO Prinzipien von 2011 fassen diese Pflichten im internationalen Recht zusammen.
Extraterritoriale Staatenpflichten (ETOs)
Viele Menschenrechtsverletzungen, insbesondere von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten, haben ihren Ursprung weit entfernt von dem Ort, an dem die Opfer leben. Extraterritoriale Staatenpflichten (Extraterritorial Obligations - ETOs) beschreiben die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates gegenüber Menschen in anderen Ländern. Im Einsatz für das Recht auf Nahrung dienen die ETOs als wesentliches menschenrechtliches Instrument, um Staaten auf ihre Pflichten aufmerksam zu machen und diese einzufordern. Die Maastrichter ETO Prinzipien von 2011 fassen diese Pflichten im internationalen Recht zusammen.
Eine gemeinsame Tagung soll unsere Kompetenzen und Kapazitäten zu ETOs stärken und anhand von konkreten Fallbeispielen auch Bedeutung, Anwendung und Auswirkung von ETOs weiter voranbringen.
Do., 27. November 2014, 9:30 – 17.00 Uhr
Otto Mauer Zentrum, Währinger Straße 2-4 / 1090 Wien
In Zeiten der Globalisierung beeinflussen Handlungen und Unterlassungen von Staaten, internationalen Organisationen und nicht-staatlichen Akteur_innen den Zugang von Menschen zu Nahrung, Land und anderen Ressourcen weltweit. Im heutigen Menschenrechtssystem besteht hingegen die Gefahr einer Reduktion der menschenrechtlichen Staatenpflichten auf Pflichten gegenüber Personen im eigenen Territorium. Dies führt dazu, dass zahllose Menschenrechtsverletzungen ungestraft bleiben. Angesichts dieser Herausforderungen gewinnen extraterritoriale Staatenpflichten immer mehr an Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Handel und Investitionen und der Regulierung von transnationalen Konzernen.
Soziale Bewegungen und zivilgesellschaftliche Organisationen protestieren seit vielen Jahren gegen eine Politik, die menschenrechtliche Verpflichtungen als zweitrangig hinter wirtschaftlichen Interessen zurückstellt. Daher ist es dringend notwendig, der globalen Aushöhlung von menschenrechtlichen Normen etwas entgegenzustellen und eine Globalisierung von wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten einzufordern. FIAN Österreich tut das gemeinsam mit einigen Partner_innen auch in Österreich: bei der Vienna+20 Konferenz, die ein starkes Zeichen für ETOs setzte, oder mit dem ETO-Teil des Parallelberichts zur Lage von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten in Österreich. Der UN-WSK-Ausschuss hat mit starken Abschließenden Empfehlungen an Österreich reagiert – auch im Bereich der ETOs – die es nun gilt voranzubringen.
Programmüberblick (Download: Detailprogramm)
9:30 Start
10:00-10:30
Fallbericht - Hidrosogamoso in Kolumbien
10:30-12:00
Wissen über rechtliche Grundlagen von ETOs stärken
13:15-15:15
ETOs anwenden - Vorstellung von Fällen mit Österreichbezug
Vorstellung und Diskussion der Studienergebnisse:
- Österreichs ETOs in Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) und in der Entwicklungsfinanzierung
- Tätigkeiten österreichischer Unternehmen im Ausland und damit verbundene ETOs Österreichs
15:30-16:30
Vertiefende Strategiediskussion in parallelen Themengruppen
Referent_innen:
* Claudia Patricia Ortiz Gerena und Juan Pablo Soler Villamizar, Movimiento Colombiano Ríos Vivos
* Rolf Künnemann, Human Rights Director, FIAN International, ETO Consortium
* Heike Drillisch, Koordination CorA, Netzwerk für Unternehmensverantwortung
* Philipp Salzmann, Vorstandsvorsitzender, FIAN Österreich
* Hilde Wipfel, Fachreferentin, KOO - Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission
* Sophie Veßel, stv. Vorstandsvorsitzende, FIAN Österreich
* Marieta Kaufmann, Geschäftsführerin, NeSoVe - Netzwerk Soziale Verantwortung
Veranstalter_innen: FIAN Österreich in Rahmen des ETO Consortiums in Kooperation mit NeSoVe, KOO, Dreikönigsaktion, AG Globale Verantwortung, Österreichische Liga für Menschenrechte
Weitere Informationen auf www.fian.at/etos und www.etoconsortium.org
Wir ersuchen um verbindliche Anmeldung bis 24. November 2014 via Mail: office@fian.at oder Tel.: 01-23 50 239