Good Food 4All - Nahrung ist ein Menschenrecht für alle!

Mindestens ein Fünftel der europäischen Bevölkerung hat keinen Zugang zu angemessener Nahrung. Industrielle Lebensmittelsysteme verschärfen Ernährungsunsicherheit, Klimawandel, Umweltverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt, Ausbeutung von Arbeitskräften und Tierleid. Die EU muss das Recht auf Nahrung systemisch garantieren und gesunde, gerechte, humane und nachhaltige Lebensmittelsysteme für heutige und zukünftige Generationen fördern.

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Mit der Europäischen Bürger:inneninitiative Good Food 4All fordern wir das Recht auf Nahrung in der EU verbindlich zu verankern. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Rechtsakte in folgenden Bereichen vorgeschlagen oder geändert werden:

  • Faire Lebensmittelsysteme und demokratische Regierungsführung
  • Unterstützung nationaler Sozialschutzinitiativen
  • Anerkennung der Tatsache, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel keine gewöhnlichen Waren sind
  • Unterstützung der bäuerlichen Agrarökologie und territorialer Lebensmittelsysteme
  • Bekämpfung der Konzentration von Agrarland
  • Unterstützung für bäuerliche Saatgutsysteme
  • Strenge Regulierung von GVO, einschließlich solcher, die mit neuen genomischen Techniken gewonnen wurden
  • Nachhaltige Wasserbewirtschaftung
  • Verstärkung des Tierschutzes
  • Förderung des Verzehrs von Obst und Gemüse und Regulierung von extrem verarbeiteten Lebensmitteln
  • Nachhaltige Lebensmittelbeschaffung
  • Aussagekräftige Lebensmittelkennzeichnung
  • Eindämmung der Lebensmittelverschwendung
  • Stärkung des Rechts auf Nahrung in Drittländern

Wir fordern die EU auf, das Recht auf Nahrung zu verwirklichen und es in den EU-Rechtsrahmen zu integrieren, der sich auf das Recht auf Nahrung in der EU und im Ausland auswirkt.

Anhang

Wir fordern die Europäische Kommission (EK) auf, das Recht auf Nahrung zu verwirklichen. Das Recht auf Nahrung ist in internationalen Verträgen anerkannt, die von allen EU-Ländern ratifiziert wurden. Es ist gewährleistet, wenn jeder Mensch einen würdigen Zugang zu angemessener Nahrung auf nachhaltiger Basis hat. Es wird systematisch verwirklicht, indem der Zugang zu produktiven Ressourcen, zu einem angemessenen Lohn oder Einkommen und zu sozialpolitischen Maßnahmen sichergestellt wird.

Wir fordern die Europäische Kommission dringend auf:

1. eine Verordnung über nachhaltige und faire Lebensmittelsysteme auf der Grundlage des Rechts auf Nahrung zu fördern.

2. einen EU-Ernährungsrat einzurichten, um die Maßnahmen zu koordinieren, wobei die Stimmen der am wenigsten vertretenen Gruppen Vorrang haben und die Ungleichheit beim Zugang zu Ressourcen und Marktmacht berücksichtigt wird.

3. eine Richtlinie vorzuschlagen, die darauf abzielt, nationale Sozialschutzinitiativen zu unterstützen, insbesondere im Hinblick auf die soziale Absicherung von Lebensmitteln, die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Annahme gemeinsamer Indikatoren für Ernährungsunsicherheit und die Umsetzung des Rechts auf Nahrung.

4. anzuerkennen, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel keine gewöhnlichen Waren sind, indem Verordnungen vorgeschlagen werden, die darauf abzielen, (i) ein angemessenes Einkommen für Bauern und Bäuerinnen und andere Kleinproduzenten von Lebensmitteln und angemessene Löhne für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den Lebensmittelketten zu sichern, (ii) den Zugang zu gesunden, nachhaltigen und erschwinglichen Lebensmitteln für alle zu ermöglichen, auch durch eine Senkung der Mehrwertsteuer, (iii) die Marktmacht großer Unternehmen auf allen Stufen der Lebensmittelketten zu verringern und (iv) lokale und regionale Lebensmittelmärkte zu fördern; eine Änderung der MiFiD II vorzuschlagen, um jede Form der Spekulation mit Agrarrohstoffen und Lebensmitteln zu verbieten.

5. in der künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik die Unterstützung für Kleinerzeuger und Kleinerzeugerinnen, territoriale Lebensmittelsysteme, menschenwürdige Arbeit, ökologischen Landbau und bäuerliche Agrarökologie deutlich zu erhöhen; eine Verordnung zur weiteren Verringerung des Einsatzes von synthetischen Pestiziden, chemischen Düngemitteln und antimikrobiellen Mitteln für Nutztiere und Aquakultur wiedereinzuführen.

6. eine Richtlinie zur Verringerung der Konzentration von landwirtschaftlichen Flächen in der EU und im Ausland sowie zur Erleichterung des Generationswechsels und der Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zu Land vorzuschlagen.

7. eine Verordnung zur Förderung der Autonomie bäuerlicher Saatgutsysteme, der Agrobiodiversität und von Saatgut, das für die ökologische Erzeugung oder die Erzeugung mit geringem Einsatz synthetischer Chemikalien geeignet ist, vorzuschlagen.

8. den Vorschlag zur Deregulierung der neuen Genomtechniken (NGT) zurückzunehmen oder ersatzweise Sicherstellung eines vergleichbaren Schutzniveaus bei der Einführung von GVO, die mit NGT gewonnen wurden, wie nach den derzeit geltenden Rechtsvorschriften auf der Grundlage einer Verordnung, insbesondere einschließlich einer Genehmigungspflicht für alle Arten von NGT, der Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung sowie eines Patentverbots für die klassische Züchtung und für GVO, die mit NGT gewonnen wurden, wenn die Verfahren, die ihre Unterscheidung von anderen Organismen ermöglichen, nicht veröffentlicht wurden; unabhängige wissenschaftliche Erkenntnisse zur Umsetzung der Grundsätze der Rückverfolgbarkeit, der Risikoanalyse und der Vorsorge, auch für alte und neue NGTs, zu unterstützen.

9. ein Richtlinie für eine nachhaltige Wasserwirtschaft in der landwirtschaftlichen Produktion und eine nachhaltige Fischerei vorzuschlagen.

10. eine Verordnung zur Stärkung der Tierschutzstandards, einschließlich der Forderungen der EBI „End the Cage Age“, und zur Einführung konkreter Maßnahmen zur Verringerung der Produktion und des Verbrauchs industrieller tierischer Erzeugnisse bei gleichzeitiger angemessener Unterstützung der Landwirte in der Übergangsphase vorzuschlagen.

11. eine Richtlinie zur Förderung gesunder und nachhaltiger Ernährung, zur Unterstützung eines höheren Verbrauchs von Obst und Gemüse und zur Regulierung des Verbrauchs und der Vermarktung von ultra-verarbeiteten Lebensmitteln und Getränken, um damit verbundene nicht-übertragbare Krankheiten und Fettleibigkeit zu reduzieren, vorzuschlagen.

12. eine Verordnung über die nachhaltige Beschaffung von Lebensmitteln vorzuschlagen, in der die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, allen Kindern in öffentlichen Schulen Zugang zu gesunden, nahrhaften, nachhaltigen und erschwinglichen Schulmahlzeiten zu gewähren, auch in Form von kostenlosen Mahlzeiten, und den Behörden mehr Autonomie bei der Entwicklung lokaler Lebensmittelsysteme zu geben.

13. eine Verordnung zur Reform und Harmonisierung der Lebensmittelkennzeichnung vorzuschlagen, um die Verbraucher und Verbraucherinnen besser über die Nährwertqualität, die geografische Herkunft, die Produktionsmethoden, die Sozialstandards und potenziell schädliche Stoffe zu informieren; darüber hinaus sollte die Verordnung die Werbung für Produkte regeln, deren Verzehr, insbesondere für Kinder, eingeschränkt werden soll.

14. den strukturellen Charakter von Lebensmittelverlusten und -abfällen anzuerkennen und eine entsprechende Richtlinie zu verabschieden, die geeignete regulatorische und politische Maßnahmen sowie verbindliche Ziele für die Reduzierung der gesamten Lebensmittelkette enthält.

15. die entsprechenden Omnibus-Vorschläge der Kommission oder alternativ die CSDD-Richtlinie zu ändern, um das Recht auf Nahrung zu schützen und die Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lebensmittelkette beizubehalten.

16. In Anbetracht der internationalen Aktivitäten der EU und der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung fordern wir die Kommission auf, Vorschläge für die Verabschiedung von Rechtsakten in den folgenden Bereichen vorzulegen:

(i) Ermächtigung zur Aufnahme der notwendigen Verhandlungen, um alle bestehenden und zukünftigen Handelsabkommen der Notwendigkeit des Schutzes des Rechts auf Nahrung unterzuordnen;

(ii) eine Verordnung zum Verbot der Ausfuhr oder Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu Preisen, die sich negativ auf die bäuerliche Landwirtschaft auswirken; und

(iii) eine Verordnung, die die Ausfuhr von in Europa verbotenen synthetischen Pestiziden und chemischen Düngemitteln in Drittländer verbietet.

Zum offiziellen Text von Good Food 4All

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