EXTRATERRITORIALE STAATENPFLICHTEN ZUM RECHT AUF NAHRUNG
FIAN Mitglieder – Konferenz Freitag,15. April 2011, 10.00 – 16.00 Uhr, Ort: Südwind Agentur, Laudongasse 40, 1080 Wien, Seminarraum Gast: Ute Hausmann, Geschäftsführerin FIAN D
Extraterritoriale Staatenpflichten zum Recht auf Nahrung
Soziale Bewegungen und zivilgesellschaftliche Organisationen protestieren seit vielen Jahren gegen eine Politik, die es sich erlaubt menschenrechtliche Verpflichtungen als zweitrangig hinter wirtschaftlichen Interessen zu behandeln. Daher ist es höchst notwendig, der globalen Aushöhlung von menschenrechtlichen Normen etwas entgegenzustellen und eine Globalisierung von wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechten einzufordern:
Extraterritoriale Staatenpflichten (ETOs – Extraterritorial Obligations)
…beschreiben die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates gegenüber Menschen in anderen Ländern. In Österreich werden in den kommenden Jahren extraterritoriale Staatenpflichten in der Arbeit von FIAN eine wichtige Rolle spielen, daher möchten wir vor allem FIAN Österreich Mitglieder dazu einladen, sich intensiv mit diesem, für viele neuen, Thema zu beschäftigen. Neben einer theoretischen Einführung ins Konzept der ETOs werden mit der Behandlung von konkreten Fallbeispielen auch Bedeutung und Auswirkung von ETOs für die TeilnehmerInnen der Konferenz klarer werden.
Programm:
10.00 Begrüßung, Einführung
10.30 – 12.30 Ute Hausmann: ETOs zum RaN, Einführung zum Thema, Beispiele in Deutschland
12.30 – 13.30 Mittagessen
13.30 – 15.30 Bearbeitung von Beispielen in Österreich
Rechenschaftspflicht für Unternehmen: Beispiel Andritz - Illisu, Belo Monte,...
Internationale Finanzinstitutionen: Weltbank - Beispiel Goldbergbau/Ghana und Guidelines des Finanzministeriums
Investitionsschutz: Länderbeispiel Äthiopien - Bilaterale Abkommen: EZA-Schwerpunktland und Investitionsschutz
Wir ersuchen um Anmeldung bis 11. April 2011 unter:
office@fian.at oder Tel 01-23 50 239;
Für FIAN Mitglieder die von Bundesländern anreisen, können auf Anfrage die Fahrtkosten (auf Basis von ÖBB-Ticketkosten) ersetzt werden.