Menschen vor Profite
Zwischenstaatliche Handels- und Investitionsabkommen erleichtern Konzernen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und räumen ihnen mit einklagbaren Rechten besondere Privilegien ein. Für den Schutz der Menschenrechte bei weltweiten Unternehmensaktivitäten gibt es hingegen nur freiwillige Leitprinzipien, deren Anerkennung den Staaten wie global agierenden Unternehmen derzeit bloß „empfohlen“ wird. Bei Verstößen haben die Opfer praktisch keine Chance auf Entschädigung und Wiedergutmachung - die Unternehmen bleiben straflos. Das muss sich ändern! Menschenrechte müssen effektiv geschützt werden. Dafür braucht es ein verbindliches Abkommen, in dem die Weltgemeinschaft Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet.