Extraterritoriale Staatenpflichten - Menschenrechte jenseits der Grenzen
Viele Verletzungen von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten haben ihren Ursprung weit entfernt von dem Ort, an dem sie stattfinden. Universalität ist ein Grundprinzip der Menschenrechte. Dennoch interpretieren viele Staaten ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen ausschließlich auf ihr eigenes Territorium beschränkt. In unserem neuen Infofolder werden die sogenannten Extraterritorialen Staatenpflichten (ETOs) und damit die menschenrechtlichen Verpflichtungen von Staaten gegenüber Menschen in anderen Ländern beschrieben.