UPR-Verfahren - Österreich äußert sich besorgt über Lage Indigener in Brasilien

Am 5. Mai 2017 wurde die Menschenrechtslage in Brasilien vor dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte OHCHR in Genf geprüft.

Das sogenannte UPR-Verfahren (Universal Periodic Review) findet für jeden Staat in regelmäßigen Abständen statt. Diesen Mai war u.a. Brasilien dran. Der Indigenenrat CIMI hat gemeinsam mit FIAN Brasilien und anderen ein umfassendes Empfehlungspapier zum Staatenbericht Brasiliens veröffentlicht, das auch mit dem österreichischen Außenministerium (BMeiA) geteilt wurde.

Nun gibt einen kleinen Erfolg zu vermelden: Das BMeiA hat zumindest einen Teil der Vorschläge und eine konkrete Empfehlung zu Rechten von Indigenen im österreichischen Statement zum UPR Brasilien aufgenommen und sich in Genf dazu bei der Prüfung zu Wort gemeldet. Österreich zeigte sich besorgt über die jüngsten heftigen Angriffe gegen die Mitglieder indigener Gemeinschaften. Es gab die Empfehlung ab, einen Mechanismus zu schaffen, um unter strikter Einhaltung des Verfassungs- und Völkerrechts über die territorialen Rechte indigener Völker schnelle und korrekte juristische Entscheidungen zu treffen.

Zwei Vertreter einer Delegation von indigenen Führungspersonen verschiedener Völker, die im September 2016 durch Europa tourte, machten auf Einladung von FIAN und der Dreikönigsaktion in Wien Station und besuchten auch das Außenministerium. Dieser Teilerfolg kann auch als Folge von dieser Reise gesehen werden und zeigt uns, Menschenrechtsarbeit wirkt.

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