Menschenrechte im Auge behalten – Rechenschaft und Monitoring

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Einer der Hauptgründe für die andauernde Existenz von Hunger auf der Welt ist die Tatsache, dass politische Entscheidungen auf nationaler und globaler Ebene menschenrechtliche Verpflichtungen von Staaten und zwischenstaatlichen Organisationen außen vor lassen. Druck seitens der Öffentlichkeit ist in diesem Kontext ein starkes Instrument, um Regierungen und zwischenstaatliche Akteur*innen für ihre Politik in die Verantwortung zu nehmen. Zudem kann so überprüft werden, in welchem Umfang Staaten ihren Verpflichtungen zur Einhaltung und zum Schutz der Menschenrechte für eine angemessene Ernährung nachkommen.

Um diesen Druck effektiv ausüben zu können, muss der öffentliche Druck auf einem nachweisbaren Fundament beruhen. Eines der von FIAN in Kooperation mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen entwickelten Mechanismen ist der jährliche erscheinende Report Right to Food and Nutrition Watch

 

Parallelberichterstattung

FIAN Österreich ist sehr aktiv, wenn es um die Erstellung von Parallelberichten geht. Zu den Verpflichtungen der Vertragsstaaten des Internationalen Paktes zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten (WSK-Pakt) gehört auch die Pflicht der Regierungen, über den Fortschritt der Umsetzung dieser Rechte zu berichten. Dazu müssen Regierungen dem UN-Ausschuss für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Menschenrechte (Sozialausschuss) in Genf alle fünf Jahre entsprechende Berichte vorlegen. Zusätzlich sind NGOs und zivilgesellschaftliche Organisationen eingeladen, weitere Informationen in einem Parallelbericht vorzulegen – ein wichtiges Instrument, um die Entwicklungen im Menschenrechtsbereich zu überwachen.

Der von FIAN Österreich koordinierte Parallelbericht aus dem Jahr 2013  spielte eine wichtige Rolle in den abschließenden Bemerkungen des UN-Sozialausschusses. Dieser forderte die österreichische Bundesregierung auf in drei Bereichen aktiv zu werden, um extraterritoriale Staatenpflichten zu stärken: Außenwirtschaftsförderung, Handelspolitik und Entwicklungspolitik. Rund um die Aktivitäten des Parallelberichts formierte sich eine ETO-NGO-Gruppe.

Der Prüfungsprozess eines einzelnen Staates zieht sich in der Regel über etwa ein Jahr hin und endet mit den Abschließenden Empfehlungen (Concluding Observations) des UN-Komitees. Diese Empfehlungen beruhen in der Regel auf Beobachtungen, Informationen und Kommentaren des Prüfungskomitees. Die ausgesprochenen Empfehlungen sind insofern bindend für die geprüften Staaten, als dass sie bei den folgenden Prüfungen über deren Umsetzung bzw. Bearbeitung Rechenschaft abzulegen haben.

Auch das von FIAN Österreich 2012 ins Leben gerufene WSK-Rechte-Forum leistet einen wichtigen Beitrag in diesem Kontext: Das Forum bietet eine Plattform zur Bündelung der Energie zivilgesellschaftlicher Organisationen; Expertisen aus verschiedensten Menschenrechtsbereichen können zusammengetragen werden und bilden in Kombination ein solides Fundament für ein schlagkräftiges, finales Dokument. So gab der Sozialausschuss 2013 starke Empfehlungen für die Österreichische Regierung ab, die eine gute Grundlage für die weitere politische Arbeit, für Reformen und Gesetzesänderungen darstellen.

Das Recht auf Nahrung in Europa

Die Ernährungsunsicherheit und Armut nehmen weltweit zu. Auch in Europa. Nach Schätzungen von Eurostat waren 21,7% der EU-Bevölkerung im Jahr 2021 armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Viele stellen sich u.a. die Frage: Heizen oder Essen? Die existierenden Maßnahmen und Programme kommen für viele zu kurz. Es ist essenziell, dass die Staaten den Zugang zu einer selbstbestimmten, angemessenen und ausreichenden Ernährung sichern.

Mikrofinanzkrise: OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Mikrokredite entpuppen sich in Kambodscha seit Jahren als Schuldenfalle. Während sie europäischen Investoren Profite bringen, führen sie vor Ort zu Landverlust, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem hat der sogenannte „ethische“ Investor Oikocredit seine Investitionen in Kambodscha sogar noch erhöht. Drei NGOs legen daher nun Beschwerde gegen Oikocredit bei der OECD ein.

Rechte statt Almosen - Soziale Rechte in Österreich verankern und durchsetzen

Österreich rühmt sich damit, ein Sozialstaat zu sein. Doch was ist ein Sozialstaat? Ein Sozialstaat gewährleistet einen angemessenen Lebensstandard für alle und federt soziale Risiken durch soziale Rechte ab. Er unterstützt benachteiligte Gruppen nicht aus Barmherzigkeit, sondern aufgrund seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten. Leistungen werden nicht nach Gutdünken gewährt, sondern stehen zu, wenn konkret definierte Voraussetzungen vorliegen. Die Betroffenen sind Träger*innen von Rechten und haben dementsprechend durchsetzbare Ansprüche auf Leistungen.

Right to Food and Nutrition Watch

Zehn Jahre Leitlinien zum Recht auf Nahrung: Kämpfe, Erfolge und Herausforderungen Der Right to Food and Nutrition Watch ist der einzige internationale Bericht, der überwacht, ob Regierungen ihre Verpflichtung zur Durchsetzung des Menschenrechts auf Nahrung erfüllen. Er ist damit ein Instrument, um nationalen und internationalen Entscheidungsträger_innen einen Spiegel vorzuhalten, damit sie in Zukunft ihre Entscheidungen an Menschenrechtsprinzipien ausrichten. Der Bericht bietet zudem eine Plattform für Menschenrechtsexpert_innen, zivilgesellschaftliche Akteure und soziale Bewegungen, sich über ihre Erfahrung auszutauschen. Der Watch erscheint in Englisch, Französisch und Spanisch und wird weltweit zum Welternährungstag in ca. 30 Städten vorgestellt. Der Watch erscheint 2014 zum siebten Mal.

WAHLAKTION 2013

Positionierung der Parteien bei der Nationalratswahl zur Umsetzung von WSK-Rechten Aus Anlass der kommenden Nationalratswahl ist das WSK-Rechte Forum und seine darin vertretenen Organisationen an der Position der wahlwerbenden Parteien zur Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte interessiert, wie sie im gleichnamigen Internationalen Pakt festgeschrieben und in Österreich mit seiner Ratifikation 1978 in Kraft getreten sind.

Neuer Beschwerdemechanismus ist in Kraft

Zusatzprotokoll für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte Am 5. Mai trat das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (OP-ICESCR) in Kraft. Mit dem Zusatzprotokoll können Betroffene von Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, wie des Rechts auf Nahrung, Gesundheit oder Wohnung, die in ihrem eigenen Land keine Wiedergutmachung erlangen, eine solche auf internationaler Ebene anstreben: Sie können nun eine Beschwerde beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) einreichen.

Vienna+20

Strengthening the Human Rights Movement Globally Nachdem die Menschenrechtskonferenz in Wien 1993 als Meilenstein für die Menschenrechte gewertet wird, soll das 20. Jubiläum dazu genutzt werden, die Entwicklungen der letzten zwei Jahrzehnte zu evaluieren, den Stand menschenrechtlicher Entwicklungen einer Analyse zu unterziehen und vor allem auch aktualisierte Forderungen an die Staaten zu richten. Zivilgesellschaftliche Organisationen treffen sich dazu Ende Juni 2013 zu Vienna+20 in Wien.

NGOs bringen menschenrechtliche Defizite Österreichs vor den UN-Sozialausschuss

Staatenprüfung Österreichs in Genf Genf/Wien 20.11.2013 - VertreterInnen des WSK-Rechte Forums nützen die Gelegenheit der Staatenprüfung Österreichs am 20. November vor dem UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, um sich Unterstützung für ihre Anliegen von höchster Stelle zu holen. Auch im Bereich internationaler Wirtschaftsbeziehungen und der Entwicklungszusammenarbeit hat Österreich menschenrechtliche Verpflichtungen

Schattenbericht 2013

Menschenrechte sind kein Einsparposten: Bericht fordert Paradigmenwechsel Wien, 17.9.2013 - In wenigen Wochen wird der österreichische Staatenbericht über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vor dem zuständigen UN-Komitee in Genf geprüft. Aus diesem Anlass präsentierte das NGO-Bündnis WSK-Rechte Forum heute einen Schattenbericht als zivilgesellschaftliche Gegendarstellung zum Regierungsbericht.

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