Menschenrechte grenzenlos - Extraterritoriale Staatenpflichten 

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Viele Verletzungen, insbesondere von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten, haben ihren Ursprung weit entfernt von dem Ort, an dem sie stattfinden. In Zeiten der Globalisierung beeinflussen Staaten, internationale Organisationen und nicht-staatliche Akteur*innen, wie transnationale Unternehmen, den Zugang von Menschen zu Nahrung, Land und anderen Ressourcen weltweit. Die Verletzungen des Rechts auf Nahrung sind beispielsweise Folgen von internationalen Investitionen und Handel, deren ungleiche Bedingungen in Verträgen festgeschrieben sind, und von Agrarexporten und Klimapolitiken anderer Länder oder aber von transnationalen Konzernen (TNCs) verursacht werden.

Es sollte selbstverständlich sein, dass Menschenrechte nicht an Staatsgrenzen Halt machen, da sie einen universellen Charakter haben. Doch erst seit einigen Jahren werden in der Außenwirtschaftspolitik, der Handels- und Investitionspolitik oder in der Entwicklungspolitik neue Instrumente und Ansätze erprobt die sicherstellen sollen, dass diese Politiken nicht zu Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern beitragen. Die extraterritorialen Staatenpflichten (Extraterritorial State Obligations - ETOs) gewinnen immer mehr an Bedeutung, insbesondere in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Handel und Investments sowie der Regulierung der TNCs. ETOs sind Verpflichtungen von Staaten gegenüber Personen außerhalb ihres Territoriums.

Doch was bedeuten ETOs ganz konkret?

Um die Inhalte der staatlichen Pflichten jenseits nationaler Grenzen zu definieren, hat eine Gruppe von Rechtsexpert*innen die ETOs auf der Grundlage von bestehendem, internationalem Recht definiert. Das Ergebnis sind die „Maastrichter Prinzipien zu den Extraterritorialen Staatenpflichten im Bereich der Wirtschaftlichen, Sozialen und Kulturellen Rechte“ , die im Jahr 2011 von vierzig Völker- und Menschenrechtsexpert*innen unterzeichnet wurden. Unter ihnen finden sich Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher Organisationen und Universitäten, gegenwärtige und frühere Mitglieder von UN-Vertragsorganen sowie UN-Sonderberichterstatter*innen.

Die Extraterritorialen Staatenpflichten (ETOs) sind ein zentrales Instrument der Bemühungen von FIAN sich grenzenlos für die Menschenrechte einzusetzen. Das ETO-Consortium , ein Netzwerk von rund 80 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wissenschaftler*innen, darunter auch FIAN, setzt sich für die zunehmende Akzeptanz und Umsetzung von ETOs ein. 

 

Unternehmen an die Leine!

Erstmals tagt im UN-Menschenrechtsrat die Arbeitsgruppe zu Abkommen über Menschenrechte und transnationale Unternehmen. Am 6. Juli trifft sich erstmals die neue zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, um an einem neuen internationalen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Verbindung mit Unternehmensaktivitäten zu arbeiten. FIAN Österreich setzte sich als Mitglied der so genannten Treaty Alliance für die Einrichtung solch einer Arbeitsgruppe ein und begrüßt daher deren Umsetzung durch den Menschenrechtsrat.

Aktionswoche Vienna+20:

Menschenrechte haben Vorrang In der letzten Juniwoche stand Wien im Zeichen der Menschenrechte. Im Rahmen der Aktionswoche Vienna+20 fanden eine Reihe von Veranstaltungen und Aktionen statt.

Programm Vienna+20 Aktionswoche

Wien im Zeichen der globalen Menschenrechtsbewegung 24.-28. Juni 2013 Ende Juni steht Wien im Zeichen der globalen Menschenrechtsbewegung. Auf der zivilgesellschaftlichen Konferenz „Menschenrechte in der Krise“ am 25. und 26. Juni treffen sich Menschenrechtsaktivist_innen aus über 50 Ländern.

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