Beschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt tritt in Kraft

Wien, 6. Februar 2013. Uruguay hat gestern bei den Vereinten Nationen als zehnter Staat die Ratifikation des Individualbeschwerdeverfahrens zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) hinterlegt. Damit tritt in drei Monaten ein Beschwerdeverfahren in Kraft, mit dem sich Menschen, die sich in ihren Sozialen Menschenrechten verletzt sehen, nach Ausschöpfung der nationalen Rechtsmittel an die Vereinten Nationen wenden können. Die österreichische Bundesregierung verweigert bisher die Ratifikation des entsprechenden Zusatzprotokolls.

„Für den Schutz der Opfer von Menschenrechtsverletzungen weltweit ist das Zusatzprotokoll ein Meilenstein. Die österreichische Regierung darf sich dem Fortschritt der sozialen Grundrechte nicht weiter in den Weg stellen“, so Lisa Sterzinger, Vorsitzende von FIAN Österreich. „Die Ratifizierung des Zusatzprotokolls wäre ein wichtiges Signal anlässlich des heurigen 20. Jubiläums der Erklärung von Wien der Weltkonferenz über Menschenrechte 1993.“

Das Zusatzprotokoll zum UN-Sozialpakt wurde am 10. Dezember 2008 durch die UN-Generalversammlung verabschiedet und wurde bereits von Argentinien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Ecuador, El Salvador, Mongolei, Portugal, Slowakei und Spanien ratifiziert. Mit der zehnten Ratifizierung durch Uruguay tritt das Zusatzprotokoll nun in drei Monaten in Kraft.

Mikrofinanzkrise: OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Mikrokredite entpuppen sich in Kambodscha seit Jahren als Schuldenfalle. Während sie europäischen Investoren Profite bringen, führen sie vor Ort zu Landverlust, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem hat der sogenannte „ethische“ Investor Oikocredit seine Investitionen in Kambodscha sogar noch erhöht. Drei NGOs legen daher nun Beschwerde gegen Oikocredit bei der OECD ein.

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