Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TISA

FIAN Österreich unterstützt das Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA. Das Volksbegehren liegt von 23. bis 30. Jänner 2017 in allen Gemeindeämtern und Magistraten zur Unterzeichnung auf.

FIAN Österreich unterstützt das Volksbegehren gegen TTIP, CETA und TiSA. Darin wird der Nationalrat aufgefordert TTIP, CETA und TiSA mittels Bundesverfassungsgesetz zu verhindern. Das Volksbegehren liegt von 23. bis 30. Jänner 2017 in allen Gemeindeämtern und Magistraten zur Unterzeichnung auf.

CETA kann erst vollständig mit Konzernklagerechten in Kraft treten, wenn der Nationalrat zustimmt. TTIP mag zwar derzeit auf Eis liegen, doch trotz öffentlicher Kritik haben die EU-Regierungen der Kommission das Verhandlungsmandat noch immer nicht entzogen. Auch das fast fertig verhandelte Abkommen TiSA birgt in weiten Teilen dieselben Gefahren wie CETA und TTIP. Es soll öffentliche Dienstleistungsbereiche für profitorientierte Konzerne öffnen. 

Mehr zum Volksbegehren: www.volksbegehren.jetzt

Faktencheck EU-Lieferkettengesetz

Vom "Bürokratiemonster", bis hin zum "Listen-Ansatz" und "Zertifizierungssystemen" – um das EU-Lieferkettengesetz vor der Abstimmung doch noch zu verhindern, wird versucht, die Öffentlichkeit mit irreführenden Argumenten zu beeinflussen. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis der Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” setzt diesen Mythen einen umfassenden Faktencheck entgegen.

Konzerne müssen für Menschenrechts- und Umweltverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden

Transnationale Konzerne und Unternehmen, die Lieferketten kontrollieren, bleiben in der Regel straffrei, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht, die oft mit Landraub und Umweltverschmutzung zusammenhängen. Am Montag, 24. Oktober, treffen sich Staaten eine Woche lang im UN-Menschenrechtsrat in Genf, um die langjährigen Verhandlungen über ein Abkommen fortzusetzen, das sie zur Verantwortung ziehen soll.

Petition "Menschenrechte brauchen Gesetze!"

Für den Schutz der Menschenrechte bei internationalen Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur unverbindliche Leitprinzipien. Diese freiwilligen Vorgaben sind nicht ausreichend, denn trotzdem werden die Menschenrechte von vielen Millionen Kleinbäuer*innen und anderen im Ernährungssystem Beschäftigten, die in globalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind, permanent verletzt. Es braucht verbindliche Regulierungen, um Verstöße gegen das Recht auf Nahrung zu verhindern oder Gerechtigkeit für Betroffene herzustellen. Ein Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung und für die Umsetzung der UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten. 

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