Unternehmen an die Leine!

Erstmals tagt im UN-Menschenrechtsrat die Arbeitsgruppe zu Abkommen über Menschenrechte und transnationale Unternehmen. Am 6. Juli trifft sich erstmals die neue zwischenstaatliche Arbeitsgruppe (IGWG) im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, um an einem neuen internationalen Vertrag zum Schutz der Menschenrechte in Verbindung mit Unternehmensaktivitäten zu arbeiten. FIAN Österreich setzte sich als Mitglied der so genannten Treaty Alliance für die Einrichtung solch einer Arbeitsgruppe ein und begrüßt daher deren Umsetzung durch den Menschenrechtsrat.

In der Treaty Alliance haben sich mehr als 600 zivilgesellschaftliche Organisationen und soziale Bewegungen aus über 90 Ländern zusammengeschlossen, um den Prozess hin zu einem verbindlichen Abkommen zu unterstützen. Viele von ihnen sind selbst Betroffene von Menschenrechtsverstößen durch transnationalen Unternehmen - sei es im Bergbau-, Öl- oder Agrarsektor.

Die österreichische Bundesregierung hat bisher signalisiert, sich nicht an den Diskussionen über ein rechtsverbindliches Instrument zum Thema Wirtschaft und Menschenrechte im Rahmen der IGWG beteiligen zu wollen. FIAN Österreich fordert daher in einem Brief an Bundesminister Kurz Österreichs konstruktive Beteiligung in der Arbeitsgruppe. Ein Fernbleiben der österreichischen Vertretung und eine Verweigerung der Gesprächsbereitschaft hätte gegenüber den Mitgliedern der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe sicherlich eine negative Signalwirkung. Auch andere Staaten, welche die entsprechende Resolution im Juni 2014 nicht unterstützten, haben nunmehr ihre Mitwirkung in der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe angekündigt, darunter auch die Schweiz und Frankreich. 

Um der Forderung nach einem bindenden Abkommen und der Beteiligung Österreichs Nachdruck zu verleihen, ruft FIAN Österreich alle Organisationen und Einzelpersonen dazu auf, das zweite Statement der Treaty Alliance zu unterschreiben. FIAN Österreich ist davon überzeugt, dass der internationale Rechtsrahmen zum Schutz der Menschenrechte im Kontext von Unternehmensaktivitäten verstärkt werden muss. Unterschreiben auch Sie das zweite Statement der Treaty Alliance, damit Menschenrechtsverletzungen für Konzerne endlich rechtliche Konsequenzen haben!

 

Zweites Statement der Treaty Alliance auf Deutsch

Brief an Bundesminister Kurz

 

Homepage Treaty Alliance

Informiert bleiben via Facebook und Twitter: @TreatyAlliance #StopCorporateAbuse #bindingstandards

Faktencheck EU-Lieferkettengesetz

Vom "Bürokratiemonster", bis hin zum "Listen-Ansatz" und "Zertifizierungssystemen" – um das EU-Lieferkettengesetz vor der Abstimmung doch noch zu verhindern, wird versucht, die Öffentlichkeit mit irreführenden Argumenten zu beeinflussen. Das breite zivilgesellschaftliche Bündnis der Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” setzt diesen Mythen einen umfassenden Faktencheck entgegen.

Konzerne müssen für Menschenrechts- und Umweltverbrechen zur Rechenschaft gezogen werden

Transnationale Konzerne und Unternehmen, die Lieferketten kontrollieren, bleiben in der Regel straffrei, wenn es um Menschenrechtsverletzungen geht, die oft mit Landraub und Umweltverschmutzung zusammenhängen. Am Montag, 24. Oktober, treffen sich Staaten eine Woche lang im UN-Menschenrechtsrat in Genf, um die langjährigen Verhandlungen über ein Abkommen fortzusetzen, das sie zur Verantwortung ziehen soll.

Petition "Menschenrechte brauchen Gesetze!"

Für den Schutz der Menschenrechte bei internationalen Unternehmenstätigkeiten gibt es bislang nur unverbindliche Leitprinzipien. Diese freiwilligen Vorgaben sind nicht ausreichend, denn trotzdem werden die Menschenrechte von vielen Millionen Kleinbäuer*innen und anderen im Ernährungssystem Beschäftigten, die in globalen Wertschöpfungsketten eingebunden sind, permanent verletzt. Es braucht verbindliche Regulierungen, um Verstöße gegen das Recht auf Nahrung zu verhindern oder Gerechtigkeit für Betroffene herzustellen. Ein Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Hunger und Mangelernährung und für die Umsetzung der UN-Erklärung für die Rechte von Kleinbäuer*innen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten. 

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