Neuer Beschwerdemechanismus ist in Kraft

Zusatzprotokoll für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte Am 5. Mai trat das Zusatzprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (OP-ICESCR) in Kraft. Mit dem Zusatzprotokoll können Betroffene von Verletzungen wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte, wie des Rechts auf Nahrung, Gesundheit oder Wohnung, die in ihrem eigenen Land keine Wiedergutmachung erlangen, eine solche auf internationaler Ebene anstreben: Sie können nun eine Beschwerde beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) einreichen.

1966 wurde ein analoger Mechanismus für die bürgerlichen und politischen Rechte eingerichtet. Das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls schließt eine langjährige Lücke im internationalen Menschenrechtsschutz. Damit bekräftigt die internationale Staatengemeinschaft, dass wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte ebenso einklagbar und durchsetzbar sind wie z.B. das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Recht auf einen fairen Prozess.

Nach Argentinien, Spanien, Ecuador, Mongolei, Bolivien, Bosnien und Herzegowina, Slowakei, El Salvador und Portugal ratifizierte im Februar 2013 auch Uruguay als 10. Staat das Zusatzprotokoll und ermöglichte damit das Inkrafttreten des neuen Instruments. Österreich hat dieses noch nicht ratifiziert.

FIAN International hat sich erstmalig 1993, im Zuge der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte, für die Ausarbeitung und Ratifizierung des Protokolls eingesetzt. In den letzten acht Jahren hat FIAN als Teil der Steuerungsgruppe, die die  NGO-Koalition für das OP-ICESCR koordiniert, mit über 300 zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammengearbeitet.

FIAN International ruft einerseits alle Regierungen, die bis jetzt das OP-ICESCR nicht ratifiziert haben, dazu auf dies nachzuholen und andererseits fordert sie die zivilgesellschaftlichen Organisationen weltweit auf, ihre Kampagnen für die Ratifizierung des OP-ICESCR weiter zu stärken.

 

Rolf Künnemann und Flavio Valente von FIAN International sprechen über die Relevanz des Zusatzprotokolls

Meldung von FIAN International

Webseite von der  NGO Koalition für das OP-ICESCR

Factsheet zum Zusatzprotokoll

 

Photo: 22nd Session of UN Human Rights Council - (Source: UN Photo Agency)

Das Recht auf Nahrung in Europa

Die Ernährungsunsicherheit und Armut nehmen weltweit zu. Auch in Europa. Nach Schätzungen von Eurostat waren 21,7% der EU-Bevölkerung im Jahr 2021 armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Viele stellen sich u.a. die Frage: Heizen oder Essen? Die existierenden Maßnahmen und Programme kommen für viele zu kurz. Es ist essenziell, dass die Staaten den Zugang zu einer selbstbestimmten, angemessenen und ausreichenden Ernährung sichern.

Mikrofinanzkrise: OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Mikrokredite entpuppen sich in Kambodscha seit Jahren als Schuldenfalle. Während sie europäischen Investoren Profite bringen, führen sie vor Ort zu Landverlust, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem hat der sogenannte „ethische“ Investor Oikocredit seine Investitionen in Kambodscha sogar noch erhöht. Drei NGOs legen daher nun Beschwerde gegen Oikocredit bei der OECD ein.

nach oben